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Rechtsanwalt Städtebaurecht - Anwalt für Städtebaurecht finden!

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Städtebaurecht

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Städtebaurecht

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Baurecht und Architektenrecht

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Anwälte für Städtebaurecht
Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Carsten Hoefer Rechtsanwaltskanzlei Hoefer
Adresse Icon Feldstraße 60, 20357 Hamburg
Telefon040/ 43 17 90 36 Fax040/ 43 17 90 37

Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Michael M. Zmuda ZMUDAbernhard Rechtsanwälte
Adresse Icon Schloßstr. 41 A, 12165 Berlin
Telefon01590/6503556 Fax030/509311379

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Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Dr. Reinhard Werner Anwaltskanzlei Dr. Reinhard Werner
Adresse Icon Gustav-Freytag-Str. 11, 99425 Weimar
Telefon03643-401650 Fax03643-401651

Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Gregor Heiland ETL Rechtsanwälte GmbH
Adresse Icon Windthorststraße 17, 99096 Erfurt
Telefon0361-301090 Fax0361-3010999

Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Philipp Steinbacher Steinbacher | Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse Icon Schleißheimer Str. 4, 80333 München
Telefon089-25549540 Fax089-255495410

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Rechtsanwältin für Städtebaurecht
Manuela Reibold-Rolinger Rechtsanwaltskanzlei Reibold-Rolinger
Adresse Icon Klara-Mayer-Straße 27, 55294 Bodenheim
Telefon+49 6135 934 880 Fax+49 6135 934 882

Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Andreas Paessler Anwaltskanzlei Paessler
Adresse Icon Dahlienstr. 24b, 82216 Maisach
Telefon08141 / 529 34 26 Fax08141 / 529 33 94

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Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Sebastian Bernbacher Kanzlei Bernbacher
Adresse Icon Hermann-Böse-Str. 33, 28209 Bremen
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Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Michael Schmidt-Morsbach Schmidt-Morsbach & Partner Rechtsanwälte
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Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Dr. jur. Thomas Hundt Kanzlei für Baurecht Dr. Hundt
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Städtebaurecht


Gewährleistung und Verjährung bei verdeckten Baumängeln
SternSternSternSternStern
(44 Bewertungen)23.01.2017Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Gewährleistung und Verjährung bei verdeckten Baumängeln

Für Bauherrn ist es ärgerlich, wenn sie einen Baumangel erst nach längerer Zeit bemerken. Denn hier muss er damit rechnen, dass er den Bauunternehmer wegen Verjährung nicht mehr im Rahmen der Gewährleistung in Anspruch nehmen kann. Unter Umständen kann der Bauherr aber hier den Bauunternehmer doch länger in Haftung nehmen. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie in diesem Beitrag. Häufig fallen Baumängel nicht auf den ersten Blick auf. Ein typisches Beispiel ist etwa, wenn ein Grundstückseigentümer von einer Baufirma ein Eigenheim errichten lässt. Nach der Fertigstellung schaut sich der Bauherr bei der Abnahme genau um. Alles macht einen tadellosen Eindruck. 7 Jahre später kommt dann die böse Überraschung. Es kommt aufgrund eines verdeckten Baumangels zu...

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WIE WIRD DIE VOB/B VERTRAGSBESTANDTEIL?
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Im Zuge von Verhandlungen über einen Bauvertrag hatte der Bauunternehmer dem als „Privatmann“ handelnden Auftraggeber ein Angebot unterbreitet, an dessen Ende es hieß: „ Dem Angebot liegt die VOB zu Grunde “. Nach Beendigung des Bauvorhabens ist es zu erheblichen, gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten zwischen den Parteien gekommen. Unter anderem bestanden Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die VOB/B überhaupt Vertragsbestandteil geworden ist. Die Entscheidung: Nach ständiger Rechtsprechung hat der Verwender der VOB/B (hier: der Auftragnehmer) seinem künftigen Vertragspartner, wenn dieser weder im Baugewerbe tätig, noch im Baurecht bewandert ist, in geeigneter Weise Gelegenheit zu geben, sich bei Vertragsschluss über...

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BAUKOSTENOBERGRENZE
21.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Die von Bauherren häufig gewünschte, ebenso häufig aber nicht wirksam vereinbarte Baukostenobergrenze birgt beiderseits erhebliche Risiken. Als Schlaglichter hierzu einige Leitsätze: Das Interesse des Bauherren an den Gesamtkosten : Regelmäßig muss ein Architekt den Bauherrn über den zur Sanierung erforderlichen Gesamtaufwand aufklären. Übersteigen die Baukosten die Finanzierungsmöglichkeiten des Bauherren, und kann das bereits begonnene Bauvorhaben deshalb nicht fertiggestellt werden, ist die gesamte bisherige Leistung des Architekten wertlos. Der Bauherr kann dann die gezahlte Vergütung einschließlich angefallener Bereitstellungszinsen zurückverlangen. (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Dezember 2013 –...

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