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Was ist das Ingenieurrecht?

Das Ingenieurrecht wird oft in einem Atemzug mit dem Architektenrecht genannt. Es besteht aus allen Rechtsvorschriften, die für Ingenieure im Rahmen ihres Berufes wichtig sind – insbesondere für freiberuflich tätige Ingenieure wie etwa selbstständige Bauingenieure oder Inhaber von Ingenieurbüros, die für Industrieunternehmen als Dienstleister tätig sind.

 

Mit welchen Fragen beschäftigt sich das Ingenieurrecht?

Eine zentrale Frage des Ingenieurrechts ist die Haftung für Fehler. So kann ein Berechnungfehler oder ein schlichter Zahlendreher in einer Konstruktionsszeichnung zu einem erheblichen Schaden für den Auftraggeber oder einen Dritten führen.

Beispiel: Eine Sporthalle stürzt wegen einer falsch berechneten Statik ein. Der Hallenbetreiber hat einen Schadenersatz u.a. wegen einer mangelhaften Ingenieurleistung, die verletzten Zuschauer oder Passanten können eigene Schadenersatzansprüche geltend machen.  

 

Weitere wichtige Bereiche des Ingenieurrechts sind:

  • das Urheberrecht an Werken, die im Rahmen eines Auftrags geschaffen wurden,
  • die Vertragsgestaltung mit Auftraggebern,
  • Vertragsverhältnisse und Haftung bei Großprojekten, bei denen diverse Beteiligte zusammenwirken (Bauträger, Generalunternehmer, Subunternehmer, Handwerksbetriebe),
  • Produktsicherheitsrecht,
  • Honorarstreitigkeiten,
  • Berufsrecht.

 

Urheberrecht

Zwar betrifft das Urheberrecht in erster Linie künstlerische Werke. Es kann jedoch auch bei Architekten und Ingenieuren relevant sein. Beispiel: Entwirft ein Architekt ein markantes Gebäude, kann dies auch als eine künstlerische Leistung angesehen werden. Das Aussehen des neuen Bauwerks darf nicht ohne Weiteres von Konkurrenten Eins zu Eins übernommen werden, Fotos davon dürfen nicht einfach für kommerzielle Zwecke veröffentlicht werden. Juristische Probleme bereitet hier die Unterscheidung zwischen einem urheberrechtlich nicht geschützten Bauwerk und einem urheberrechtlich geschützten Werk der Baukunst.

 

Erfindungen

Ein wichtiges Gebiet sind Erfindungen. Hier stellen sich z.B. folgende Fragen:

  • Erfindung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses: Wer darf das Patent anmelden? Wie honoriert der Arbeitgeber die Leistung?
  • Erfindungen von Selbstständigen: Wurde die Erfindung bei Arbeiten im Kundenauftrag gemacht, womöglich unter Zuhilfenahme von technischer Ausrüstung des Kunden (Labor, EDV)? Welche rechtlichen Auswirkungen hat dieser Umstand?

 

Produkthaftung

Werden durch ein fehlerhaftes Produkt Menschen getötet oder verletzt oder Sachschäden berursacht, haftet der Hersteller. Maßgeblich ist hier das Produkthaftungsgesetz. Spätestens dann, wenn der Ingenieur grob fahrlässig gehandelt hat, indem er z.B. eine Sicherheitsrichtlinie nicht beachtet hat, kommt jedoch ein Regressanspruch des Arbeitgerbers gegen den Arbeitnehmer in Betracht. Auch kann es bei Tötung oder Verletzung von Menschen zu einer Strafverfolgung des Verantwortlichen kommen; arbeitsrechtliche Konsequenzen sind bei Schäden durch fehlerhafte Produkte ebenfalls möglich.

 

Arbeitsschutz

Auch die Regeln des Arbeitsschutzes – wie etwa das Arbeitsschutzgesetz – muss ein Ingenieur kennen. Verletzt sich z.B. ein untergeordneter Mitarbeiter oder Auszubildender, kann nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Ingenieur als Vorgesetzter einer Haftung ausgesetzt sein.   

 

Berufsrecht

Ingenieure müssen die Berufsordnung ihrer jeweiligen Ingenieurkammer beachten. In einigen Bereichen sind freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure an bestimmte Honorarordnungen gebunden (HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). 

 

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