Rechtsanwalt Mutterschutz - Anwalt für Mutterschutz finden!


Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Mutterschutz

! Fachanwälte für

Arbeitsrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Mutterschutz

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Arbeitsrecht

durch uns zugeordnet.

IHRE SUCHE: NEUE SUCHE

Rechtsanwalt für Mutterschutz

Was ist der Mutterschutz?

Unter dem Begriff „Mutterschutz“ fasst man die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts zusammen, welche sich mit dem Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen oder jungen Müttern beschäftigen. Besonders wichtige Themen in diesem Bereich sind der Kündigungsschutz und die Beschäftigungsverbote.

 

Welche Ziele verfolgt der gesetzliche Mutterschutz?

Mutter und Kind sollen geschützt werden vor

 

  • berufsbedingten Gesundheitsgefahren (Gefahrstoffe, Arbeitsunfälle),
  • Stress und Überforderung am Arbeitsplatz,
  • finanziellen Einbußen infolge der Schwangerschaft,
  • Verlust der Arbeitsstelle.

 

Gesetzliche Regelung

Der Mutterschutz wird durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Spezielle Regelungen zum Arbeitsschutz für Mütter und zur Vermeidung von Gefahren etwa durch den Umgang mit gefährlichen Substanzen regelt die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV). Der frühere „Mutterschaftsurlaub“ heißt heute „Elternzeit“ und ist geregelt in §§ 15 ff. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.   

 

Für wen gilt der Mutterschutz?

Das Mutterschutzgesetz schützt alle werden Mütter, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden. Es gilt auch für

 

  • Heimarbeiterinnen,
  • Hausangestellte,
  • geringfügig Beschäftige,
  • weibliche Auszubildende.

 

Was besagt das Beschäftigungsverbot?

Nach § 3 Mutterschutzgesetz dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Attest Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Grundsätzlich dürfen werdende Mütter auch in den letzten sechs Wochen vor der Geburt nicht beschäftigt werden – es sei denn, dies ist deren ausdrücklicher Wunsch. Ein solcher Wunsch kann jederzeit widerrufen werden. § 6 MuSchG schreibt außerdem vor, dass Mütter nach der Entbindung bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nicht beschäftigt werden dürfen. 

 

Kündigungsschutz für Mütter

§ 9 Mutterschutzgesetz erklärt die Kündigung einer Frau für unzulässig

  • während der Schwangerschaft,
  • bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.

Voraussetzung:

  • Der Arbeitgeber wusste bei der Kündigung von der Schwangerschaft oder Entbindung oder
  • dies wird ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt.
  • Eine Überschreitung der Frist ist unschädlich, wenn die Überschreitung nicht von der Frau verschuldet wurde und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.  

 

Beschäftigungsverbot und Gehalt

Darf eine Frau wegen des erwähnten Beschäftigungsverbots nicht arbeiten, muss der Arbeitgeber ihr trotzdem ihr Arbeitsentgelt weiter bezahlen. Voraussetzung: Sie erhält kein Mutterschaftsgeld. Zu zahlen ist mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist.

 

Diese Regelung aus § 11 MuSchG gilt auch, wenn wegen eines gesetzlichen Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Beginnt das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen.

 

Sie brauchen einen Anwalt an Ihrem Wohnort für Ihr arbeitsrechtliches Problem? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in seinem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.

Anwälte für Mutterschutz
Sortiere nach
Marktstr. 27
87527 Sonthofen

Telefon: 08321 7000
Telefax: 08321 87538
Nachricht senden
Clemensstrasse 30
80803 München

Telefon: 089 / 3801990
Telefax: 089 / 38019950
Nachricht senden
19 Bewertungen
5.0 von 5.0
Mittelstraße 5
58285 Gevelsberg

Telefon: 02332-7590-0
Telefax: 02332-759010
Nachricht senden
Kemptener Straße 3
87616 Marktoberdorf

Telefax: 08342 42045-30
Nachricht senden
4 Bewertungen
5.0 von 5.0
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
Wittener Straße 242
44803 Bochum

Telefax: 02 34 – 96 16 73 0
Nachricht senden
18 Bewertungen
4.2 von 5.0
Bornheimer Straße 156
53119 Bonn

Telefon: 0228/949160
Telefax: 0228/9491620
Nachricht senden
10 Bewertungen
4.6 von 5.0
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
Mariannenstr. 13
06844 Dessau-Roßlau

Telefax: 0340 / 26 11 48
Nachricht senden
Freiheitstraße 124-126
15745 Wildau

Telefon: 03375/9238940
Telefax: 03375/9238945
Nachricht senden
14 Bewertungen
5.0 von 5.0
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
Steglitzer Damm 115
12169 Berlin

Telefax: (030) 25 29 93 84
Nachricht senden
Klinkertorplatz 1
86152 Augsburg

Telefax: 0821-3494806
Nachricht senden
109 Bewertungen
5.0 von 5.0
Aktuelle Rechtstipps zum Thema Mutterschutz
Arbeitsrecht Anspruch auf Teilzeit kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn er maßgeblich auf die Verteilung der täglichen Arbeitszeit abzielt:
Tenor (gekürzt): Sofern das Verlangen auf Reduzierung der Arbeitszeit sehr gering ist und mit dem Antrag maßgeblich eine Verteilung der Arbeitszeit begehrt wird, auf die kein Anspruch besteht, kann der der Teilzeitanspruch bzw. das Verringerungsverlangen rechtsmissbräuchlich sein (siehe Urt. des ArbG Mannheim v. 14.04.2015, 8 Ca 91/14). Tatbestand: Der Kläger war seit dem Januar 2009 bei der Beklagten in deren Niederlassung in Vollzeit in dem Verleihservice für Maschinen beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehört es, Geräte zu vermieten und an die Kunden auszugeben sowie wieder in Empfang zu nehmen. Auf das Arbeitsverhältnis fanden die Tarifverträge des Einzelhandels Baden-Württemberg Anwendung. Die wöchentliche Arbeitszeit des Klägers betrug gem. § 6 MTV ... weiter lesen
Arbeitsrecht Gleicher Lohn für geringfügig Beschäftigte
Erfurt (jur). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den gleichen Lohnanspruch für Minijobber und andere geringfügig beschäftigte Teilzeitkräfte gestärkt. Am Mittwoch, 18. Januar 2023, sprach es einem aus Sicht des Arbeitgebers „nebenamtlich“ tätigen Rettungsassistenten den gleichen Lohn wie den regulären „hauptamtlichen“ Rettungsassistenten zu (Az.: 5 AZR 108/22).  Der Kläger arbeitete im Raum München mit laut Arbeitsvertrag durchschnittlich 16 Stunden pro Monat. Sein Lohn betrug zwölf Euro brutto pro Stunde. Die „hauptamtlich“ beschäftigten Kollegen erhielten bei gleicher Qualifikation dagegen 17 Euro brutto pro Stunde.  Darin sah der Kläger eine unzulässige Diskriminierung seiner Teilzeitarbeit. Rückwirkend forderte er ebenfalls 17 Euro pro Stunde, für die Zeit von Januar 2020 bis ... weiter lesen
Arbeitsrecht EuGH verpflichtet Arbeitgeber, die tägliche Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen
14.05.2019
Es hatte sich bereits angekündigt. Nunmehr hat der EuGH entschieden: Das EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten und damit auch Deutschland, ein "System" zu schaffen, nach dem Arbeitgeber verpflichtet sind, die tägliche Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. EuGH, Urteil vom 15.5.2019, C-55/18   Die Entscheidung des EuGH Es hatte sich aufgrund der Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH vom 31.1.2019 bereits angekündigt (siehe hierzu bereits unseren Beitrag  Zur Verpflichtung von Arbeitgebern, die tägliche Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen ). Nunmehr ist der EuGH dem Generalanwalt gefolgt und hat entschieden: Das EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten und damit auch Deutschland, ein "System" zu schaffen, nach dem Arbeitgeber ... weiter lesen
Weitere passende Themen zum Rechtsanwalt für Mutterschutz
Besondere Kenntnisse
Neue Anwälte/Kanzleien
Neu
Gerold Seibert
Rechtsanwalt in Regensburg
Neu
Stefan Klaus
Rechtsanwalt in Augsburg
Neu
Peter Pistorius
Rechtsanwalt in Hildesheim
Zur Fachanwaltschaft
Mehr große Städte