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Marc Massmann
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bauleitplanung
Baurecht und Architektenrecht
„AUFGESETZTE“ KOMPLETTHEITSKLAUSELN SIND AUCH ALS AGB WIRKSAM
Der Fall:
In einem Verfahren auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek streiten die Parteien über die „Glaubhaftmachung“ eines Werklohnanspruches. Der Auftragnehmer behauptet vom „Bau-Soll“ nicht gedeckte Ergänzungsleistungen. Im Einheitspreisvertrag ist vereinbart, „dass die Vertragsleistung alle Leistungen und Lieferungen umfasst, die erforderlich sind, um das vorgenannte Gewerk funktionsfähig herzustellen " sowie „dass Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche dahin aufzulösen sind, dass eine den übrigen Vorschriften dieses Vertrages entsprechende funktionsfähige Leistung geschuldet wird".
Die Entscheidung:
Das OLG versagt einen Anspruch des AN! ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
„SCHWARZ“ BEZAHLTER AUFTRAGNEHMER DARF VERGÜTUNG BEHALTEN!
Der Fall:
Auf Grundlage eines Angebotes über brutto 15.000,00 € hat ein Auftraggeber den Auftragnehmer mündlich mit dem Einbau von Fenstern und weiteren Arbeiten zu einem Pauschalpreis von 10.000,00 € beauftragt. Kurz darauf hat der Auftragnehmer eine Rechnung „zum Festpreis von 10.000,00 €“ erteilt, wobei der Rechnungsvordruck ohne Rechnungs- und Steuernummern sowie ohne Angabe von Umsatzsteuer ausgefüllt war. Nach Ausführung der Leistung hat der Auftraggeber in Höhe von 11.900,00 € Schadenersatz wegen Mängeln gefordert. Der Auftragnehmer hält den Vertrag wegen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für nichtig und zahlt nicht. Die vom Auftraggeber hierauf erhobene Klage hat weitgehend Erfolg; nach Ansicht des OLG Celle ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
ZUR AUSFÜHRUNG VON DACHSTUHL-, GAUBEN- UND DÄMMARBEITEN GEHÖREN AUCH DIE ANSCHLÜSSE
Der Fall:
Der Auftraggeber beauftragt den beklagten Auftragnehmer (AN) mit Zimmerer-, Dachdecker- und Wärmedämmarbeiten am Dach seines Anwesens. In der Folgezeit kommt es zu Feuchte- und Zuglufterscheinungen im Bereich der Dachgauben. Als Ursache für die Mängel ergeben sich mangelhafte Anschlüsse an Fenstern und Gauben. Der AN wendet ein, die Ausbildung der Anschlüsse der Dämmung an Fenstern und Gauben sei von ihm nicht geschuldet.
Die Entscheidung:
Gemäß Auslegung des Werkvertrages durch das OLG haben dem AN die Anschlüsse zwischen Dämmung und den Hölzern an Dachstuhl und Gauben oblegen. Dass die übernommene Ausführung der Dachstuhl-, Gauben- und Dämmarbeiten neben diesen Leistungen auch die ... weiter lesen
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