Was ist das Anlegerrecht?
Der Begriff Anlegerrecht wird in zweifacher Hinsicht verwendet: Einmal für das Untergebiet des Kapitalmarktrechts, das sich mit den Rechten von Geldanlegern und Investoren beschäftigt. Ein verwandter Bereich ist das Bankrecht. Auch kann der Begriff für ein bestimmtes Recht eines Anlegers auf eine Leistung oder Information benutzt werden.
Die Rechte von Geldanlegern sind von der Anlageform abhängig. Eine grobe Unterscheidung der Rechte wäre:
Aktionäre haben andere Rechte als z.B. die Anteilseigentümer von Investmentfonds. So haben Aktionäre das Recht auf Teilnahme an einer Hauptversammlung und ggf. auf Dividendenzahlungen. Natürlich müssen stimmberechtigte Aktionäre auch Einladungen zur Hauptversammlung erhalten – und auf Wunsch Formulare, um jemand anderen zu bevollmächtigen. Auf der Hauptversammlung hat dann der Aktionär oder sein Bevollmächtigter auch wieder einige Rechte – wie das Stimmrecht und das Auskunftsrecht.
Für offene Investmentfonds müssen sowohl Halbjahres- als auch Jahresberichte erstellt werden. Bei Publikumsfonds muss ein Verkaufsprospekt über Anlagegrundsätze und Kosten informieren. Einem interessierten Kunden muss Einsicht in diese Unterlagen angeboten werden. Wer Anteile an Investmentfonds besitzt, hat z.B. das Recht auf eine Beteiligung am Gewinn und auf die Rücknahme der Anteile durch die Anlagegesellschaft zum aktuellen Kurs.
Bei geschlossenen Fonds besteht die Besonderheit, dass der Anleger hier nicht Anteile an einem Sondervermögen, sondern an einem Unternehmen erwirbt. Dies bedeutet ein höheres Risiko und geringere Möglichkeiten der Einwirkung. Manche Rechte der Anleger – etwa auf Rückgabe der Anteile – sind durch vertragliche Vereinbarungen eingeschränkt bzw. können nur zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgeübt werden.
Schadenersatzansprüche
Anleger in Investmentfonds können z.B. Schadenersatzansprüche haben gegen
Beispiel: Ein Schadenersatzanspruch gegen die Kapitalanlagegesellschaft kann bestehen, wenn das Prinzip der Risikostreuung nicht beachtet wurde, indem diese ausschließlich in gleichermaßen riskante Werte investiert hat, wodurch Verluste entstanden sind.
Gesetzliche Regelungen
Wichtige Gesetze, in denen Anlegerrechte niedergelegt sind, sind z.B.
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Anwalt Bankrecht und Kapitalmarktrecht WuppertalDer Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) hat im Jahr 2021 eine neue Zeitrechnung auf dem Glücksspielmarkt in Deutschland eingeläutet und die dunklen Kapitel der vergangenen Gesetzgebung ad acta gelegt. Seit dem 01. Juli 2021 dürfen Spieler hierzulande legal Glücksspiele im Internet zocken. Private Anbieter dürfen entsprechend ihre Produkte der hiesigen Spielergemeinde offerieren. Die Liberalisierung des Online-Glücksspiels hat aber auch ihre Tücken, da der Gesetzgeber viele neue Spielregeln installiert hat. GlüStV 2021: Ende des gesetzlichen Chaos! Das Glücksspiel und die Bundesrepublik Deutschland blicken auf ein nicht immer ganz so rosiges Verhältnis zurück. Viele Jahre lang begegnete die Politik der Glücksspielindustrie sehr restriktiv und unterband die Entfaltung der jeweiligen Akteure. Die Branche...
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Karlsruhe (jur). In zwei neuen Urteilen zu den Lehman-Zertifikaten hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag, 25. November 2014, diesmal zu Gunsten der Anleger entschieden. Danach mussten die Banken ihre Kunden über Sonderkündigungsrechte der niederländischen Lehman-Tochter informieren, weil diese trotz „Kapitalschutz“ zu einem kompletten Verlust des angelegten Geldes führen konnten (Az.: XI ZR 169/13 und XI ZR 480/13). Die Anleger hatten bei der Frankfurter Privatbank Bethmann Bank AG verschiedene Lehmann-Zertifikate für 33.000 beziehungsweise 140.000 Euro gekauft. Die Geldanlagen waren mit „100 Prozent Kapitalschutz“ beworben worden. Nach der Lehman-Insolvenz im September 2008 waren die Papiere weitgehend wertlos. Mit ihren Klagen rügen die Anleger, sie...
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Frankfurt/Main (jur). Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zur Ablösung eines Darlehens dürfen Banken keine Gebühr erheben. Das hat am Mittwoch, 14. Dezember 2022, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden (Az.: 17 U 132/21). Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig, wenn Darlehensnehmer einen Kredit früher als vereinbart ablösen wollen. Allein für die Berechnung der Entschädigung erhob die hier beklagte Bank nach ihrem Preisverzeichnis eine Gebühr von 100 Euro. Dies galt unabhängig davon, ob Kunden sich dann für oder gegen die vorzeitige Rückzahlung entscheiden. Ein Verbraucherverband klagte auf Unterlassung. Das OLG gab den Verbraucherschützern recht, die Klausel sei unwirksam. Sie sei mit wesentlichen Grundgedanken der Rechtsordnung nicht vereinbar und...
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