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Anlegerrecht
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durch uns zugeordnet.Rechtsanwalt für Anlegerrecht
Was ist das Anlegerrecht?
Der Begriff Anlegerrecht wird in zweifacher Hinsicht verwendet: Einmal für das Untergebiet des Kapitalmarktrechts, das sich mit den Rechten von Geldanlegern und Investoren beschäftigt. Ein verwandter Bereich ist das Bankrecht. Auch kann der Begriff für ein bestimmtes Recht eines Anlegers auf eine Leistung oder Information benutzt werden.
Welche Rechte haben Anleger?
Die Rechte von Geldanlegern sind von der Anlageform abhängig. Eine grobe Unterscheidung der Rechte wäre:
- Recht auf bestimmte Informationen im Rahmen eines Beratungs- oder Vertriebsgesprächs,
- Informations- und Mitbestimmungsrechte während der Laufzeit der Geldanlage,
- Recht auf Auszahlung von Gewinnen und Dividenden,
- das Recht, Investmentanteile oder Wertpapiere zurückzugeben oder zu veräußern,
- Ansprüche auf Schadenersatz z.B. bei Beratungsfehlern und Verletzung von Informationspflichten.
Aktionäre haben andere Rechte als z.B. die Anteilseigentümer von Investmentfonds. So haben Aktionäre das Recht auf Teilnahme an einer Hauptversammlung und ggf. auf Dividendenzahlungen. Natürlich müssen stimmberechtigte Aktionäre auch Einladungen zur Hauptversammlung erhalten – und auf Wunsch Formulare, um jemand anderen zu bevollmächtigen. Auf der Hauptversammlung hat dann der Aktionär oder sein Bevollmächtigter auch wieder einige Rechte – wie das Stimmrecht und das Auskunftsrecht.
Für offene Investmentfonds müssen sowohl Halbjahres- als auch Jahresberichte erstellt werden. Bei Publikumsfonds muss ein Verkaufsprospekt über Anlagegrundsätze und Kosten informieren. Einem interessierten Kunden muss Einsicht in diese Unterlagen angeboten werden. Wer Anteile an Investmentfonds besitzt, hat z.B. das Recht auf eine Beteiligung am Gewinn und auf die Rücknahme der Anteile durch die Anlagegesellschaft zum aktuellen Kurs.
Bei geschlossenen Fonds besteht die Besonderheit, dass der Anleger hier nicht Anteile an einem Sondervermögen, sondern an einem Unternehmen erwirbt. Dies bedeutet ein höheres Risiko und geringere Möglichkeiten der Einwirkung. Manche Rechte der Anleger – etwa auf Rückgabe der Anteile – sind durch vertragliche Vereinbarungen eingeschränkt bzw. können nur zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgeübt werden.
Schadenersatzansprüche
Anleger in Investmentfonds können z.B. Schadenersatzansprüche haben gegen
- ihre Hausbank (z. B. wegen unzureichender Beratung),
- die Fonds- bzw. Kapitalanlagegesellschaft (z.B. wegen Verstoßes gegen Anlagevorschriften und -Prinzipien oder Prospekthaftung),
- die Depotbank.
Beispiel: Ein Schadenersatzanspruch gegen die Kapitalanlagegesellschaft kann bestehen, wenn das Prinzip der Risikostreuung nicht beachtet wurde, indem diese ausschließlich in gleichermaßen riskante Werte investiert hat, wodurch Verluste entstanden sind.
Gesetzliche Regelungen
Wichtige Gesetze, in denen Anlegerrechte niedergelegt sind, sind z.B.
- Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB),
- Aktiengesetz (AktG),
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG),
- Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz.
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