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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Markus Koerentz LL.M.
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Leitungsrecht
Baurecht und Architektenrecht
UND NOCHMALS: BAUGRUNDRISIKO EINDEUTIG REGELN!
Die richtige Fundamentierung eines Hauses hängt unter anderem wesentlich von der Beschaffenheit des Baugrundes ab. Aus diesem Grunde ist das sogenannte „Baugrundrisiko“ von Beginn an rechtssicher zu regeln. Der Begriff „Baugrundrisiko“ erfasst die Ungewissheit, dass die Bodenbeschaffenheit entweder unklar ist oder sich im Nachhinein anders als erwartet darstellt.
In der Baupraxis wird vermehrt der Versuch unternommen, den Auftraggeber, zumeist den Bauherren, grundsätzlich das Baugrundrisiko tragen zu lassen; dieser Ansatz dürfte auf der Mitwirkungsobliegenheit eines Bauherren im Rahmen von § 642 BGB beruhen, einen bebaubaren Baugrund bereitzustellen. Eine solch pauschale Risikozuweisung ist aber nicht zutreffend, was der Bundesgerichtshof mehrfach, so schon in seinem Urteil vom ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).
Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.
Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
GESTEIGERTE ÜBERWACHUNGS- UND KOORDINIERUNGSPFLICHTEN EINES ARCHITEKTEN ALS BAUUNTERNEHMER
Der Fall:
Ein Architekt wird von einem privaten Bauherrn mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Einfamilienhauses zu einem Festpreis in Höhe von 235.000 € beauftragt. Der Architektenvertrag beinhaltet die Erbringung aller notwendigen Planungsleistungen einschließlich der erforderlichen statischen Berechnungen sowie die alle beauftragten Bauleistungen umfassende Bauleitung. Bald nach Fertigstellung des Einfamilienhauses treten Mängel auf: In beiden Giebelbereichen löst sich das Dach von der Fassade. Der Bauherr verklagt den Architekten in Höhe von circa 32.000 € auf Zahlung von Schadensersatz sowie auf die Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz weiteren Schadens.
Die Entscheidung:
Die Klage des Bauherrn hat Erfolg. Das Gericht hat festgestellt, dass der ... weiter lesen
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