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In einem verkündeten Grundsatzurteil hat der für das private Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß ein im Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen geschlossener Architektenvertrag nicht ohne weiteres nichtig ist. Gleichzeitig hat er dem Berufungsgericht aufgegeben zu prüfen, ob ein zur schwebenden Unwirksamkeit des Architektenvertrages führender Fall eines Vollmachtsmißbrauchs vorliegt. "Nichtigkeit" und "schwebende Unwirksamkeit" unterscheiden sich im Ergebnis durch die nur im zweiten Falle gegebene Entscheidungsfreiheit für den Geschäftsinhaber, den durch den bestochenen Geschäftsführer geschlossenen Vertrag nachträglich zu genehmigen oder nicht. Der Entscheidung liegt die Honorarklage eines Architekten zugrunde. Dieser hatte im...
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Der Begriff Bauherr kennzeichnet eine Schlüsselrolle im Bauprozess, die mit spezifischen Rechten und Pflichten verbunden ist. Als Auftraggeber eines Bauprojekts trägt der Bauherr eine hohe Verantwortung nicht nur finanziell, sondern auch im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Sicherheitsstandards. Von der Planungsphase über die Baugenehmigung bis hin zur Fertigstellung und Abnahme des Objekts sind Bauherrn in alle wesentlichen Entscheidungen involviert. Was ist ein Bauherr? – Definition und juristische Bedeutung Ein Bauherr ist eine natürliche oder juristische Person , die ein Bauvorhaben initiiert, finanziert und letztendlich auch die Verantwortung dafür trägt. Juristisch betrachtet ist der Bauherr der Auftraggeber, der mit verschiedenen Akteuren wie Architekten, Ingenieuren und...
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Die richtige Fundamentierung eines Hauses hängt unter anderem wesentlich von der Beschaffenheit des Baugrundes ab. Aus diesem Grunde ist das sogenannte „Baugrundrisiko“ von Beginn an rechtssicher zu regeln. Der Begriff „Baugrundrisiko“ erfasst die Ungewissheit, dass die Bodenbeschaffenheit entweder unklar ist oder sich im Nachhinein anders als erwartet darstellt. In der Baupraxis wird vermehrt der Versuch unternommen, den Auftraggeber, zumeist den Bauherren, grundsätzlich das Baugrundrisiko tragen zu lassen; dieser Ansatz dürfte auf der Mitwirkungsobliegenheit eines Bauherren im Rahmen von § 642 BGB beruhen, einen bebaubaren Baugrund bereitzustellen. Eine solch pauschale Risikozuweisung ist aber nicht zutreffend, was der Bundesgerichtshof mehrfach, so schon in seinem Urteil vom...
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