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Rechtsanwalt Bauvertrag - Anwalt für Bauvertrag finden!

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Bauvertrag

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Baurecht und Architektenrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Bauvertrag

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Baurecht und Architektenrecht

durch uns zugeordnet.

Rechtsanwalt für Bauvertrag

Was ist ein „Bauvertrag“?

Der Bauvertrag regelt das rechtliche Verhältnis von Bauherr und Bauunternehmer. Er ist nicht formgebunden, sollte aber schriftlich geschlossen werden. Die Beteiligten vereinbaren dabei, welcher Bau errichtet werden soll, welche Vorgaben hinsichtlich der Bauarbeiten und der Termine zu beachten sind und wie die Bezahlung von statten gehen soll. Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er kommt auch bei Modernisierungen zur Anwendung.  

Gesetzliche Regelungen

Als Werkvertrag bezeichnet man einen Vertrag, bei dem der Unternehmer bzw. Handwerker nicht allein ein Tätigwerden, sondern einen bestimmten Erfolg schuldet. Genaueres zu diesem Vertragstyp ist in den §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Einige dieser zivilrechtlichen Regelungen können durch Absprachen der Vertragspartner oder Allgemeine Geschäftsbedingungen abgeändert werden, bei anderen ist dies nicht möglich.

Die BGB-Regelungen über den Werkvertrag befassen sich z.B. mit:

  • Vertragstypischen Pflichten,
  • Bezahlung des Werklohns,
  • Entrichtung von Abschlagszahlungen,
  • Mängeln,
  • Rechten des Kunden bei Mängeln,
  • Verjährung von Mängelansprüchen,
  • der Abnahme.

Vertragsinhalt des Bauvertrages – was sollte geregelt werden?

Üblicherweise enthält ein Bauvertrag u.a. Absprachen zu: 

  • Identität der Vertragspartner,
  • Art des Bauprojektes,
  • Anschrift / Lage des Bauplatzes,
  • Zu erbringende Leistungen,
  • Leistungsdetails: Z.B. Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis, Baupläne.
  • Vertrag nach BGB oder Einbeziehung der VOB/B?
  • Anfangs- und Fertigstellungstermin,
  • Bauleitung,
  • Beauftragung von Subunternehmern,
  • Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle,
  • Details zum Preis (ggf. Preisnachlass, Skonto),
  • Details zur Zahlung (Einmalbetrag oder Abschläge),
  • Vertragsstrafen etwa für Verspätung.

Warum lohnt sich eine fachmännische Prüfung des Bauvertrages vor Abschluss?

Oft fehlen wichtige Details, die Laien nicht auffallen. So kann es sich zum Beispiel um ein schlüsselfertig zu errichtendes Haus handeln, die Leistungsbeschreibung vernachlässigt aber Punkte wie:

  • Berechnungen zur Statik,
  • Berechnungen zum Wärmebedarf,
  • Anschluss an öffentliche Kanalisation, Strom, Kabelnetz,
  • Wärmedämmung,
  • Dacheindeckung.

Abschlagszahlungen

Meist wird vereinbart, dass die Zahlungen nach Baufortschritt stattfinden. Der Bauunternehmer hat dann ein geringeres Vorleistungsrisiko, der Bauherr kann die Zahlung auf mehrere Termine verteilen. Auch sind die Abschlagszahlungen von Abnahmen der einzelnen Baufortschritte abhängig, bei denen ein Bauexperte herangezogen werden kann.

Die Vertragsstrafe

Vertragsstrafen werden meist für den Fall der nicht rechtzeitigen Fertigstellung vereinbart. Eine Vertragssstrafe darf höchstens 0,3 % pro Werktag und insgesamt höchstens 5 % der Netto-Abrechnungssumme des gesamten Bauvertrages erreichen (Bundesgerichtshof, Az. VII ZR 133/11). Ist der Vertrag missverständlich formuliert, sehen Gerichte entsprechende Klauseln als unwirksam an.

Was sind die VOB/B?

Die Parteien können die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) in den Vertrag einbeziehen. Dieses Regelwerk wird bei öffentlichen Bauten genutzt, kann aber auch in privaten Bauverträgen verwendet werden. Es weicht in einigen Punkten vom BGB-Vertrag ab (z.B. Verjährung für Mängelansprüche vier statt fünf Jahre).

Sie brauchen einen kompetenten Rechtsanwalt in Wohnortnähe für Ihr Problem aus dem Bereich des Baurechts oder im Zusammenhang mit einem Bauvertrag? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in diesem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.

Anwälte für Bauvertrag
Rechtsanwalt für Bauvertrag
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Edmund Herrmann Rechtsanwälte Herrmann Menn & Kollegen
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Rechtsanwältin für Bauvertrag
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Rechtsanwalt für Bauvertrag
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bauvertrag


AUSFÜHRUNGSPLANUNG WIDERSPRICHT BAUGENEHMIGUNG: KÜNDIGUNGSRECHT DES AUFTRAGSGEBERS!
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(1 Bewertung)21.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht

Der Fall: Ein Bauherr hatte einen Architekten mit einer Vollarchitektur (Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI) beauftragt. Der Architekt hat auftragsgemäß eine Baugenehmigung erwirkt. Im Zuge der unter seiner Bauleitung erfolgten Bauausführung ist der Architekt aber so massiv von der Ge­nehmigten Planung abgewichen, dass Teile des Bauwerkes erhebliche Mängel aufwiesen. Trotz mehrfacher Rügen seitens des Bauherren wegen Fehlplanungen und Bauleitungsmängeln sowie Aufforderungen zur Mangelbeseitigung ist der beauftragte Architekt im Wesentlichen untätig ge­blieben. Der Bauherr hat daher eine außerordentliche, hilfsweise eine ordentliche Kündigung des Architektenvertrages erklärt. Der folgenden Honorarteilschlussrechnung des Architekten hat...

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„UNTERGESCHOBENE“ ÄNDERUNGEN SIND UNBEACHTLICH!
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht

Die Grundsätze von Treu und Glauben erfordern, dass der Empfänger eines Vertragsangebots seinen davon abweichenden Vertragswillen in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt. Diese Anforderungen können im Einzelfall nicht gewahrt sein, wenn der Empfänger eines schriftlichen Angebotes anstelle des ursprünglichen Textes wesentliche Änderungen mit gleichem Schriftbild so in den Vertragstext einfügt, dass diese kaum erkennbar sind und zudem in einem Begleitschreiben der Eindruck einer unveränderten Angebotsannahme erweckt wird.   Der Fall: Ein Nachunternehmer hatte in einem Bauauftrag die Bestimmungen zur Zahlungsweise gelöscht und stattdessen mit identischer Schrifttype unter anderem einen Aufrechnungsausschluss eingefügt, auf den...

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Wasserschaden bei Nutzung des nachbarlichen Gartenanschlusses
01.03.2013Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht

Schleswig (jur). Erlaubt ein Hauseigentümer seinem Nachbarn die Nutzung eines Außenwasserhahns für ein Bauvorhaben, haftet der Nachbar für die durch diese Nutzung entstandenen Schäden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig mit einem am Freitag, 7. Dezember 2012, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschieden (Az.: 16 U 64/12). Es konkretisierte damit die Haftung bei nachbarschaftlichen Gefälligkeiten. Der Beklagte hatte im Winter auf seinem Grundstück gebaut. Dafür durfte er den Außenwasseranschluss des Nachbarn verwenden. Die Baufirma montierte eine Wasseruhr, weil der Nachbar wenigstens die Kosten ersetzt bekommen sollte. Als der freundliche Nachbar aus dem Urlaub zurückkam, stand sein Keller unter Wasser. Das Wasser war über den...

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