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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Wettbewerbsrechtliche Bezüge des Urheberrechts
Urheberrecht und Medienrecht YouTube: Dürfen in Video-Clip Filmausschnitte Dritter gezeigt werden?
Das Einbinden von Filmszenen in das eigene YouTube-Video ist nicht ohne Weiteres erlaubt. Es kommt eine Urheberrechtsverletzung in Betracht. Vorliegend ging es um einen Videofilm, der auf dem YouTube-Kanal „Nitro Shqip“ gezeigt wurde. In diesem wurden mehrere Ausschnitte eines Dokumentarfilms gezeigt. Gegen diese Einblendungen wendete sich derjenige, der den in Teilen gezeigte Film gedreht hatte. Er machte einen Anspruch auf Unterlassung wegen einer Verletzung von seinem Urheberrecht geltend. Das Landgericht Köln gab der Klage mit Urteil vom 6. Juni 2013 Az. 4 O 55/13 statt. Hiergegen wendete sich der betroffene „Manager“ des YouTube-Kanals und legte gegen das Urteil des Landgerichtes Köln Berufung ein. Er argumentierte unter anderem damit, dass die Verwendung von kurzen Filmausschnitten ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht Verbotene Bilder - Kinderporno auf dem Handy der Kinder!
25.01.2024
Derzeit zeigt sich ein Anstieg des Trends, bei dem insbesondere Kinder und Jugendliche, ohne das Wissen über strafrechtliche Konsequenzen, kinder- und jugendpornografische Bilder in Gruppenchats teilen und somit verbreiten, wie von Nancy Faeser festgestellt wurde. Trotzdem ergreift sie keine Maßnahmen für die Betroffenen: Über 41 Prozent der Verdächtigen sind jünger als 18 Jahre. Dies führt zu einer bedenklichen Schaffung einer großen Gruppe von Jugendlichen durch den Gesetzgeber, die mit dem Stigma "Sexualverbrecher" konfrontiert werden. Faeser betont die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen, um einen sorgsameren Umgang mit entsprechenden Bildern durch Jugendliche zu fördern. Zudem wird über Gesetzesänderungen diskutiert, um die Verbreitung ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht Internetseiten dürfen von Richtern gesperrt werden
In den letzten Jahren passierte es öfter: Internetseiten bekannter Streamingdienste wie kino.to oder movie2k.to wurden von einigen Providern gesperrt. Schuld daran war die Anordnung verschiedener Richter, die aufgrund der Beschwerde einiger Filmverleiher von den Internetprovidern verlangten die genannten Seiten zu sperren. Ist dieses Vorgehen wirklich effektiv? Aktuell wurde diese Frage gerade zur Plattform kino.to entschieden. Ein österreichischer Internetprovider wurde vom Filmverleiher Constantin dazu aufgefordert, die Film-Stream-Seite für die Nutzer des Providers zu sperren. Nachdem sich der Provider vor den nationalen Gerichten vergeblich gegen die danach ergangene Anordnung der Richter gewehrt hatte, sollte er auch vor dem EuGH (Europäischer Gerichtshof) keine Recht bekommen: Auch wenn die ... weiter lesen
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