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Dürfen Gläubiger bei einer verjährten Forderung den Schuldner an die Schufa melden, damit diese einen negativen Eintrag macht? Dies erscheint nach einem aktuellen Urteil zweifelhaft. Vorliegend hatte ein Verbraucher bei einer Bank ein Darlehen aufgenommen. Die Vereinbarung zwischen den beiden Parteien sah vor, dass dieses in einer monatlichen Raten zurück bezahlt werde sollte. Doch der Kunde hielt sich nicht daran und so wurde der Darlehensvertrag gekündigt. Dies hatte zur Folge, dass das gesamte Darlehen sofort hätte zurück bezahlt werden müssen. Doch der Kunde ignorierte die Aufforderung der Bank zur Rückzahlung. Die Bank blieb daraufhin erst einmal untätig. Drei Jahre später wies der Schuldner die Bank daraufhin, dass die Forderung nunmehr verjährt ist und berief...
weiter lesenMit Urteil des BGH vom 15.07.2014 (Aktenzeichen XI ZR 418/13) erging ein weiteres Urteil zu entgegengenommenen und verschwiegenen Rückvergütungen (Kick-Back Zahlungen) einer Bank. Die Bank hatte im Bereich der Vermittlung von Fondsanlagen im Jahr 1988 einen Kunden beraten und eine Fondsanlage vermittelt. Der Kunde nahm die Bank später auf Rückabwicklung der Anlage in Anspruch unter Hinweis darauf, dass die Bank im Jahre 1988 bei Vornahme der Beratung nicht auf die Rückvergütungen bzw. Kick-Back-Zahlungen hingewiesen hatte. Bereits zuvor hatte der BGH zahlreiche Urteile erlassen, die in einem Fall verschwiegener Rückvergütungen an die Bank eine Rückabwicklung der Kapitalanlage ermöglichen (siehe u. A. Beschluss v. 29. 06.2010, XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 2 ff. u....
weiter lesenWiderrufsjoker sticht! Darlehensnehmer aufgepasst! Soweit Sie im Zeitraum 10.06.2010 - 2014 ein hoch verzinstes Baudarlehen aufgenommen haben, sollten Sie unbedingt den vorzeitigen Vertragsausstieg mittels des "Widerrufsjokers" ins Auge fassen um sich günstig zu refinanzieren! Der Grund hierfür: Häufig haben Banken Pflichtangaben im Darlehensvertrag nicht oder fehlerhaft angegeben. Diese Pflichtangaben sind für den Laien kaum auffindbar und lasen sich nur mit entsprechender Expertise dem Artikel 247 § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, Nr. 10 und Nr. 13 sowie in § 3 Abs. 4 und § 8 EGBGB (= Einführungsgesetz zum BGB) entnehmen. Nach Art. 247 § 6 Absatz 1 EGBGB müssen sie außerdem " klar und verständlich " in den Vertrag aufgenommen...
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