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Draußen sitzen, während es stürmt und regnet, am Abend noch ein Glas Wein genießen, und all das, ohne Angst vor dem nächsten Regenguss zu haben: Eine Terrassenüberdachung macht es möglich und so spielen viele Eigenheimbesitzer mit dem Gedanken, ihrer Terrasse mit einer Überdachung wetterfest zu machen. Doch ist das ohne Weiteres überhaupt möglich? Schließlich darf nicht überall gebaut werden, es braucht eine Genehmigung. Gilt das jedoch auch für Anbauten im Eigenheim – und wie holt man sich eine solche Genehmigung überhaupt ein? Gut geplant, ist halb genehmigt Wer mit dem Gedanken spielt, seine Ihre Terrasse zu überdachen, sollte im Vorfeld jede Menge Pläne machen: Die Statik muss berechnet werden, es werde detaillierte Pläne...
weiter lesenDas zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende neue Bauvertragsrecht regelt erstmals grundlegende rechtliche Bedingungen für Architekten- und Ingenieurverträge. Der Vorbereitung solcher Verträge dient zum Schutz des potentiellen Auftraggebers die neue Zielfindungsphase , die in § 650 p BGB geregelt ist. Sofern, was in der Praxis aber eher selten sein wird, die Planungs- und Überwachungsziele zu Beginn der Vertragsverhandlungen noch nicht feststehen, ist durch den Planer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele (Zielfindung, in Anspielung auf die Regelungen der HOAI als „ Leistungsphase 0 “ bezeichnet) gemeinsam mit einer Kosteneinschätzung vorzulegen. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung die Fälle im Blick, in denen beispielsweise der Zweck...
weiter lesenDer Fall: Der Bauherr beauftragte den Unternehmer mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Wohnhauses. Der Unternehmer ließ die Fassadenarbeiten durch einen Nachunternehmer ausführen; dieser arbeitete mangelhaft. Nachdem der Bauherr den Unternehmer erfolglos zur Mangelbeseitigung aufgefordert hatte, ließ er ein Privatgutachten erstellen und holte Kostenvoranschläge ein, die Mangelbeseitigungskosten in Höhe von circa 24.000,00 € ergaben. Diesen Betrag hat der Bauherr als Kostenvorschuss gerichtlich geltend gemacht. Nach Beweisaufnahme vor dem Landgericht gelangte der beauftragte Sachverständige zu Kosten der Mangelbeseitigung in Höhe von lediglich 5.000,00 €. Da das Landgericht ihm nur jenen Betrag zugesprochen hat, hat der Bauherr Berufung eingelegt und auch...
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