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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Scheckrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Guido Lenné in der WDR Servicezeit: Frust mit Corona-Soforthilfe
Auch Soloselbstständigen sollte die Corona-Soforthilfe dazu dienen, Umsatzeinbrüche während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 zu überbrücken. Obwohl aber das Geld in der Regel schnell und unkompliziert einging, wartete auf einige im Nachhinein eine böse Überraschung. In einem aktuellen Beitrag berichtet die WDR Servicezeit über solche Fälle und bittet Guido Lenné, die Sachlage einzuschätzen.
So mancher Antragsteller bekam nach Erhalt der Soforthilfe Post von der Staatsanwaltschaft, in der ihm beispielsweise Subventionsbetrug und wahrheitswidrige Angaben vorgeworfen wurden. Das erlebte auch ein Ingenieur, der zum Zeitpunkt des Lockdowns freiberuflich für einen Automobilzulieferer tätig war. Aufgrund der Corona-Krise wurde die Zusammenarbeit jedoch ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehenswiderruf jetzt!
Darlehensnehmer aufgepasst! Chance zum vorzeitigen Vertragsausstieg nutzen:
Ihr Verbraucherdarlehen , welches den gesetzlich gebotenen Benennung von Pflichtangaben ermangelt, ist mit guten Erfolgsaussichten unter Umständen auch heute noch widerrufbar.
So ist Ihre Bank nämlich verpflichtet, eine erhobene Bearbeitungsgebühr als "sonstige Kosten" im Sinne der § 503 Abs. 1, 491 a Abs. 1, 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 §§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB im Darlehensvertrag anzugeben.
Das gleiche gilt für eine dem Kunden gegenüber erhobene Wertermittlungsgebühr .
Bei den Bereitstellungszinsen handelt es sich - nach umstrittener Auffassung - gleichfalls um sonstige Kosten des Darlehens, welche separat auszuweisen sind.
Die zuvor benannten ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehensnehmer aufgepasst: Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung!
Verbraucher , denen das Darlehen seitens ihrer Bank infolge Zahlungsverzugs gekündigt wurde, schulden ihrer Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung.
Dies hat der Bundesgerichtsshof in seiner Entscheidung vom 19.01.2016 ausgeurteilt (Az.: XI ZR 103/15).
Hintergrund dieser darlehensnehmerfreundlichen Rechtsprechung ist die Vorschrift des § 497 Abs. 1 BGB a. F.
Diese enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten im Fall wegen Zahlungsverzugs gekündigter Verbraucherdarlehen-/kredite.
In dieser Situation entfällt der vertragliche Zinsanspruch der Bank. Stattdessen steht ihr ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens zu, wobei Sie ihren Verzugsschaden konkret oder abstrakt berechnen kann (BGHZ 104,337, 338 f.). ... weiter lesen
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