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Rechtsanwalt Depotgeschäft - Anwalt für Depotgeschäft finden!

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Depotgeschäft

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Depotgeschäft

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Bankrecht und Kapitalmarktrecht

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Anwälte für Depotgeschäft
Rechtsanwalt für Depotgeschäft
Kai Solmecke Solmecke Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse Icon Neue Poststraße 1-3, 53721 Siegburg
Telefon02241/9739980 Fax02241/9739988

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Rechtsanwältin für Depotgeschäft
Dr. Susanne Schmidt-Morsbach Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse Icon Leipziger Platz 9, 10117 Berlin
Telefon+49 (0)30 – 327 617 0 Fax+49 (0)30 – 327 617 17

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Rechtsanwalt für Depotgeschäft
Ingo Dethloff Dethloff Rechtsanwalt
Adresse Icon Kiezstraße 11, 14467 Potsdam
Telefon+49 (0)331 2353 9245 Fax+49 (0)331 2879 5361

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Rechtsanwalt für Depotgeschäft
Torsten Senn Rechtsanwalt Torsten Senn
Adresse Icon Kesselstr. 19, 70327 Stuttgart
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Rechtsanwalt für Depotgeschäft
Hartmut Göddecke GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE
Adresse Icon Auf dem Seidenberg 5, 53721 Siegburg
Telefon02241-17330 Fax02241-173344

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Rechtsanwältin für Depotgeschäft
Katharina Schnellbacher Kanzlei Schnellbacher
Adresse Icon Louisenstraße 121, 61348 Bad Homburg
Telefon061729819313 Fax06172-98193130

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Rechtsanwalt für Depotgeschäft
Jürgen Wöhrle Rechtsanwälte Wöhrle & Schick GbR
Adresse Icon Philippstraße 6, 55543 Bad Kreuznach
Telefon0671/298326-0 Fax0671/298326-26

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Helmut Göttler Rechtsanwalt Helmut Göttler
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Tobias Humpf Prof. Dr. Baumann + Partner mbB Rechtsanwälte & Steuerberater
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Depotgeschäft


Darf bei einer verjährten Forderung ein Schufa-Eintrag gemacht werden?
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(1 Bewertung)29.10.2013Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht

Dürfen Gläubiger bei einer verjährten Forderung den Schuldner an die Schufa melden, damit diese einen negativen Eintrag macht? Dies erscheint nach einem aktuellen Urteil zweifelhaft. Vorliegend hatte ein Verbraucher bei einer Bank ein Darlehen aufgenommen. Die Vereinbarung zwischen den beiden Parteien sah vor, dass dieses in einer monatlichen Raten zurück bezahlt werde sollte. Doch der Kunde hielt sich nicht daran und so wurde der Darlehensvertrag gekündigt. Dies hatte zur Folge, dass das gesamte Darlehen sofort hätte zurück bezahlt werden müssen. Doch der Kunde ignorierte die Aufforderung der Bank zur Rückzahlung. Die Bank blieb daraufhin erst einmal untätig. Drei Jahre später wies der Schuldner die Bank daraufhin, dass die Forderung nunmehr verjährt ist und berief...

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Neue BGH- Entscheidung zu Kick- Back-Zahlungen: Ab dem Jahr 1984 kein vermeidbarer Rechtsirrtum einer Bank möglich, die den Kunden nicht auf Rückvergütungen (Kick Back-Zahlungen) hingewiesen hat.
23.09.2014Dr. Ulrich StoklossaBankrecht und Kapitalmarktrecht

Mit Urteil des BGH vom 15.07.2014 (Aktenzeichen XI ZR 418/13) erging ein weiteres Urteil zu entgegengenommenen und verschwiegenen Rückvergütungen (Kick-Back Zahlungen) einer Bank. Die Bank hatte im Bereich der Vermittlung von Fondsanlagen im Jahr 1988 einen Kunden beraten und eine Fondsanlage vermittelt. Der Kunde nahm die Bank später auf Rückabwicklung der Anlage in Anspruch unter Hinweis darauf, dass die Bank im Jahre 1988 bei Vornahme der Beratung nicht auf die Rückvergütungen bzw. Kick-Back-Zahlungen hingewiesen hatte. Bereits zuvor hatte der BGH zahlreiche Urteile erlassen, die in einem Fall  verschwiegener Rückvergütungen an die Bank eine Rückabwicklung der Kapitalanlage ermöglichen (siehe u. A. Beschluss v. 29. 06.2010, XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 2 ff. u....

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Baudarlehen erfolgreich widerrufen - Tausende Darlehensverträge auf dem Prüfstand!
18.07.2019Dr. Martin HeinzelmannBankrecht und Kapitalmarktrecht

Widerrufsjoker sticht! Darlehensnehmer aufgepasst! Soweit Sie im Zeitraum 10.06.2010 - 2014 ein hoch verzinstes Baudarlehen aufgenommen haben, sollten Sie unbedingt den vorzeitigen Vertragsausstieg mittels des "Widerrufsjokers" ins Auge fassen um sich günstig zu refinanzieren! Der Grund hierfür: Häufig haben Banken Pflichtangaben im Darlehensvertrag nicht oder fehlerhaft angegeben. Diese Pflichtangaben sind für den Laien kaum auffindbar und lasen sich nur mit entsprechender Expertise dem Artikel 247 § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, Nr. 10 und Nr. 13 sowie in § 3 Abs. 4 und § 8 EGBGB (= Einführungsgesetz zum BGB) entnehmen. Nach Art. 247 § 6 Absatz 1 EGBGB müssen sie außerdem " klar und verständlich " in den Vertrag aufgenommen...

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