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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Materielles Bauordnungsrecht
Baurecht und Architektenrecht VERJÄHRUNG DES VERGÜTUNGSANSPRUCHS EINES BAUTRÄGERS
21.10.2017
Der Fall: Die Parteien hatten 2007 einen Bauträgervertrag über die Errichtung eines Reihenhauses geschlossen. Die Abnahme erfolgte 2008. Im Jahre 2015 klagte der Bauträger den Restkaufpreis ein. Der Käufer beruft sich auf Verjährung. Die Entscheidung: Durch das Landgericht München wurde in einer Verfügung darauf hingewiesen, dass es den Zahlungsanspruch nicht als verjährt ansieht; es sei nämlich von einem einheitlichen Vergütungsanspruch von zehn Jahren gemäß § 196 BGB auszugehen (so OLG Hamm, Urteil vom 27. März 1990 – Az.: 26 U 179/89). Die gerichtliche Verfügung ist als richtig zu erachten. Offenbar hat sich der zuvor durch das OLG München ergangene Beschluss vom 16. Februar 2015 – Az.: 9 U 3997/14 ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht UNWIRKSAME KLAUSEL ZU SICHERHEITSEINBEHALT
21.10.2017
Der Fall: Ein schriftlicher „Bauwerkvertrag nach BGB“ – vorgelegt vom Bauherrn – bezüglich der Errichtung eines Einfamilienhauses enthielt unter „§ 22 Sicherheitseinbehalt“ die nachfolgenden Regelungen: „ 22.1 Die Parteien vereinbaren – unabhängig von einer Ausfallbürgschaft – den Einbehalt ei­ner unverzinslichen Sicherheitsleistung durch den Auftraggeber in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme für die Sicherstellung der Gewährleistung einschließlich Schadenersatz und die Erstattung von Überzahlungen. 22.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Sicherheitseinbehalt gegen Vorlage einer unbe­fristeten, selbstschuldnerischen und unwiderruflichen Bürgschaft einer deutschen ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
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