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Rechtsanwalt Städtebaurecht - Anwalt für Städtebaurecht finden!

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Städtebaurecht

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Baurecht und Architektenrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Städtebaurecht

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Baurecht und Architektenrecht

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Anwälte für Städtebaurecht
Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Eric Eschenbruch Rechtsanwalt Eric Eschenbruch
Adresse Icon Berliner Allee 51-53, 40212 Düsseldorf
Telefon0211/82268511 Fax0211/82268519

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Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Andreas Becker Kanzlei Becker Baurecht
Adresse Icon Nienburger Str. 14a, 30167 Hannover
Telefon0511.123 137 0 Fax0511.123 137 20

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Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Hans H. Lehmann Dr. Gottschalk Hienstorfer Wilcken & Partner
Adresse Icon Lütjenstraße 12, 24534 Neumünster
Telefon04321/41777 Fax04321/41779

Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Wolfgang Greilich Greilich Hirschmann Benedum & Coll.
Adresse Icon Bismarckstr. 5, 35390 Gießen
Telefon0641 97565 11 Fax0641 97565 91

Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Klaus Degener Rechtsanwälte Dr. Rauball und Degener
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3,0 aus 2 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwältin für Städtebaurecht
Susanna Biernath Steinbacher | Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse Icon Schleißheimer Straße 4, 80333 München
Telefon089-25549540 Fax089-255495410

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2,0 aus 1 Bewertung Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Hans Hinrich Lehmann Dr. Gottschalk Hienstorfer Wilcken & Partner
Adresse Icon Wittland 2-4, 24109 Kiel

Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Joachim von Alvensleben dmp legal - Schulz, Brühl & von Alvensleben Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse Icon Königsbrücker Str. 61, 01099 Dresden
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Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Jan Thomas Ockershausen Rechtsanwaltssozietät Kleinjohann
Adresse Icon Götzenbreite 4, 37124 Rosdorf
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Rechtsanwalt für Städtebaurecht
Marco Tänzer Rechtsanwalt Marco Tänzer, Kanzlei für Immobilienrecht
Adresse Icon Straße der Nationen 108, 09111 Chemnitz
Telefon0371-33514010 Fax0371-335140110

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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Städtebaurecht


BAUKOSTENOBERGRENZE
21.10.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Die von Bauherren häufig gewünschte, ebenso häufig aber nicht wirksam vereinbarte Baukostenobergrenze birgt beiderseits erhebliche Risiken. Als Schlaglichter hierzu einige Leitsätze: Das Interesse des Bauherren an den Gesamtkosten : Regelmäßig muss ein Architekt den Bauherrn über den zur Sanierung erforderlichen Gesamtaufwand aufklären. Übersteigen die Baukosten die Finanzierungsmöglichkeiten des Bauherren, und kann das bereits begonnene Bauvorhaben deshalb nicht fertiggestellt werden, ist die gesamte bisherige Leistung des Architekten wertlos. Der Bauherr kann dann die gezahlte Vergütung einschließlich angefallener Bereitstellungszinsen zurückverlangen. (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Dezember 2013 –...

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Wasserschaden bei Nutzung des nachbarlichen Gartenanschlusses
01.03.2013Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
Wasserschaden bei Nutzung des nachbarlichen Gartenanschlusses

Schleswig (jur). Erlaubt ein Hauseigentümer seinem Nachbarn die Nutzung eines Außenwasserhahns für ein Bauvorhaben, haftet der Nachbar für die durch diese Nutzung entstandenen Schäden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig mit einem am Freitag, 7. Dezember 2012, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschieden (Az.: 16 U 64/12). Es konkretisierte damit die Haftung bei nachbarschaftlichen Gefälligkeiten. Der Beklagte hatte im Winter auf seinem Grundstück gebaut. Dafür durfte er den Außenwasseranschluss des Nachbarn verwenden. Die Baufirma montierte eine Wasseruhr, weil der Nachbar wenigstens die Kosten ersetzt bekommen sollte. Als der freundliche Nachbar aus dem Urlaub zurückkam, stand sein Keller unter Wasser. Das Wasser war über den...

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WIE WIRD DIE VOB/B VERTRAGSBESTANDTEIL?
11.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Im Zuge von Verhandlungen über einen Bauvertrag hatte der Bauunternehmer dem als „Privatmann“ handelnden Auftraggeber ein Angebot unterbreitet, an dessen Ende es hieß: „ Dem Angebot liegt die VOB zu Grunde “. Nach Beendigung des Bauvorhabens ist es zu erheblichen, gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten zwischen den Parteien gekommen. Unter anderem bestanden Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die VOB/B überhaupt Vertragsbestandteil geworden ist. Die Entscheidung: Nach ständiger Rechtsprechung hat der Verwender der VOB/B (hier: der Auftragnehmer) seinem künftigen Vertragspartner, wenn dieser weder im Baugewerbe tätig, noch im Baurecht bewandert ist, in geeigneter Weise Gelegenheit zu geben, sich bei Vertragsschluss über...

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