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Hans H. Lehmann
Dr. Gottschalk Hienstorfer Wilcken & Partner
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Dr. Hans-Bernd Ahrens
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Nutzungsänderung
Baurecht und Architektenrecht
„SCHWARZ“ BEZAHLTER AUFTRAGNEHMER DARF VERGÜTUNG BEHALTEN!
Der Fall:
Auf Grundlage eines Angebotes über brutto 15.000,00 € hat ein Auftraggeber den Auftragnehmer mündlich mit dem Einbau von Fenstern und weiteren Arbeiten zu einem Pauschalpreis von 10.000,00 € beauftragt. Kurz darauf hat der Auftragnehmer eine Rechnung „zum Festpreis von 10.000,00 €“ erteilt, wobei der Rechnungsvordruck ohne Rechnungs- und Steuernummern sowie ohne Angabe von Umsatzsteuer ausgefüllt war. Nach Ausführung der Leistung hat der Auftraggeber in Höhe von 11.900,00 € Schadenersatz wegen Mängeln gefordert. Der Auftragnehmer hält den Vertrag wegen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für nichtig und zahlt nicht. Die vom Auftraggeber hierauf erhobene Klage hat weitgehend Erfolg; nach Ansicht des OLG Celle ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
KEINE WERKLOHNMINDERUNG WEGEN NUR FREMDSPRACHIGEM BAULEITER!
Der Fall:
In einem Bauvertrag war unter anderem die Verpflichtung des Unternehmers festgehalten worden, dass der Auftragnehmer einen – zumindest – deutschsprachigen Bauleiter, Polier oder Vorarbeiter, der auf der Baustelle durchgehend anwesend zu sein hat, stellen muss. Diese Verpflichtung hält der Auftragnehmer trotz mehrfacher Monierungen durch den Auftraggeber nicht ein. Nach Abschluss der Baumaßnahme mindert der Auftraggeber – wegen seines eigenen erhöhten Überwachungsaufwandes – die an den Auftragnehmer zu leistende Vergütung. Der Auftragnehmer verfolgt seinen Vergütungsanspruch gerichtlich.
Die Entscheidung:
Das Oberlandesgericht Köln hat unter korrekter Subsumption der einzelnen Merkmale des werkvertraglichen ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
BAUKOSTENOBERGRENZE
Die von Bauherren häufig gewünschte, ebenso häufig aber nicht wirksam vereinbarte Baukostenobergrenze birgt beiderseits erhebliche Risiken. Als Schlaglichter hierzu einige Leitsätze:
Das Interesse des Bauherren an den Gesamtkosten :
Regelmäßig muss ein Architekt den Bauherrn über den zur Sanierung erforderlichen Gesamtaufwand aufklären.
Übersteigen die Baukosten die Finanzierungsmöglichkeiten des Bauherren, und kann das bereits begonnene Bauvorhaben deshalb nicht fertiggestellt werden, ist die gesamte bisherige Leistung des Architekten wertlos. Der Bauherr kann dann die gezahlte Vergütung einschließlich angefallener Bereitstellungszinsen zurückverlangen.
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Dezember 2013 ... weiter lesen
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