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Rechtsanwalt Bauleitplanung - Anwalt für Bauleitplanung finden!

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Bauleitplanung

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Baurecht und Architektenrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Bauleitplanung

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Baurecht und Architektenrecht

durch uns zugeordnet.
Anwälte für Bauleitplanung
Rechtsanwalt für Bauleitplanung
Carsten Hoefer Rechtsanwaltskanzlei Hoefer
Adresse Icon Feldstraße 60, 20357 Hamburg
Telefon040/ 43 17 90 36 Fax040/ 43 17 90 37

Rechtsanwalt für Bauleitplanung
Dr. Hans-Bernd Ahrens Rechtsanwälte Dr. Ahrens und Ahrens
Adresse Icon Bachstr. 50, 22083 Hamburg
Telefon040 37507256 Fax040 37507258

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Rechtsanwältin für Bauleitplanung
Susanna Biernath Steinbacher | Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse Icon Schleißheimer Straße 4, 80333 München
Telefon089-25549540 Fax089-255495410

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Rechtsanwältin für Bauleitplanung
Andrea Kirberger Anwaltskanzlei Andrea Kirberger
Adresse Icon Fetscherstraße 24, 01307 Dresden

Rechtsanwalt für Bauleitplanung
Dr. Claus Dolinski RSW RECHTSANWÄLTE Tobelander, Dr. Dolinski, Partnerschaft mbB
Adresse Icon Ulmer-Tor-Strasse 29, 88400 Biberach an der Riß
Telefon07351-503100 Fax07351-503112

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Rechtsanwalt für Bauleitplanung
Stefan Illies Kanzlei Stefan Illies
Adresse Icon Märzgasse 12/14, 69117 Heidelberg
Telefon06221 / 6536294 Fax06221 / 6536296

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Rechtsanwalt für Bauleitplanung
Marco Tänzer Rechtsanwalt Marco Tänzer, Kanzlei für Immobilienrecht
Adresse Icon Straße der Nationen 108, 09111 Chemnitz
Telefon0371-33514010 Fax0371-335140110

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4,9 aus 179 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwalt für Bauleitplanung
Hans Hinrich Lehmann Dr. Gottschalk Hienstorfer Wilcken & Partner
Adresse Icon Wittland 2-4, 24109 Kiel

Rechtsanwalt für Bauleitplanung
Edmund Herrmann Rechtsanwälte Herrmann Menn & Kollegen
Adresse Icon Mangoldstraße 4, 86650 Wemding
Telefon09092 910 220 Fax09092 910 223

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Rechtsanwalt für Bauleitplanung
Andreas Paessler Anwaltskanzlei Paessler
Adresse Icon Dahlienstr. 24b, 82216 Maisach
Telefon08141 / 529 34 26 Fax08141 / 529 33 94

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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bauleitplanung


BGH stärkt Notwegrecht: Zufahrt zum Parken auf dem eigenen Grundstück ist erlaubt
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(2 Bewertungen)08.04.2025Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht
BGH stärkt Notwegrecht: Zufahrt zum Parken auf dem eigenen Grundstück ist erlaubt

Mit Urteil vom 14. März 2025 (Az. V ZR 79/24 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Notwegrecht eines Eigentümers eines sogenannten gefangenen Grundstücks grundsätzlich auch die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke des Parkens auf dem eigenen Grundstück umfasst. Hintergrund des Rechtsstreits zum Notwegerecht Die Parteien sind Nachbarn zweier Grundstücke, die durch Teilung eines vormals einheitlichen Grundstücks entstanden sind. Das Grundstück der Beklagten liegt in zweiter Reihe und ist nicht direkt an eine öffentliche Straße angebunden – es ist somit „ gefangen “. Die Kläger – Eigentümer des vorderliegenden Grundstücks – duldeten ein Notwegrecht , verweigerten jedoch die Nutzung ihres Grundstücks für das Befahren zum Zwecke des Parkens . Sie klagten auf...

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BAUMANGEL LÖST UNTERSUCHUNGS- UND MITTEILUNGSPFLICHT AUS! SEKUNDÄRHAFTUNG!
05.11.2017Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Der Fall: Im Jahr 1998 beauftragte der Bauherr den Architekten mit der Planung und Überwachung (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8) der Errichtung eines Bürogebäudes. Nach Inbetriebnahme des Gebäudes am 13. September 1999 wurde am 6. Juni 2000 die Schlussrechnung des Architekten beglichen. Im März 2002 wurde eindringende Feuchtigkeit an einem Dachflächenfenster festgestellt, was der Bauherr gegenüber dem Architekten am 7. März 2002 schriftlich gerügt hat. Dieser veranlasste die Nacherfüllung durch den Dachdecker. Dennoch traten später weitere Undichtigkeiten im Bereich der Dachflächenfenster auf. Mit Klage vom 23. November 2011 forderte der Bauherr vom Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern Schadenersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten;...

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STUFENWEISE BEAUFTRAGUNG VON ARCHITEKTEN – NEUES BAUVERTRAGSRECHT:
01.01.2018Jörg DiebowBaurecht und Architektenrecht
Herr  Jörg Diebow

Das ab dem 1. Januar 2018 gültige neue Bauvertragsrecht hat auch auf Architekten- und Ingenieurverträge erhebliche Auswirkungen. Beispielhaft wird verwiesen auf das einseitige Anordnungsrecht des Auftraggebers sowie auf die Haftungsprivilegien des Bauunternehmers für solche Mängel, die der Phase der Objektüberwachung zuzuordnen sind. Wesentlich ist insbesondere die richtige Anwendung des bisherigen Rechts oder des neuen Bauvertragsrechts. Für die bis zum 31. Dezember 2017 geschlossenen Bau-, Architekten- oder Ingenieurverträge gilt ohne weiteres das bisherige Werkvertragsrecht. Für alle danach geschlossenen Verträge gilt das neue Bauvertragsrecht. Problematisch können die Fälle der stufenweisen Beauftragung des Architekten oder Ingenieurs werden: Die...

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