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Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
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Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Corona-Krise: wichtige Informationen
Die Auswirkungen des Coronavirus werden auch hierzulande für alle immer stärker spürbar. Wir sehen uns auch in der Justiz mit einer beispiellosen Situation konfrontiert. Für unsere Mandanten sind wir in unserer Kanzlei jedoch weiterhin unverändert da - vom Homeoffice aus.
Sie erreichen uns wie gewohnt telefonisch Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 19 Uhr unter 0214 9098400. Bitte lassen Sie es lange klingeln. Dokumente senden Sie am besten per E-Mail an info@anwalt-leverkusen.de oder unmittelbar an Ihren üblichen Ansprechpartner. Termine buchen Sie wie gewohnt am besten schnell und unkompliziert über unseren Kalenderservice . Weitere Informationen zu unseren unveränderten Services finden Sie hier .
Maßnahmen zur Liquiditätssicherung für Unternehmer ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Sparkassen- u.a. Darlehen jetzt widerrufen!
Sparkassen- und Volksbankdarlehen jetzt widerrufen!
Darlehensnehmer von Sparkassen und anderen Banken aufgepasst! Widerrufsjoker sticht!
Selbst die Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsinformation schließt ein Widerrufsrecht nicht von vornherein aus!
Nur wenn die Bank alle für den jeweiligen Darlehensvertrag notwendigen Informationen in den Vertrag aufgenommen hat, beginnt die Widerrufsfrist überhaupt zu laufen.
Dies geschah in der Vergangenheit freilich häufig nicht, was zahlreiche Verträge auch heute noch rückabwicelbar macht!
Gemäß § 492 Abs. 2 BGB muss der Darlehensvertrag die für den Verbraucherdarlehensvertrag vorgeschriebenen Angaben nach Art. 247 §§ 6 bis 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Sittenwidrigkeit Arbeitnehmerbürgschaft
Sittenwidrigkeit Arbeitnehmerbürgschaft
Für wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen ist er einzige Weg zur Rettung häufig die Übernahme einer Bürgschaft durch einen Arbeitnehmer (sog. Arbeitnehmerbürgschaft), um einen Kredit für das Unternehmen gewährt zu bekommen.
Was ist eine Arbeitnehmerbürgschaft?
Bei der Arbeitnehmerbürgschaft handelt es sich um eine Bürgschaft, die der Arbeitnehmer für ein Darlehen des Unternehmens, in dem er angestellt ist, übernimmt. Dieses ist in diesen Fällen meist derart in eine finanzielle Schieflage geraten, dass es ohne die Übernahme einer Bürgschaft kein Darlehen gewährt bekommt.
Bei der Bürgschaft handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag, durch den sich ... weiter lesen
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