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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Scheckrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Online-Casino wird in Österreich zur Rückzahlung von 130.000 € verurteilt
Inzwischen wehren sich auch in Österreich immer mehr Verbraucher gegen Schäden, die ihnen durch illegale Online-Casinos entstanden sind. Wie auch in Deutschland sind Online-Casinos in Österreich verboten.
Unzählige Online-Casinos richten aber dennoch ihr Angebot gezielt an den österreichischen und deutschen Markt. Sie verstoßen damit nach deutschem Recht gegen das geltende Glücksspielrecht, sodass mit ihnen geschlossene Spielverträge nichtig sind und Verbraucher ihre verspielten Einsätze in der Folge zurückfordern können.
In Österreich hatte ein Verbraucher vor dem Landgericht Salzburg ein Online-Casino auf Rückzahlung seiner verspielten Einsätze verklagt und Recht bekommen. Das Online-Casino sollte 130.000 € an den Kläger zurückzahlen. ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehenswiderruf jetzt? Sind Sie Verbraucher?
Sie sind Darlehensnehmer und wollen Ihren Darlehensvertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsinformation oder fehlerhaften Pflichtangaben der Bank widerrufen?
Dies setzt voraus, dass Sie Verbraucher - und nicht Unternehmen - sind. Hierfür ist grundsätzlich Voraussetzung, dass der mit den Darlehensmitteln verfolgte Zweck ein lediglich dem privaten Rechtskreis zuzuordnendes Rechtsgeschäft gewesen ist (BGH, NJW 2007, 2519).
Die Beweislast trägt dabei derjenige, der sich auf die Verbrauchereigenschaft beruft. Der Darlehensnehmer muss also darlegen und beweisen, dass mit dem Rechtsgeschäft tatsächlich objektiv ein privater Zweck verfolgt worden ist (OLG Celle, Beschl. v. 19.06.2017, 3 U 77/17).
Probelmatisch sind regelmäßig Fälle, wo das Darlehen zur Finanzierung mehrerer ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Kündigung eines Verbraucherdarlehens unwirksam (BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19)?:
Kündigung eines Verbraucherdarlehens unwirksam (BGH, Urt. v. 14.07.2020, XI ZR 553/19)?:BGH aktuell: Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
Darlehensnehmer, welche den rückständigen Betrag innerhalb von zwei Wochen auf den Weg gebracht haben, erfüllten die Voraussetzungen nach § 498 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB.
Diese Vorschrift räumt dem Darlehensnehmer eine zweiwöchige Zahlungsfrist ein, vgl. hierzu der Gesetzeswortlaut:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen
(1) Der Darlehensgeber kann den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers nur dann kündigen, wenn
1.
der Darlehensnehmer
a)
mit mindestens zwei aufeinander ... weiter lesen
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