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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Dienstbarkeit
Baurecht und Architektenrecht
Unwirksamkeit von Architektenverträgen nach Schmiergeldzahlungen
In einem verkündeten Grundsatzurteil hat der für das private Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß ein im Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen geschlossener Architektenvertrag nicht ohne weiteres nichtig ist. Gleichzeitig hat er dem Berufungsgericht aufgegeben zu prüfen, ob ein zur schwebenden Unwirksamkeit des Architektenvertrages führender Fall eines Vollmachtsmißbrauchs vorliegt. "Nichtigkeit" und "schwebende Unwirksamkeit" unterscheiden sich im Ergebnis durch die nur im zweiten Falle gegebene Entscheidungsfreiheit für den Geschäftsinhaber, den durch den bestochenen Geschäftsführer geschlossenen Vertrag nachträglich zu genehmigen oder nicht.
Der Entscheidung liegt die Honorarklage eines Architekten zugrunde. Dieser hatte im ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
Gewährleistung und Verjährung bei verdeckten Baumängeln
Für Bauherrn ist es ärgerlich, wenn sie einen Baumangel erst nach längerer Zeit bemerken. Denn hier muss er damit rechnen, dass er den Bauunternehmer wegen Verjährung nicht mehr im Rahmen der Gewährleistung in Anspruch nehmen kann. Unter Umständen kann der Bauherr aber hier den Bauunternehmer doch länger in Haftung nehmen. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Häufig fallen Baumängel nicht auf den ersten Blick auf. Ein typisches Beispiel ist etwa, wenn ein Grundstückseigentümer von einer Baufirma ein Eigenheim errichten lässt. Nach der Fertigstellung schaut sich der Bauherr bei der Abnahme genau um. Alles macht einen tadellosen Eindruck. 7 Jahre später kommt dann die böse Überraschung. Es kommt aufgrund eines verdeckten Baumangels zu ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
BAUMANGEL LÖST UNTERSUCHUNGS- UND MITTEILUNGSPFLICHT AUS! SEKUNDÄRHAFTUNG!
Der Fall:
Im Jahr 1998 beauftragte der Bauherr den Architekten mit der Planung und Überwachung (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8) der Errichtung eines Bürogebäudes. Nach Inbetriebnahme des Gebäudes am 13. September 1999 wurde am 6. Juni 2000 die Schlussrechnung des Architekten beglichen. Im März 2002 wurde eindringende Feuchtigkeit an einem Dachflächenfenster festgestellt, was der Bauherr gegenüber dem Architekten am 7. März 2002 schriftlich gerügt hat. Dieser veranlasste die Nacherfüllung durch den Dachdecker. Dennoch traten später weitere Undichtigkeiten im Bereich der Dachflächenfenster auf. Mit Klage vom 23. November 2011 forderte der Bauherr vom Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern Schadenersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten; ... weiter lesen
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