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Leonid Ginter
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Dipl.sc.pol. Dipl.-Jur. Univ Arthur R. Kreutzer M.A.
Kanzlei Kreutzer & Koll.
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Börsenrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fahrzeug vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurück an Autobank! Widerrufsjoker sticht!
Der Widerrufsjoker bei Autodarlehen sticht!
Widerruf eines Auto-Kreditvertrages erfolgreich! Fahrzeug ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurück an Autobank:
Die Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Finanzierungsdarlehens zum Erwerb eines Kfz ist bereits deshalb unwirksam, sodass die Widerrufsfrist außer Kraft gesetzt wird, wenn der Anspruch der Bank auf Zahlung einer Vorfällligkeitsentschädigung in der Höhe pauschal angegeben wird. So hat jedenfalls das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Urteil vom 12.11.2019 (4 U 7/19) entschieden.
Die Angabe in der genannten Klausel, die Vorfälligkeitsentschädigung betrage 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung geringer als ein Jahr ist, 0,5 Prozent des ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Umstrittene Zinsberechnungen in Prämiensparverträgen: BaFin vs. Sparkassen
Viele Kreditinstitute fürchten hohe Rückzahlungen aus Sparverträgen. Primär geht es um ältere, eigentlich gut verzinste Prämiensparverträge und die Streitfrage, ob die Sparkassen ihren Kunden zu wenig Zinsen gezahlt haben. In der Auseinandersetzung zwischen den Banken und Verbrauchern bzw. Verbraucherschützern positioniert sich auch die BaFin gegen die Sparkassen.
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) mischt sich inzwischen aktiv in den Streit um die Zinsberechnungen in den Prämiensparverträgen vieler Banken – vornehmlich Sparkassen – ein. Laut der Finanzdienstleistungsaufsicht wären in vielen der Prämiensparverträge unzulässige Zinsklauseln enthalten und die Kreditinstitute hätten den Sparern folglich zu wenig ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehenswiderruf bei Nichtangabe von Pflichtangaben!
Darlehensnehmer aufgepasst! Chance zum vorzeitigen Vertragsausstieg nutzen:
Ihr Verbraucherdarlehen , welches der gesetzlich gebotenen Benennung von Pflichtangaben ermangelt, ist mit guten Erfolgsaussichten unter Umständen auch heute noch widerrufbar.
So ist Ihre Bank nämlich verpflichtet, eine erhobene Bearbeitungsgebühr als "sonstige Kosten" im Sinne der § 503 Abs. 1, 491a Abs. 1, 492 Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 247 §§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB im Darlehensvertrag anzugeben.
Das gleiche gilt für eine dem Kunden gegenüber erhobene Wertermittlungsgebühr .
Bei den Bereitstellungszinsen handelt es sich – nach umstrittener Auffassung – gleichfalls um sonstige Kosten des Darlehens, welche separat auszuweisen sind.
Die zuvor ... weiter lesen
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