Rechtsanwaltsfachangestellte – Berufsbild inkl. Voraussetzungen, Aufgaben und Gehalt

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 23. November 2023

Es gibt wenige Berufe, die ein derartig breites Wissensspektrum mit sich bringen, mit vielfältigen und interessanten Tätigkeitsfeldern einhergehen, wie der des / der Rechtsanwaltsfachangestellten. Das Rollenverständnis reicht von Aushängeschild der Kanzlei bis rechte Hand des Anwalts, von Falldokumentation bis zum Verfassen der Schriftsätze und Kommunikation mit Gerichten und Behörden. Seit Jahren zählt der Beruf zu den beliebtesten, denn mit ihm sind einer Karriere, nicht nur im Justizbereich, Tür und Tor geöffnet. Rechtsanwaltsfachangestellte sind wertvolle Stützen und Hilfen von Rechtsanwälten.

Inhaltsübersicht

Rechtsanwaltsfachangestellte und ihre Aufgaben

Rechtsanwaltsfachangestellte (© MQ-Illustrations - stock.adobe.com)
Rechtsanwaltsfachangestellte (© MQ-Illustrations - stock.adobe.com)
Die Tätigkeit des Rechtsanwaltsfachangestellten fußt auf drei Säulen, aus denen sich die konkreten Hauptaufgaben ableiten lassen:

  • Mandantenbetreuung
  • Büroorganisation
  • Berechnung von Gebühren

Dementsprechend nehmen u.a. Schriftverkehr, Termine vereinbaren, Einhaltung von Fristen beachten, Anträge ausfüllen, Buchhaltung, korrekter Umgang mit Mandanten einen Großteil der täglichen Arbeitszeit ein.

Vor allem die Unterstützung für Anwälte erfordert neben intensivem Fachwissen auch spezielles Wissen über die Verwaltung und Organisation eines Bürobetriebes:

  • Unterstützung der Rechtsanwälte in der Kanzlei bei allen administrativen Aufgaben und der Büroorganisation
  • Betreuung und Kommunikation mit Mandanten, Behörden und Gerichten
  • Schriftsätze vorbereiten, verfassen, korrigieren
  • Führung der Kalender, Berechnung und Überwachung von Fristen
  • Festsetzung von Gebühren
  • Koordination der Mandanten- und Gerichtstermine
  • Buchführung
  • Bearbeitung der Eingangs- und Ausgangspost

Um diesen Aufgaben gerecht zu werden müssen die fallindividuellen Rechtsgrundlagen bekannt sein, denn auf diesen bauen Klagschriften, Einsprüche und Beschwerden auf.

Überblick über mögliche Tätigkeiten

In dieser Liste sind fakultativ die Tätigkeiten aufgezählt, die zu den Aufgaben von Rechtsanwaltsfachangestellten zählen:

  • Akten anlegen, führen, bearbeiten
  • Besprechungstermine vereinbaren und vorbereiten
  • Elektronisches Postfach für Kommunikation mit Justiz und Verwaltung nutzen
  • Fachbücher, Fachzeitschriften, Schriftsammlungen betreuen
  • Forderungen und Gebühren berechnen
  • Gesetzestexte und Urteile sammeln und archivieren (elektronisch, Loseblattsammlung)
  • Honorarvereinbarungen aufsetzen
  • Kalender führen
    • Kalender für Gerichts- und Besprechungstermine
    • Fristenkalender, um Terminüberschreitungen bei Klage-, Einspruchs-, Berufungsfristen zu vermeiden
    • Wiedervorlagenkalender, um rechtzeitig erforderliche Schritte zu veranlassen
  • Mandanten empfangen, serviceorientiert betreuen
  • Organisation von Besprechungen, Meetings, Vorträgen, Konferenzen
  • Posteingang / Postausgang bearbeiten
  • Register führen
  • Schriftstücke für Straf- und Zivilprozesse erstellen (Scheidung, Mietrecht, Arbeitsrecht, etc.)
  • Schriftstücke für Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung vorbereiten (Mietrecht, Arbeitsrecht)
  • Zahlungsvorgänge kontrollieren und abwickeln

Wo arbeitet ein/e Rechtsanwaltsangestellte/r?

Anwaltskanzlei (© goodluz - stock.adobe.com)
Anwaltskanzlei (© goodluz - stock.adobe.com)
Der klassische Arbeitsplatz ist die Kanzlei eines Rechtsanwalts. Das Berufsbild erfordert es, dass die Arbeiten und Aufgaben von Anwälten bekannt sind und Klarheit darüber besteht, wie Gerichte aufgebaut sind und Prozesse geführt werden.

Ein beruflicher Einsatz als Rechtsanwaltsfachangestellte/r ist noch möglich bei:

  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • Notaren
  • Unternehmensberatern
  • Rechts- und Mahnabteilungen von großen Unternehmen (hauptsächlich Versandhäuser)
  • Banken, Sparkassen, Versicherungen
  • Inkassobüros

Gehalt / Verdienst

Die Einstiegsgehälter nach der Ausbildung schwanken nach Arbeitgeber und Bundesland. Im Schnitt werden ca. € 2.300,-- bis € 2.700,-- monatlich brutto bezahlt. Davon werden Abgaben, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Diese Werte sind als Durchschnitt über das ganze Bundesgebiet zu verstehen. Große Kanzleien, vor allem im Süden Deutschlands, im städtischen Umfeld zahlen schon direkt nach der Ausbildung mehr. Mit steigender Berufserfahrung steigt auch das Gehalt.

Der aktuelle Durchschnittslohn von Rechtsanwaltsfachangestellten liegt deutschlandweit bei ca. 2.800 Euro brutto.

Der beste Treiber für ein ausgezeichnetes Gehalt ist permanente Fort- oder Weiterbildung.

Die besten Gehälter zahlen:

  • Wirtschaftsprüfergesellschaften (Assistenzstellen) ab € 2500,-- bis € 4500, -- brutto
  • Mahnabteilungen in Versandhäusern und Warenhausketten: durchschnittlich € 5500.-- brutto, für Führungspositionen, als angestellte Fachkraft rund € 2800,-- - 3.000 brutto.
  • Banken: beginnend ab € 2300,-- bis € 6200, -- brutto (für leitende Positionen ca. € 8000,--)
  • Versicherungen: ab € 2500,-- bis € 10000, -- (für Führungskräfte) bei intensiver Fort- und Weiterbildung

Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Auszubildende (© Antonioguillem - stock.adobe.com)
Auszubildende (© Antonioguillem - stock.adobe.com)
Die Berufsausbildung ist per Verordnung geregelt (ReNoPat-Ausbildungsverordnung - ReNoPatAusbBV) und im § 1 ist festgelegt, dass der Beruf nach § 4 Abs. 2 Berufsausbildungsgesetz staatlich anerkannt ist. Die Verordnung regelt auch die Notarfachangestellten und Patentanwaltsfachangestellten.

Die Berufsausbildung dauert jeweils drei Jahre (§ 2 ReNoPatAusbV) und ist als duale Ausbildung organisiert, d.h. sie setzt sich aus Praxis am Arbeitsplatz (Ausbildungsunternehmen) und Theorie (Berufsschule) zusammen. § 8, Abs. 1, 2 BBiG legt fest, dass auch eine Teilzeitausbildung mit 30 Wochenstunden möglich ist. Es besteht eine grundsätzliche Möglichkeit in einer Rechtsanwaltskammer, der Rechtsabteilung eines Unternehmens zu arbeiten. Auch branchenfremde Unternehmen sind denkbar, sofern diese über eine Ausbildungsberechtigung verfügen.

Ein Ausbildungsrahmenplan legt die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten fest, um die berufliche Handlungsfähigkeit zu erlangen (§ 3, Abs.1 ReNoPatAusbV). Die Gliederung der Berufsausbildung ist im § 4, Abs. 1 ReNoPatAusbV festgelegt:

  • berufsübergreifende, berufsprofilierende Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten
  • weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsberufes
  • berufsübergreifende integrative Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse

Voraussetzungen

Für den Einstieg in den Beruf, den Beginn einer Lehre gibt es keine Vorschriften bezüglich einer bestimmten Vorbildung. Der Abschluss der Hauptschule, meist auch mittlere Reife wird üblicherweise als gegeben vorausgesetzt.

Inhalte und Rahmenlehrpläne

Für jedes der drei Ausbildungsjahre gelten die aktuellen Rahmenlehrpläne (nach der ReNoPatAusbV), des jeweiligen Ausbildungsjahres (bezogen auf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte):

1. Ausbildungsjahr (320 Std.)

  • Berufs- und Ausbildungsbetrieb präsentieren (80 Std.): Ausbildungsbetrieb im System der Rechtspflege einordnen, präsentieren und verantwortungsvoll mitgestalten.
  • Arbeitsabläufe im Team organisieren (40 Std.): Betriebliche Struktur darstellen und bei Gestaltung von Abläufen mitwirken.
  • Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden (120 Std.): Abschluss von Verträgen im Rahmen der betrieblichen Geschäftsprozesse vorbereiten, die Abwicklung überwachen.
  • Ansprüche außergerichtlich geltend machen (80 Std.)

2. Ausbildungsjahr (280 Std.)

  • Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen (40 Std.): Arbeits- und sozialrechtliche Regelungen für sich und andere anwenden, deren Umsetzung verantwortlich mitgestalten.
  • Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren, bewerten (40 Std.)
  • Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen (40 Std.): Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen analysieren, Auswirkungen auf Branchen beurteilen und Konsequenzen für das berufliche und private Handeln ziehen.
  • Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden (40 St.): Ansprüche aus absoluten Rechten und Besitz ableiten, schreiben zu deren Geltendmachung anfertigen.
  • Aufgaben im gerichtlichen Mahnwesen selbständig bearbeiten (40 Std.): Erlangung vollstreckbarer Titel, Zahlungsansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren selbständig geltend machen.
  • Das zivilrechtliche Mandat im erstinstanzlichen Verfahren bearbeiten (80 Std.): Schriftsätze für das zivilrechtliche Verfahren in erster Instanz erstellen, Fristen und Termine überwachen, Tätigkeiten abrechnen.

3. Ausbildungsjahr (280 Std.)

  • Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten (40 Std.): Rechtsmittel und Rechtsbehelfe im Zivilprozess voneinander abgrenzen, entsprechende Schriftsätze verfassen, beim Verfahren bis zur Erstellung der Vergütungsberechnung mitwirken.
  • Vorgänge in der Zwangsvollstreckung bearbeiten (120 Std.): Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung planen, einleiten, überwachen, abrechnen.
  • In Familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten tätig werden (80 Std.): Besondere Verfahrensvorschriften bei der Bearbeitung von Familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten anwenden.
  • Besondere Verfahren bearbeiten (40 Std.): Informationsbeschaffung und Problemlösung anwenden, um besondere Verfahren im Verantwortungsbereich selbständig zu bearbeiten.

Berufsschule für Rechtsanwaltsfachangestellte/r

Eine Komponente der dualen Berufsausbildung ist die Berufsschule. Sie umfasst Themen der Allgemeinbildung ebenso wie die fachliche Bildung im Ausbildungsberuf. Die Berufsschule für Rechtsanwaltsfachangestellte ist eine kaufmännische Berufsschule. Als Anwärter für den Beruf ist der Auszubildende selbst für die Anmeldung in einer Berufsschule verantwortlich.

Das Berichtsheft - schriftlicher Ausbildungsnachweis

Azubis müssen einen schriftlichen Ausbildungsnachweis führen. Dazu muss ihnen der Ausbildungsbetrieb Gelegenheit geben (Zeit). Dieser Nachweis ist nach § 5 ReNoPatAusbvV regelmäßig, während der gesamten Ausbildungsdauer zu führen. Der / die Verantwortliche für die Ausbildung hat das Heft regelmäßig zu prüfen und dabei auf Übereinstimmung mit dem Ausbildungsrahmenplan zu achten. Damit wird das Fehlen von Lerninhalten vermieden.

Über Aussehen und Führung des Berichtsheftes gibt es keine allgemein gültigen Vorschriften. Bei den zuständigen Rechtsanwaltskammern können Vorlagen bezogen werden, die sich vor allem auf die Struktur und den Aufbau beziehen.

Es existieren keine verbindlichen Richtlinien zur Überprüfung des Berichtsheftes, sondern nur Empfehlungen. So sollte der / die Verantwortliche mindestens einmal im Monat eine Begutachtung vornehmen, nach mindestens 6 Monaten sollte die Berufsschule und / oder ein gesetzlicher Vertreter Einblick nehmen.

Nach § 43 BBiG ist das Berichtsheft ein für die Zulassung zur Abschlussprüfung erforderlicher Ausbildungsnachweis: "... wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen, sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat ...". Ein unvollständiges Berichtsheft kann zum Ausschluss von den Prüfungen führen, allerdings darf es im Prüfungsverfahren nicht bewertet werden. Empfehlungen zum Inhalt des Berichtshefts:

  • Keine Romane schreiben, eher mit Stichpunkten die neuen Erkenntnisse notieren und auf Quellenangaben nicht vergessen.
  • Beschreibung dessen, was in der Periode (Tag, Woche, Monat) an neuen Erkenntnissen hinzugekommen ist.
  • Führen eines Verzeichnisses mit Fachbegriffen (Glossar) und Hinweise zur Verwendung, inklusive Aussprache.
  • Berichtsheft regelmäßig führen, um Lücken zu vermeiden.

Prüfungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten

Abschlussprüfung (© Photographee.eu  - stock.adobe.com)
Abschlussprüfung (© Photographee.eu - stock.adobe.com)
Die Ausbildungen sind so durchzuführen, dass die Auszubildenden zur Ausübung der qualifizierten, beruflichen Tätigkeit befähigt sind, das schließt insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren ein (§ 5, Abs. 1 ReNoPatAusbV). Die Befähigung ist in Prüfungen nachzuweisen:

  • Zwischenprüfung am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres (§ 6, Abs. 1 ReNoPatAusbV). Sie umfasst die Themenbereiche Büroorganisation und Rechtsanwendung. Es ist eine schriftliche Überprüfung des bisherigen Lernstatus und besteht aus zweimal 60 Minuten.
  • Abschlussprüfung (§ 7, Abs.2 ReNoPatAusbV) aus fünf Prüfungsbereichen. Sie findet am Ende des dritten Lehrjahres statt und besteht aus mehreren Teilen: Einer mündlichen und mehreren schriftlichen Prüfungen, die das gesamte Spektrum aller Ausbildungsinhalte umfassen. Durchführende Stelle ist die zuständige Rechtsanwaltskammer. Für das Ergebnis ist neben der Dauer, die Gewichtung bedeutsam. Folgende Prüfungsbereiche werden abgefragt:
    • Geschäfts- und Leistungsprozesse: Planung, Durchführung, Kontrolle aller arbeitsorganisatorischen Prozesse und Qualitätssicherung. Sicherheit bei allen Büro- und Verwaltungsaufgaben, sowie Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs, Registerabfragen, Aktenbuchhaltung. Dauer 60 Minuten, Gewichtung 15%.
    • Mandantenbetreuung: Wird als Fachgespräch abgewickelt und hat die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache im Fokus. Dauer 15 Minuten, Gewichtung 15%.
    • Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich: Erfassung und Beurteilung von Sachverhalten des bürgerlichen Rechts, des Wirtschafts- und Europarechts. Maßnahmen im Rahmen des Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrechts vorbereiten, durchführen, kontrollieren. Kontrolle und Formulierung fachkundlicher Texte. Dauer 150 Minuten, Gewichtung 30%.
    • Vergütung und Kosten: Werte, Gebühren und Auslagen für Vergütungsberechnungen (außergerichtlich / gerichtlich) ermitteln. Berechnung der Gerichtskosten und Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren. Dauer 90 Minuten, Gewichtung 30%.
    • Wirtschafts- und Sozialkunde: Darstellung, Beurteilung der Berufs- und Arbeitswelt in Bezug auf gesellschaftliche und allgemein wirtschaftliche Zusammenhänge. Dauer 60 Minuten, Gewichtung 10%.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn das Gesamtergebnis mindestens "ausreichend" ist, der Prüfungsteil Rechtsanwendung muss mit "ausreichend" abgeschlossen werden. Es besteht die Möglichkeit einer Ergänzungsprüfung, wenn ein Prüfungsteil mit schlechter als "ausreichend" bewertet wurde. Sie ist aus einem der schriftlichen Bereiche auszuwählen und dauert 15 Minuten.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung der Berufsschule darf offiziell der Titel Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter geführt werden. Über den Abschluss ist ein Zeugnis mit folgendem Inhalt auszustellen (§ 16 BBiG):

  • Art, Dauer, Ziel der absolvierten Berufsausbildung.
  • Auflistung der vermittelten und erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse, als Nachweis für die berufliche Handlungsfähigkeit.
  • Optional: Angaben über Leistung und Engagement des Auszubildenden.

Zulassung zur Abschlussprüfung

Grundsätzlich ist eine Wiederholung der Prüfung nur zweimal möglich (Abschnitt 4, BBiG). Die Prüfungen sind für den Auszubildenden frei von Gebühren. Laut § 43 BBiG müssen diese Punkte erfüllt sein, damit eine Zulassung zur Prüfung möglich ist:

  • Ausbildungszeit vollständig absolviert, sie sollte jedoch nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin enden.
  • Zwischenprüfungen wurden abgelegt, das Berichtsheft vorschriftsmäßig geführt.
  • Das Ausbildungsverhältnis muss im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgeführt sein.

In bestimmten Fällen ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit und eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich. Um das in Anspruch zu nehmen, ist ein Nachweis über die erfolgte Erlangung der Ausbildungsinhalte erforderlich. Die Verkürzung darf das Eineinhalbfache der Ausbildung nicht überschreiten.

Prüfungsausschuss - Zusammensetzung

Der Ausschuss muss aus mindestens drei Personen bestehen:

  • mindestens ein Lehrer einer Berufsschule
  • Beauftragter der Arbeitgeber (Rechtsanwalt)
  • Beauftragter der Arbeitnehmer (geprüfter Rechtsfachwirt)

Die Mitglieder im Prüfungsausschuss werden von der zuständigen Kammer für vier Jahre berufen.

Gehalt in der Ausbildung

Die Vergütung ist abhängig von Kanzlei und Region. Die Rechtsanwaltskammern, die Arbeitsagentur, die Gewerkschaft für Handel, Banken und Versicherungen sind geeignete Auskunftsgeber hinsichtlich des Gehalts während und nach der Ausbildung. Der Deutsche Anwaltverein empfiehlt folgende Mindesthöhen (2023):

  • 1. Ausbildungsjahr: ab € 708,--
  • 2. Ausbildungsjahr: ab € 795,--
  • 3. Ausbildungsjahr: ab € 886,--

Allerdings weist der Verein auch daraufhin, dass in eher strukturschwachen Gebieten die Empfehlungen unterschritten werden können, in Ballungsgebieten jedoch darüber liegen.

Der Vergütungsanspruch für Auszubildende hat dem Grundsatz des § 17 BBiG zu folgen. Dort heißt es: "Ausbildende haben den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich ansteigt."

Unterschied zu Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten - RENO

RENO (© contrastwerkstatt - stock.adobe.com)
RENO (© contrastwerkstatt - stock.adobe.com)
Neben der Ausbildung gibt es noch einige andere wichtige Aspekte, die die beiden Berufsbilder unterscheidet. Im Allgemeinen definiert sich die Tätigkeit von Rechtanwalts- und Notarfachangestellten (RENO) bei Anwaltsnotaren in rechtlicher Hinsicht. Organisatorische und kaufmännische Aufgaben erweitern den Tätigkeitsbereich.

Die Ausbildung dauert ebenfalls drei Jahre nach ReNoPatAusbV und setzt zumindest einen Realschulabschluss voraus. Eine Novellierung (1. August 2015) gab dem internationalem Recht, der internationalen Zusammenarbeit, dem elektronischen Zahlungs- und Rechtsverkehr mehr Gewicht. Der Beruf des Rechtsanwalts-/Notarfachangestellten ist seit 1987als Ausbildungsberuf staatlich anerkannt.

Der berufliche Einsatz erfolgt überwiegend in Rechtsanwaltskanzleien mit Notariaten oder Notariaten, in Inkassobüros, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Mahnabteilungen von Versandhäusern, Banken, Versicherungen.

Aufgaben eines Rechtsanwalts-/Notarfachangestellten

Abhängig davon, ob der Einsatz in einer Kanzlei oder einem Unternehmen erfolgt, gestalten sich die Aufgaben und Beschäftigungsbilder:

  • Akten und Register führen
  • Dokumente für Beurkundungen anfordern
  • Erbscheinanträge entwerfen
  • Fristen festlegen, überwachen
  • Gebühren berechnen
  • Rechnungen ausfertigen
  • Schriftstücke zu Rechtsstreitigkeiten, Mahnungen, Zwangsvollstreckungen vorbereiten
  • Termine vereinbaren und vorbereiten
  • Vertretungs- und Beurkundungsaufträge entgegennehmen
  • Vollmachten, eidesstattliche Versicherungen, einfache Verträge entwerfen
  • Wiedervorlagekalender führen
  • Zahlungseingänge überwachen und verbuchen

Berufsprofilgebende Fähigkeiten

In diesem Bereich sind die weiteren Fähigkeiten beschrieben, so wie sie auch die Ausbildung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte vorsieht. Im Besonderen betrifft dies:

  • Anwendung des bürgerlichen Rechts, des Handels- und des Gesellschaftsrechts
  • Anwendung des Rechts in Zivilprozessen und der Zwangsvollstreckung
  • Liegenschaftsrecht
  • Familien- und Erbrecht
  • Anwaltsvergütung
  • Notarkosten
  • Gerichtskosten
  • Elektronischer Rechts- und Zahlungsverkehr
  • Berufs- und Verfahrensrecht des Notars

Unterschied Rechtsanwaltsfachangestellte & Rechtsfachwirt

Trotz der sehr intensiven Ausbildung ist des für Rechtsanwaltsfachangestellte nicht leicht einen gutbezahlten und interessanten Job zu finden. Vor den großen Kanzleien geben sich die Bewerber die Klinke in die Hand und die kleineren vergeben oft nur Teilzeitstellen. Das Optimum wäre direkt durch das Ausbildungsunternehmen übernommen zu werden, doch das funktioniert nicht in jedem Fall.

Zum Glück stehen Rechtsanwaltsfachangestellten ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungen offen, die die Chancen auf einen optimalen Posten wiederum erhöhen. Eine davon ist der geprüfte Rechtsfachwirt. Er arbeitet zwar vorzugsweise in Anwaltskanzleien, doch es sind auch Unternehmen, dir für ihre Rechtsabteilungen gut ausgebildete Mitarbeiter*innen suchen.

Fachanwalt.de-Tipp: Rechtswirt darf Rechtsberatungen durchführen

Rechtsfachwirtin (© VK Studio - stock.adobe.com)
Rechtsfachwirtin (© VK Studio - stock.adobe.com)
Das ist schon der erste, wesentliche Unterschied. Als Rechtsfachwirt / Rechtsfachwirtin dürfen Sie beratende Gespräche mit Mandanten führen. Das ist in aller Regel nur Volljuristen vorbehalten. Weitere Aufgaben können sein:

  • Kanzleiabläufe gestalten und abstimmen
  • Vergabe von Terminen, Überwachung von Fristen
  • Organisation und Verwaltung der einzelnen Kommunikationswege
  • betriebswirtschaftliche Leitung des Rechnungswesens
  • Personalmanagement (Bewerbungsabläufe, Einstellungstests, Organisation der Einarbeitung, Schulungs- und Ausbildungsplanung)
  • Rechtsmittel und Rechtsbehelfe vorbereiten
  • Vollstreckungssachen eigenverantwortlich bearbeiten
  • umfangreiche Schriftsätze vorbereiten (Klagen, Verträge)

Rechtsfachwirte zeichnen sich durch ein umfangreiches spezifisches Wissen gegenüber Rechtsanwaltsfachangestellten aus. Er übernimmt selbständig komplexe Aufgabenstellungen und entlastet den Anwalt in der Kanzlei in hohem Maße.

Ausbildung und Prüfung zum Rechtsfachwirt

Seit 2001 ist die Ausbildung zum Rechtsfachwirt bundeseinheitlich geregelt. Die Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung zum / zur Rechtsanwaltsfachangestellten oder eine mindesten sechsjährige Berufserfahrung mit Nachweis der entsprechenden Kenntnisse. In letzterem Fall steht der Beruf des Rechtsfachwirts beispielsweise auch der Sekretärin einer Anwaltskanzlei offen, wenn die geforderten Arbeitsbereiche entsprechend gut dokumentiert sind.

Für den Berufstitel ist die Ablegung einer schriftlichen und mündlichen staatlichen Prüfung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer erforderlich. Der schriftliche Teil muss erfolgreich bestanden werden, damit eine Zulassung zur mündlichen Prüfung möglich ist. Es werden sämtliche Fachbereiche getestet, mit denen sich ein Rechtsfachwirt auseinandersetzen muss. Geregelt ist das in der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" vom 23.08.2001:

  • Büroorganisation und Verwaltung, vor allem in Bezug auf Termin- und Fristenkontrolle, Gebrauch und Koordination der vorhandenen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme. Letztere kommen vor allem in größeren Kanzleien zum Einsatz und finden dort immer weitere Verbreitung. Prüfer stellen gerne Fragen zur Pflege von Rechtsdatenbanken und allgemeinem Datenschutz, sowie der Organisation des Rechnungswesens.
  • Personalwirtschaft und Personalführung: Die Position Rechtsfachwirt/in erfordert umfangreiche Kenntnisse des Arbeitsrechts und der geltenden Rechtsgrundlagen, wie Arbeitsschutz, Berufsbildungsrecht, Jugendschutz, Sozialversicherungsrecht.
  • Mandantenbetreuung, beginnend mit serviceorientiertem Empfang, Sachbestandsaufnahme, Terminfestlegung und richtigem Umgang mit Schuldnern. Eine besondere Voraussetzung ist die Verschwiegenheitspflicht.
  • Kosten- und Gebührenrecht in der Mandantenbetreuung: Rechtsfachwirte erstellen den gesamten Rechnungsverkehr in der Kanzlei, organisieren und koordinieren ihn. Mandanten haben ein Recht darauf, ihre Rechnungen erklärt zu bekommen und welche Belege für die Prozesskostenhilfe erforderlich sind. Die Grundkenntnisse hierfür sind:
    • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    • Gerichtskostengesetz
    • Gerichtskosten Familienrecht
    • Notarkostengesetz
    • Gebührenrechnungen
    • Beratungs- und Prozesskostenhilfe (PKH im Familienrecht und Verfahrenskostenhilfe (VKH)
  • Prozessrecht in der Mandantenbetreuung: Schriftsätze vorbereiten (Klagen, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe); Kenntnisse im gerichtlichen Mahn- und Streitverfahren und Wissen um die Grundlagen zu:
    • Zivilprozessordnung
    • Strafprozessordnung
    • Gerichtsverfassungsgesetz
    • Wohnungseigentumsgesetz
    • Betreuungsrecht
    • Nachlass- und Kindschaftssachen
    • fachgerichtliche Verfahren
    • Vergleich, Streitbeilegung, Mediation
  • Zwangsvollstreckung und materielles Recht in der Mandantenbetreuung: Abhängig vom Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei können Zwangsvollstreckungen und Mahn- und Streitverfahren einen großen Anteil am Tagesgeschäft einnehmen, deshalb ist der Nachweis von Kenntnissen von Bedeutung:
    • Sicherungsvollstreckung
    • eidesstattliche Versicherung
    • Zwangsversteigerung
    • Grundlagen des öffentlichen und privaten Rechts
    • Sachen-, Familien- und Erbrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht

Die obige Auflistung ergibt einen Überblick zu möglichen Prüfungsinhalten. Wenn diese erweiterten Grundlagenkenntnisse nicht vollständig in der täglichen Berufspraxis erworben werden, dann besteht die Möglichkeit einen Vorbereitungskurs (Repetitorium) zu besuchen. Dieser dauert in der Regel drei Semester und ist kostenpflichtig (zwischen € 2000,-- und € 3500,--). Die Prüfungsgebühr selbst beträgt ca. € 360,--. Angeboten werden solche Kurse unter anderem von der Deutschen Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V. Grundsätzlich sind diese Kurse nicht als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Prüfung zu werten. Sie sind in hohem Maße hilfreich, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Optional kann die Weiterbildung auch als gänzliches oder teilweises Fernstudium absolviert werden. Das verbindet die aktuelle berufliche Praxis mit einer freien Zeiteinteilung. Nähere Auskünfte sind auch bei den zuständigen Arbeitsagenturen zu erhalten.

Weiterbildung / Umschulung

Weiterbildungsmöglichkeiten (© Gina Sanders - stock.adobe.com)
Weiterbildungsmöglichkeiten (© Gina Sanders - stock.adobe.com)
Wie in jedem Beruf sind Flexibilität und Bereitschaft zur Weiterbildung Grundlagen für eine erfolgreiche Karriere und beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ausgehend von der Ausbildung zur / zum Rechtsanwaltsfachangestellten sind Spezialisierungen und Erweiterungen möglich:

  • Rechtsfachwirt / Rechtsfachwirtin
  • Anwaltsgebührenrecht
  • Grundstücks- und Grundbuchrecht
  • Kanzleiorganisation

Nach der Ausbildung besteht die Möglichkeit ein Studium zu beginnen, denn mit dem Abschluss ist eine fachspezifische Hochschulzugangsberechtigung verbunden. Damit ist eine weitere Spezialisierung, z.B. Wirtschaftsrecht oder Jura möglich.

Eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r kann Basis für weitere Karriereschritte sein. Mit Lehrgängen, Seminaren und Kursen stehen jede Menge Möglichkeiten offen, sich weiter zu spezialisieren:

  • Anwaltsgebührenrecht
  • Grundstücks- und Grundbuchrecht
  • Kanzleiorganisation
  • Ausbilder/in für Anwärter (Azubis)
  • Bürovorsteher
  • Gerichtsvollzieher

Mit berufspraktischen Fortbildungen sind weitere Spezialisierungen und Karrierewege möglich:

  • Geprüfter Rechtsfachwirt / Rechtsfachwirtin: Versehen mit weitreichenden und umfangreicheren Kompetenzen ist dies der nächste Schritt um in der Kanzleiorganisation erhöhte Verantwortung zu übernehmen.
  • Betriebswirt / Betriebswirtin: Zuständig für betriebswirtschaftliche Fragen in Unternehmen oder am Beginn einer Karriere als Berater für Unternehmen.
  • Rechtsmanager / Rechtsmanagerin: Ausgestattet mit umfassendem juristischem Wissen werden Planungen und Vorhaben nach rechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Im Job einem Juristen nach dem ersten Staatsexamen gleichzusetzen.
  • Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation: Optimierung und Planung von Arbeitsabläufen in Bürogemeinschaften.
  • Geprüfter Notarfachwirt: Übernimmt ähnliche Funktionen wie ein Rechtsfachwirt (Notarfachangestellte).

Die Dauer von Aus- und Weiterbildungen hängt von Art und Inhalt ab. Kurse und Seminare werden oft am Wochenende abgehalten und dauern wenige Tage. Ausbildungen, die einen Karrieresprung mit sich bringen, können mitunter einige Jahre dauern. Beispiele:

  • Rechtsfachwirt: Erforderlich ist die Ablegung einer entsprechenden Prüfung, eine Teilnahme an Vorbereitungskursen ist zu empfehlen, jedoch nicht Bedingung, da meist die Praxis am Arbeitsplatz als ausreichende Vorbereitung anzusehen ist.
  • Betriebswirt im Bereich Recht: Es handelt sich um eine vollwertige Zusatzausbildung, die in aller Regel mindestens zwei Jahre dauert. Jene, die diese Ausbildung neben dem Job machen, sollten eher mit vier oder mehr Jahren rechnen.

Weiterführende universitäre Ausbildungen

Nach der beruflichen Aus- und Weiterbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte sind Studien im Bereich der Rechtswissenschaften, im Wirtschaftsrecht oder BWL ein Weg, um die Karriere weiter auszubauen.

Von der Kostenseite betrachtet sind universitäre Studien selbst zu finanzieren. Falls dies nicht möglich ist, kann ein Fernstudium absolviert werden, das eine gleichzeitige Arbeitstätigkeit erlaubt.

Generelle Weiterbildung

Eine Tätigkeit im Rechtsbereich ist permanent mit Änderungen verbunden. Es ist daher von hoher Bedeutung, dass das Wissen immer auf dem Neuesten, aktuellen Stand ist. Es gilt Fertigkeiten und Qualifikationen weiter auszubauen und Neuerungen im System des Rechts und der Verwaltung zu erlernen. Dazu werden eine Reihe von Anpassungsweiterbildungen angeboten:

  • Betriebsorganisation
  • Gebühren- und Kostenrechnung
  • Zwangsvollstreckung
  • Buchführung
  • Bürokommunikation

Kosten der Weiterbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte

Grundsätzlich fallen für jede Art von Weiterbildung Kosten an:

  • Lehrgangskosten generell
  • Prüfungsgebühren
  • Materialkosten (Bücher, Skripten, Internet)
  • individuelle Kosten (Fahrt, Aufenthalt)

Insgesamt kann dies schön ins Geld gehen. Es bestehen aber Möglichkeiten diese Kosten zu reduzieren, indem staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden oder wenn die Ausbildung im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) erfolgt.

Wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die für die berufliche Anpassung erforderlich ist, dann werden die Kosten in aller Regel vom Arbeitgeber übernommen. Der ist dann verpflichtet Aus- und Weiterbildungen zu gewähren, wenn es die Umstände erfordern. So kann das der Fall sein, wenn es umfangreiche Änderungen im Rechnungswesen gibt oder Gesetzesnovellierungen für Mandanten bedeutsam sein könnten.

Im Gegensatz dazu stehen Ausbildungen, die dem beruflichen Weiterkommen dienen. Hier besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Finanzierung. Einer Vereinbarung auf privatrechtlicher Ebene steht jedoch nichts im Wege. In vielen Fällen wird im Gegenzug zum Kostenbeitrag eine vertragliche Bindung an das Unternehmen auf bestimmte Zeit vereinbart.

Förderungen für Weiterbildungen

In bestimmten Fällen greift das Ausbildungsförderungsgesetz (AFBG). Eine betriebswirtschaftliche Weiterbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte kann bei Zutreffen der Voraussetzungen gefördert werden.

Fachanwalt.de-Tipp: Rechtsanwaltsfachangestellte entscheiden sich oft zu einer Spezialisierung. Im Trend liegt derzeit die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher, die zum Teil in Justizbildungsanstalten (Berufsschulen) und bei einem anerkannten Gerichtsvollzieher stattfindet. Um als staatlich anerkannter Gerichtsvollzieher arbeiten zu können bedarf es nach erfolgreicher Weiterbildung ein Jahr an Bewährungszeit. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Bewerbung als Rechtsanwaltsfachangestellte

Bewerbungsgespräch (© gpointstudio - stock.adobe.com)
Bewerbungsgespräch (© gpointstudio - stock.adobe.com)
Alle, die sich überlegen, diesen Beruf zu ergreifen sollten einige Grundkompetenzen mitbringen:

  • Gesetze und Gesetzestexte sollten keine Angst verursachen
  • mündlicher und schriftlicher Ausdruck auf hohem Niveau
  • beste Rechtschreibkenntnisse
  • hohe Eigenverantwortung und Zuverlässigkeit
  • Teamfähigkeit, kontaktfreudig
  • eine Fremdsprache beherrschen (von Anwaltskanzlei abhängig)

Das Bewerbungsgespräch

Ein Bewerbungsgespräch ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, es ist der wichtigste Teil im gesamten Prozess, denn es bildet die Entscheidungsgrundlage für die Vergabe der Stelle. Wie alle solcher Gespräche steht das gegenseitige Kennenlernen im Vordergrund. Der Arbeitgeber versucht einzuschätzen, ob der Bewerber / die Bewerberin persönlich und als Fachkraft das Team bereichern wird, welche Qualifikationen werden mitgebracht, welche Eigenschaften.

Umgekehrt erhalten Bewerber/innen einen ersten exklusiven Einblick in das Unternehmen, lernen die Führungspersönlichkeiten und das Team kennen und können so für sich ebenfalls eine Entscheidung treffen.

Das Gespräch selbst kann in unterschiedlichen Arten ablaufen:

  • Einzelgespräch
  • Stressinterview
  • Assessment Center
  • strukturiertes Interview
  • Arbeitsproben

Gemeinhin ist es eine Kombination aus unterschiedlichen Gesprächen und Übungen, die dazu dient, Qualifikationen, Stärken und Schwächen zu ermitteln, um dann die richtigen Schlüsse für die Entscheidung zu ziehen.

Vorbereitung auf das Einstellungsgespräch / den Einstellungstest

Informieren Sie sich vorerst gut über das Anforderungsprofil und stimmen Sie es mit Ihren Erwartungen an Ihren Job ab. Dann beschäftigen Sie sich mit ihrem zukünftigen Arbeitgeber und dem Ablauf des ersten Gesprächs oder des Tests.

Üblicherweise werden Fragen auf die erforderlichen Fähigkeiten im täglichen Betrieb abzielen. Deshalb ergibt es Sinn, sich im Vorfeld mit dem gewünschten Ausbildungsbetrieb auseinanderzusetzen (Schwerpunkte, Mandanten, Größe der Kanzlei, Team, etc.). Das Internet kann dazu recht hilfreich sein.

Die meisten Betriebe konzentrieren sich bei Einstellungsgesprächen auf Themen wie Allgemeinwissen, Sprachen, logisches Denken, Mathematik, Konzentrationsvermögen, visuelles Denken. Dazu werden einige Aufgaben zu lösen und Fragen zu beantworten sein. Breiter Raum ist Rechtschreibung und Grammatik gewidmet, denn künftig sind Gespräche und Verhandlungen zu protokollieren und dann in Schriftsätze umzuwandeln. Aus dem Grund spielt auch die Schnelligkeit, mit der Texte in den Computer getippt werden, eine wesentliche Rolle.

Die Kommunikationsfähigkeit wird oft mit fiktiven Mandantengesprächen abgetestet: Wie werden nötige Informationen abgefragt, wie werden sie weiterverarbeitet (Name des Anrufers, Anliegen, etc.).

Allgemeine und spezifische Fragen im Einstellungsgespräch (Beispiele):

  • Was ist der Zweck von Wiedervorlagen?
  • Was ist unter den Abkürzungen BGB, FamFG, StPO zu verstehen?
  • Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland.
  • Was ist der Bundeshaushalt und wie kommt er zustande?
  • Was ist unter Kommunalpolitik zu verstehen?

Insgesamt ist eine intensive Vorbereitung auf das Gespräch von Vorteil, denn schließlich geht es darum, dass ihr zukünftiger Arbeitgeber bereits beim ersten Kontakt zur Überzeugung kommen muss, es sitzt ihm der beste aller Bewerber gegenüber.

FAQ zu Rechtsanwaltsfachangestellte

Was ist eine Rechtsanwaltsfachangestellte?

Eine Rechtsanwaltsfachangestellte ist eine Fachkraft im Bereich der Rechtsanwaltskanzlei, die eine dreijährige Berufsausbildung absolviert hat. Die Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützt den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin bei der Wahrnehmung seiner/ ihrer Aufgaben und arbeitet dabei eng mit dem juristischen Personal zusammen.

Was sind die Aufgaben einer Rechtsanwaltsfachangestellten?

Die Aufgaben einer Rechtsanwaltsfachangestellten sind vielfältig und umfassen unter anderem:

  • Termin- und Fristenüberwachung
  • Schriftverkehr
  • Organisation von Akten und Unterlagen
  • Vorbereitung von Gerichtsterminen
  • Betreuung von Mandanten
  • Rechnungserstellung und -kontrolle
  • Buchhaltung
  • allgemeine Büroorganisation

Wie wird man Rechtsanwaltsfachangestellte?

Um eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte zu beginnen, benötigt man in der Theorie mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation. In der Praxis wird man mit einem Hauptschulabschluß jedoch kaum eine Ausbildung finden, so dass man einen Realschulabschluss haben sollte. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt dual, das heißt in der Berufsschule und in der Kanzlei oder Justizverwaltung. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erhält man den Berufsabschluss als "Rechtsanwaltsfachangestellte/r".

Welche Fähigkeiten und Kenntnisse sind für den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten wichtig?

Für den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten sind folgende Fähigkeiten und Kenntnisse wichtig:

  • Organisationsgeschick
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Verständnis für juristische Zusammenhänge
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Gute Kenntnisse in den gängigen Office-Programmen

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Rechtsanwaltsfachangestellte?

Rechtsanwaltsfachangestellte können sich durch verschiedene Fortbildungen und Qualifizierungen weiterbilden und spezialisieren, zum Beispiel als:

  • Fachwirt/in für Rechts- und Notarfachwesen
  • Rechtsfachwirt/in
  • Notarfachwirt/in
  • Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in

Wie hoch ist das Gehalt einer Rechtsanwaltsfachangestellten?

Das Gehalt einer Rechtsanwaltsfachangestellten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Berufserfahrung, der Größe der Kanzlei oder der Justizverwaltung und der Region, in der man arbeitet. Laut einer aktuellen Gehaltsstudie verdient eine Rechtsanwaltsfachangestellte im Durchschnitt ca.2.800 Euro brutto im Monat. Nach der Ausbildung beträgt das Gehalt in der Regel noch weniger als 2.800 Euro. Es gibt auch langjährige Angestellte, die mehr als 3.000 Euro brutto verdienen.

Welche Rechte und Pflichten hat eine Rechtsanwaltsfachangestellte?

Als Angestellte in einer Rechtsanwaltskanzlei oder Justizverwaltung hat eine Rechtsanwaltsfachangestellte bestimmte Rechte und Pflichten. Zu den wichtigsten Rechten zählen:

  • das Recht auf Lohn und Gehalt
  • das Recht auf Urlaub
  • das Recht auf Weiterbildung

Zu den wichtigsten Pflichten zählen:

  • die Pflicht zur Verschwiegenheit gegenüber Mandanten
  • die Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Arbeit
  • die Einhaltung von Terminen und Fristen

Was ist der Unterschied zwischen einer Rechtsanwaltsfachangestellten und einem/einer Rechtsanwaltsgehilfen/in?

Der Beruf des/der Rechtsanwaltsgehilfen/in wurde durch den Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten abgelöst. Der Begriff "Rechtsanwaltsgehilfe/in" wird heute nicht mehr verwendet.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für die Tätigkeit als Rechtsanwaltsfachangestellte?

Für die Tätigkeit als Rechtsanwaltsfachangestellte gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die insbesondere im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt sind. Diese Regelungen betreffen unter anderem die Ausbildung, die Prüfung, die Arbeitszeiten und das Gehalt.

Wie sieht der Arbeitsmarkt für Rechtsanwaltsfachangestellte aus?

Der Arbeitsmarkt für Rechtsanwaltsfachangestellte ist in der Regel stabil und bietet gute Beschäftigungsmöglichkeiten. Insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen gibt es viele Kanzleien und Justizverwaltungen, die auf gut ausgebildetes Fachpersonal angewiesen sind.

Welche Perspektiven bietet der Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten?

Der Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten bietet gute Perspektiven für eine erfolgreiche Karriere im Bereich der Justiz und Rechtspflege. Durch Fortbildungen und Qualifizierungen können sich Rechtsanwaltsfachangestellte spezialisieren und in höhere Positionen aufsteigen, wie zum Beispiel zur Kanzleileitung oder zur Justizverwaltungsleitung.

Welche Alternativen gibt es zum Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten?

Als Alternative zum Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten gibt es verschiedene Berufe im Bereich der Justiz und Rechtspflege, wie zum Beispiel der/die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, der/die Justizfachangestellte oder der/die Gerichtsvollzieher/in. Auch eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder im Büromanagement kann eine Alternative darstellen.


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