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Grundpfandrecht
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Dr. Maximilian R. Jahn
Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB
Rechtsanwalt für Grundpfandrecht
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Barckhausstraße 6
60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 9897278-11
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Dr. Dr. Stefanie Theis
Rechtsanwältin Dr. Dr. Stefanie Theis LL.M.
Rechtsanwältin für Grundpfandrecht
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Jan Thomas Ockershausen
Rechtsanwaltssozietät Kleinjohann
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Götzenbreite 4
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Fachanwalt für Baurecht Thorsten Jung
BridgeCom Legal Rechtsanwälte
Rechtsanwalt für Grundpfandrecht
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Dr. Hans-Bernd Ahrens
Rechtsanwälte Dr. Ahrens und Ahrens
Rechtsanwalt für Grundpfandrecht
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Kaiser-Joseph-Straße 262
79098 Freiburg im Breisgau
Telefon: 0761 / 79187-61
Telefax: 0761 / 79187-78
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Grundpfandrecht
Baurecht und Architektenrecht
ZUR AUSFÜHRUNG VON DACHSTUHL-, GAUBEN- UND DÄMMARBEITEN GEHÖREN AUCH DIE ANSCHLÜSSE
Der Fall:
Der Auftraggeber beauftragt den beklagten Auftragnehmer (AN) mit Zimmerer-, Dachdecker- und Wärmedämmarbeiten am Dach seines Anwesens. In der Folgezeit kommt es zu Feuchte- und Zuglufterscheinungen im Bereich der Dachgauben. Als Ursache für die Mängel ergeben sich mangelhafte Anschlüsse an Fenstern und Gauben. Der AN wendet ein, die Ausbildung der Anschlüsse der Dämmung an Fenstern und Gauben sei von ihm nicht geschuldet.
Die Entscheidung:
Gemäß Auslegung des Werkvertrages durch das OLG haben dem AN die Anschlüsse zwischen Dämmung und den Hölzern an Dachstuhl und Gauben oblegen. Dass die übernommene Ausführung der Dachstuhl-, Gauben- und Dämmarbeiten neben diesen Leistungen auch die ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
WIE WIRD DIE VOB/B VERTRAGSBESTANDTEIL?
Der Fall:
Im Zuge von Verhandlungen über einen Bauvertrag hatte der Bauunternehmer dem als „Privatmann“ handelnden Auftraggeber ein Angebot unterbreitet, an dessen Ende es hieß: „ Dem Angebot liegt die VOB zu Grunde “. Nach Beendigung des Bauvorhabens ist es zu erheblichen, gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten zwischen den Parteien gekommen. Unter anderem bestanden Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die VOB/B überhaupt Vertragsbestandteil geworden ist.
Die Entscheidung:
Nach ständiger Rechtsprechung hat der Verwender der VOB/B (hier: der Auftragnehmer) seinem künftigen Vertragspartner, wenn dieser weder im Baugewerbe tätig, noch im Baurecht bewandert ist, in geeigneter Weise Gelegenheit zu geben, sich bei Vertragsschluss über ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
Wasserschaden bei Nutzung des nachbarlichen Gartenanschlusses
Schleswig (jur). Erlaubt ein Hauseigentümer seinem Nachbarn die Nutzung eines Außenwasserhahns für ein Bauvorhaben, haftet der Nachbar für die durch diese Nutzung entstandenen Schäden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig mit einem am Freitag, 7. Dezember 2012, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschieden (Az.: 16 U 64/12). Es konkretisierte damit die Haftung bei nachbarschaftlichen Gefälligkeiten. Der Beklagte hatte im Winter auf seinem Grundstück gebaut. Dafür durfte er den Außenwasseranschluss des Nachbarn verwenden. Die Baufirma montierte eine Wasseruhr, weil der Nachbar wenigstens die Kosten ersetzt bekommen sollte. Als der freundliche Nachbar aus dem Urlaub zurückkam, stand sein Keller unter Wasser. Das Wasser war über den ... weiter lesen
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