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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Städtebaurecht
Baurecht und Architektenrecht „UNTERGESCHOBENE“ ÄNDERUNGEN SIND UNBEACHTLICH!
11.11.2017
Die Grundsätze von Treu und Glauben erfordern, dass der Empfänger eines Vertragsangebots seinen davon abweichenden Vertragswillen in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt. Diese Anforderungen können im Einzelfall nicht gewahrt sein, wenn der Empfänger eines schriftlichen Angebotes anstelle des ursprünglichen Textes wesentliche Änderungen mit gleichem Schriftbild so in den Vertragstext einfügt, dass diese kaum erkennbar sind und zudem in einem Begleitschreiben der Eindruck einer unveränderten Angebotsannahme erweckt wird.   Der Fall: Ein Nachunternehmer hatte in einem Bauauftrag die Bestimmungen zur Zahlungsweise gelöscht und stattdessen mit identischer Schrifttype unter anderem einen Aufrechnungsausschluss eingefügt, auf den ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht KEIN SCHADENSERSATZ BEI UNNÖTIGEM SANIERUNGSAUFWAND!
11.11.2017
Der finanzielle Aufwand zur Modernisierung muss ich nicht wertmäßig äquivalent in einer Steigerung des Verkehrswerts niederschlagen. Ein Schaden kann daher nicht durch einen Vergleich des Verkehrswerts die Immobilie mit und ohne die Maßnahme zur energetischen Sanierung berechnet werden. Grundsätzlich entsprechen die in Auftrag gegebenen Bauleistungen wertmäßig der Investition des Aufraggebers.   Der Fall: Ein Hauseigentümer hatte mit einem Architekten einen Vertrag über die Beratung der für den Erhalt staatlicher Fördermittel nötigen energetischen Sanierungsmaßnahmen geschlossen. Nach fehlerhafter Beratung durch den Architekten wurde durch die KfW kein Zuschuss zu der durchgeführten Sanierung gewährt. Der Eigentümer ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht BAUKOSTENOBERGRENZE
21.10.2017
Die von Bauherren häufig gewünschte, ebenso häufig aber nicht wirksam vereinbarte Baukostenobergrenze birgt beiderseits erhebliche Risiken. Als Schlaglichter hierzu einige Leitsätze: Das Interesse des Bauherren an den Gesamtkosten : Regelmäßig muss ein Architekt den Bauherrn über den zur Sanierung erforderlichen Gesamtaufwand aufklären. Übersteigen die Baukosten die Finanzierungsmöglichkeiten des Bauherren, und kann das bereits begonnene Bauvorhaben deshalb nicht fertiggestellt werden, ist die gesamte bisherige Leistung des Architekten wertlos. Der Bauherr kann dann die gezahlte Vergütung einschließlich angefallener Bereitstellungszinsen zurückverlangen. (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Dezember 2013 ... weiter lesen
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