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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Börsenrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Widerruf von Autokrediten! Top-Chance dank EuGH!
Darlehenswiderruf/Widerrufsjoker bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht (u.a. seitens der Skoda Bank, BMW Bank GmbH und Volkswagen Bank): Europäischer Gerichtshof ("EuGH") erteilt weit verbreiteter bundesdeutscher Rechtsprechung eine Lektion:
Darlehenswiderruf hiernach auch nach Ablösung des Verbraucherdarlehens grundsätzlich möglich! Der EuGH negiert damit eine Verwirkung bzw. den Einwand des Rechtsmissbrauchs, welcher von Bankenanwälten und nationalen Gerichten häufig bejaht wurde; dies mit der Folge, dass bei abgelösten Darlehen kein Widerruf - und damit keine Rückforderung der bezahlten Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitig abgelösten Darlehen - möglich sei.
Außerdem stellte der EuGH klar, ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
BGH: Kontokündigung nur mit plausiblem Grund
Karlsruhe (jur). Sparkassen dürfen ein Girokonto nur ausnahmsweise und mit plausiblem Grund kündigen. Wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht darauf hingewiesen, dass eine Kündigung nur aus sachgerechten Gründen möglich ist, ist diese Klausel wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot nichtig, urteilte am Dienstag, 5. Mai 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 214/14). Damit müssen über 400 Sparkassen in Deutschland nun ihre AGB ändern.
Im konkreten Rechtsstreit hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. die Sparkasse Mittelfranken-Süd verklagt, weil sie bestimmte AGB-Kündigungsklauseln verwendet. Die Verbraucherschützer hatten moniert, dass nach den AGB der Sparkasse eine ordentliche Kündigung der ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Widerruf Ihres Autodarlehens!
Besitzer kreditfinanierter Fahrzeuge aufgepasst!
Das Landgericht München I hat dem Kläger eines kredtifinanzierten Fahrzeugs Recht gegeben (Urt. v. 09.02.2018, 29 O 14138/17). Dieser kann sein Fahrzeug vorzeitig an die finanzierende Bank zurück geben.
Die Widerrufsbelehrung eines Verbraucherdarlehensvertrages, hier in Gestalt enies KFZ-Finanzierungsdarlehens, muss klare und verständliche Angaben über das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung des Vertrags erhalten.
HIerzu gehört auch der Hinweis auf das ordentliche Kündigungsrecht des Verbrauchers nach § 314 BGB, den viele Autobanken unterlassen haben. Der Verbraucher is nach § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB vollumfänglich darüber zu informieren, ob ihm ein ... weiter lesen
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