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Vermögensverwahrungsrecht
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Dr. Thomas Beger
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TK Rechtsanwältin Tamara Knöpfel
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Vermögensverwahrungsrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehen gekündigt? Darlehensnehmer aufgepasst! Gesetzgeber setzt Banken Schranken!
Darlehensnehmern welchen der Kredit gekündigt wurde, sollten dieses Vorgehen zeitnah einer anwaltliche Überprüfung unterziehen.
Hintergrund:
Viele Banken kündigen Verbraucherdarlehen - so auch Baufinanzierungen - unter Missachtung gesetzlicher Vorschriften. Namentlich § 498 BGB setzt den Banken enge Schranken . Hiernach ist die Kündigung ihres Darlehens nur zulässig, wenn:
(1) Der Darlehensgeber kann den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers nur dann kündigen, wenn
1.
der Darlehensnehmer
a)
mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist,
b)
bei einer Vertragslaufzeit bis zu drei Jahren mit ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Kündigungsrecht der Bausparkassen in AGB unwirksam!
Bausparer aufgepasst! Das OLG Karlsruhe hat entschieden:
Das formularmäßig vereinbarte Kündigungsrecht der Bausparkassen in Bausparverträgen mit dem Inhalt:"Wurden nicht spätestens 15 Jahre nach Vertragsschluss die Zusteilungsvoraussetzungen erfüllt und die Annahme der Zuteilung erklärt, ist die Bausparkasse berechtigt, den Bausparvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen...Wurde der Vertrag erhöht, ist insoweit das Datum der letzten Erhöung maßgebend. Die Bausparkasse hat dem Bausparer mindestens sechs Monate vor Ausspruch der Kündigung ihre Kündigungsabsicht mitzuteilen. Die Bausparkasse wird dem Bausparer hierbei ein Angebot unterbreiten, den Bausparvertrag in einen anderen Tarif umzuwandeln.", verstößt gegen § 307 Abs. 1, ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Sittenwidrigkeit Arbeitnehmerbürgschaft
Sittenwidrigkeit Arbeitnehmerbürgschaft
Für wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen ist er einzige Weg zur Rettung häufig die Übernahme einer Bürgschaft durch einen Arbeitnehmer (sog. Arbeitnehmerbürgschaft), um einen Kredit für das Unternehmen gewährt zu bekommen.
Was ist eine Arbeitnehmerbürgschaft?
Bei der Arbeitnehmerbürgschaft handelt es sich um eine Bürgschaft, die der Arbeitnehmer für ein Darlehen des Unternehmens, in dem er angestellt ist, übernimmt. Dieses ist in diesen Fällen meist derart in eine finanzielle Schieflage geraten, dass es ohne die Übernahme einer Bürgschaft kein Darlehen gewährt bekommt.
Bei der Bürgschaft handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag, durch den sich ... weiter lesen
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