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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kündigungsfristen Arbeitnehmer
Arbeitsrecht Herausgabe des Dienstwagens bei Freistellung?
Viele Arbeitgeber meinen einen Dienstwagen zeitgleich mit einer Freistellung entziehen zu können. Dem ist aber in der Tat unproblematisch allenfalls dann so, wenn der Pkw ausschließlich zum Zweck der dienstlichen Nutzung überlassen worden ist. Wenn der Pkw allerdings, was häufig vorkommt, auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt worden ist, stellt diese private Nutzung einen geldwerten Vorteil, mithin einen Lohnbestandteil dar, der üblicherweise mit 1% vom Arbeitnehmer versteuert wird. Nichtsdestotrotz enthalten viele Arbeitsverträge, betriebliche Richtlinien oder Dienstwagenvereinbarungen eine Klausel, dass der Dienstwagen im Falle einer Freistellung trotz vereinbarter Privatnutzung dem Arbeitgeber auszuhändigen ist. Dieser fromme Wunsch des Arbeitgebers wird jedoch ... weiter lesen
Arbeitsrecht Arbeitnehmer müssen ihre Erkrankungen gegebenenfalls offenlegen
Erfurt (jur). Wer mit mehreren Erkrankungen insgesamt mehr als sechs Wochen krank ist, muss nachweisen, dass es sich tatsächlich um verschiedene Erkrankungen handelt. „Dem steht nicht entgegen, dass der hiernach erforderliche Vortrag im Regelfall mit der Offenlegung der einzelnen zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankungen im maßgeblichen Zeitraum verbunden ist“, so der Leitsatz eines am Dienstag, 2. Mai 2023, veröffentlichten Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt (Az.: 5 AZR 93/22). Grundgesetz und EU-Recht seien dadurch nicht verletzt.  Der Kläger arbeitet in der Gepäckabfertigung am Frankfurter Flughafen und war in den Jahren 2019 und 2020 in erheblichem Umfang krank - zwischen dem 24. August 2019 und dem 13. August 2020 an insgesamt 110 Tagen.  Zwischen dem 18. August und 23. ... weiter lesen
Arbeitsrecht Staffelung der Kündigungsfristen durch § 622 Abs. II S. 1 BGB: Keine Altersdiskriminierung nach der Rechtsansicht des Bundesarbeitsgerichts.
Lange Zeit war die Frage streitig gewesen, ob Betriebszugehörigkeitszeiten vor dem 25. Lebensjahr eines Arbeitnehmers bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen seien. Der EUGH diese Frage bejaht hat und damit die im BGB vorgesehene Ungleichbehandlung verboten. Diese Rechtsfrage war nunmehr vor dem Bundesarbeitsgericht zu klären. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeitsdauer nach der vorgenannten Vorschrift des BGB hinsichtlich der Kündigungsfrist besser gestellt. Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass diese Vorschrift über die Bewertung der Betriebszugehörigkeitsdauer notwendigerweise älteren Arbeitnehmer einen Vorteil zukommen lasse und jüngere Arbeitnehmer benachteilige. Die Vorinstanz, das hessische LAG hatte die ... weiter lesen
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