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Rechtsanwalt Vermögensverwahrungsrecht - Anwalt für Vermögensverwahrungsrecht finden!

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Vermögensverwahrungsrecht

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haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Vermögensverwahrungsrecht

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Bankrecht und Kapitalmarktrecht

durch uns zugeordnet.
Anwälte für Vermögensverwahrungsrecht
Rechtsanwältin für Vermögensverwahrungsrecht
Christina Oberdorfer von Buttlar Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Adresse Icon Löffelstr. 4, 70597 Stuttgart
Telefon0711 320918-20 Fax0711 320918-60

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Rechtsanwalt für Vermögensverwahrungsrecht
Ingo Dethloff Dethloff Rechtsanwalt
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Telefon+49 (0)331 2353 9245 Fax+49 (0)331 2879 5361

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Rechtsanwältin für Vermögensverwahrungsrecht
Barbara Riegel Anwaltskanzlei Riegel
Adresse Icon Poststraße 9, 64293 Darmstadt
Telefon06151 271662 Fax06151 271664

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Rechtsanwalt für Vermögensverwahrungsrecht
Rolf Siburg LL.M. Rechtsanwalt Siburg
Adresse Icon Friedrichstraße 95, 10117 Berlin
Telefon030 2060 97 9060 Fax030 2060 97 9020

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Rechtsanwältin für Vermögensverwahrungsrecht
Dr. Susanne Schmidt-Morsbach Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse Icon Leipziger Platz 9, 10117 Berlin
Telefon+49 (0)30 – 327 617 0 Fax+49 (0)30 – 327 617 17

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Rechtsanwalt für Vermögensverwahrungsrecht
Kai Solmecke Solmecke Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse Icon Neue Poststraße 1-3, 53721 Siegburg
Telefon02241/9739980 Fax02241/9739988

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Rechtsanwalt für Vermögensverwahrungsrecht
Rechtsanwalt und Notar André Döttelbeck Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
Adresse Icon Scharnhorststrasse 40, 48151 Münster

Rechtsanwältin für Vermögensverwahrungsrecht
Katharina Schnellbacher Kanzlei Schnellbacher
Adresse Icon Louisenstraße 121, 61348 Bad Homburg
Telefon061729819313 Fax06172-98193130

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Rechtsanwalt für Vermögensverwahrungsrecht
Bernd-Michael Jetter Anwaltskanzlei Jetter & Kollegen
Adresse Icon Hainbuchenweg 16, 71229 Leonberg
Telefon07152-43258 Fax07152-3069702

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Rechtsanwalt für Vermögensverwahrungsrecht
Rechtsanwalt und Notar Andre Döttelbeck Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
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Telefon+4923170018871 Fax+4923170018166

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Vermögensverwahrungsrecht


Dieselfahrverbot in Frankfurt, Stuttgart und anderswo?
20.10.2018Dr. Martin HeinzelmannBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr Dr. Martin Heinzelmann

Dieselfahrverbot in Frankfurt, Stuttgart und anderswo? Hoher Wertverlust obendrein? Viele Fahrzeugbesitzer sind verunsichert. Was sollen sie nur mit dem Auto machen? Wehren Sie sich als betroffener Dieselbesitzer: Ungeachtet der Frage, ob Herstellern von Dieselfahrzeugen Betrug vorgeworfen werden kann gilt: Vielen Dieselfahrern bietet sich noch eine weitere Chance, wir sie Ihren Diesel loswerden, im günstigsten Fall sogar ohne Verlust: Durch den Widerrufsjoker. Diesen kann jeder Kunde ziehen, sobald zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Er muss das Fahrzeug per Kredit gekauft haben und der Kreditvertrag muss Fehler aufweisen. Ist die Belehrung über die normalerweise zweiwöchige Widerrufsfrist des Kreditvertrages nicht korrekt, ioder hat die Bank Pflichtangaben im Darlehensvertrag nicht benannte, ist die...

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Schäden durch gestohlene NFC-Bankkarte: EuGH stärkt Verbraucherrechte
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(1 Bewertung)20.11.2020Guido LennéBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr  Guido Lenné

Wird einem Verbraucher die Bankkarte für kontaktloses Bezahlen gestohlen oder geht verloren, können Unbefugte damit ohne Eingabe der PIN wiederholt Zahlungen bis zu 25 Euro tätigen. Selbst dann, wenn der Karteninhaber die Bank bereits über den Verlust informiert hat. Wer haftet in dem Fall für die Schäden? Immer mehr Verbraucher nutzen das kontaktlose Bezahlen. Wieviel Sicherheit bietet aber die NFC-Technik (Near Field Communication), wenn die Karte gestohlen wird oder abhandenkommt? Und wer haftet für unbefugte Abbuchungen? Am 11.11.2020 stärkte der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil (Az.: C-287/19) die Verbraucherrechte. Bankkunden tragen nach Auffassung der Richter nicht das Risiko für Zahlungen, die getätigt werden, nachdem die Bank über den Kartenverlust in...

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P&R - Die Sache mit den Fristen
30.08.2018Hartmut GöddeckeBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr  Hartmut Göddecke

29. August ist nicht wichtig 14. September ist wichtig 17. und 18. Oktober sind wichtig Um es gleich auf den Punkt zu bringen: der 29. August 2018 ist keine Frist, die P&R-Anleger zwangsläufig beachten müssen. Denn in den Eröffnungsbeschlüssen zum P&R-Insolvenzverfahren teilte das Insolvenzgericht München mit, dass Anleger ihre Forderungen bis zum 14.09.2018 (Frist) anmelden sollten – und das allein ist entscheidend. Den wenigsten Anlegern ist bekannt, dass sie ihre Forderungen auch nach dem 14. September 2018 noch anmelden können. Wer also erst später seine Forderung zur Insolvenztabelle anmeldet, kommt nicht zu spät. Dennoch empfiehlt es sich diese Frist einzuhalten. Anderenfalls kann Ihnen nicht garantiert werden, dass Sie auf...

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