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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Städtebaurecht
Baurecht und Architektenrecht
Was ist ein Bauherr? Bedeutung inkl. Rechte, Pflichten und Absicherung
Der Begriff Bauherr kennzeichnet eine Schlüsselrolle im Bauprozess, die mit spezifischen Rechten und Pflichten verbunden ist. Als Auftraggeber eines Bauprojekts trägt der Bauherr eine hohe Verantwortung nicht nur finanziell, sondern auch im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Sicherheitsstandards. Von der Planungsphase über die Baugenehmigung bis hin zur Fertigstellung und Abnahme des Objekts sind Bauherrn in alle wesentlichen Entscheidungen involviert.
Was ist ein Bauherr? – Definition und juristische Bedeutung
Ein Bauherr ist eine natürliche oder juristische Person , die ein Bauvorhaben initiiert, finanziert und letztendlich auch die Verantwortung dafür trägt. Juristisch betrachtet ist der Bauherr der Auftraggeber, der mit verschiedenen Akteuren wie Architekten, Ingenieuren und ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
Mallorca Immobilie geerbt – wie funktioniert der internationale Nachlass?
Immer mehr Deutsche verbringen nicht nur ihre Ferien auf Mallorca, sondern entscheiden sich irgendwann für eine eigene Immobilie auf der beliebten Insel. Soll diese zum Lebensabend nicht verkauft, sondern an die Nachkommen vererbt werden, ergeben sich einige steuerliche Fragen. Die Erben stehen einerseits vor sprachlichen Herausforderungen, andererseits aber auch vor der Frage, welches Erbrecht angewandt wird. Hier gab es in den letzten Jahren einige Veränderungen, die wir nachfolgend genauer zusammenfassen.
Welches Erbrecht gilt? Eine Frage ohne pauschale Antwort
Zu den zentralen Themen im Falle einer Immobilien-Erbschaft gehört die Frage, ob die Erbschaftssteuer in Spanien oder Deutschland entrichtet werden muss. Um diese zu beantworten, müssen wir einen Blick auf die europäische Erbrechtsverordnung ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
ARCHITEKT MUSS MÄNGEL VERHINDERN
Der Fall:
Der Bauherr nimmt den Architekten wegen mangelhafter Bauüberwachung bei der Errichtung von Doppelhäusern auf Schadenersatz in Höhe von ca. 64.000 € in Anspruch. Das Bauunternehmen hatte den Ringanker falsch eingebaut, die Mangelbeseitigung aber wegen Verzugs des Bauherrn mit Abschlagszahlungen verweigert. Zudem waren wegen fehlendem Witterungsschutz Feuchtigkeitsschäden am Dachstuhl eingetreten. Der Architekt wurde zu Schadenersatz in Höhe von ca. 23.500 € verurteilt. Er geht in Berufung und wendet ein, seine Mängelrüge gegenüber dem Bauunternehmen hätte genügt.
Die Entscheidung:
Das OLG hat die Berufung mit Beschluss gemäß § 522 ZPO zurückgewiesen. Der mit Bauplanung und Bauüberwachung beauftragte Architekt ... weiter lesen
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