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Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
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Dipl.sc.pol. Dipl.-Jur. Univ Arthur R. Kreutzer M.A.
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Dr. Thomas Beger
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Börsenrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Neue Klagewelle der Nordlease AG auf Rückzahlung von Ausschüttungen zu erwarten.
Nach einer scheinbar längern Stillhaltephase sind von der Nordlease AG unter dem 18.05.2015 wieder zahlreiche Anspruchs-Schreiben an stille Gesellschafter versendet worden, mit denen die Nordlease AG, vormals Albis Finance AG , zuvor Nordlease AG, „Ausschüttungen“ zurückfordert .
Betroffen sind sowohl Verträge der Anlagen „Klassik“ wie auch Verträge der Anlagen „Klassik Plus“. Einige Tage nach Zugang der Schreiben vom 18.05.2015 meldeten sich bereits einige betroffene Geldanleger in unserer Kanzlei oder auch bei anderen Kanzleien, die in diesem Bereich (Albis Guppe, also Nordlease AG, ALAG etc.) bereits Rechtsfälle bearbeitet haben. Bemerkenswerter Weise hat die Nordlease AG scheinbar nicht nur die Adresse in den letzten Jahren geändert und verwendet ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Gericht untersagt Bank Abzocke bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen
Inwieweit dürfen Banken bei der vorzeitigen Rückzahlung von Immobilienkrediten über die Vorfälligkeitsentschädigung hinaus weitere Gebühren kassieren? Das OLG Frankfurt setzt dem klare Grenzen.
Wenn Kunden vorzeitig ein Darlehen kündigen, hat das für die Bank einen Nachteil. Sie kann dafür weniger Zinsen verlangen. Von daher sehen die AGB der Banken hier - zumindest bei Krediten im Immobilienbereich - häufig einen Ausgleich in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung vor.
Vorliegend ging allerdings eine Bank noch weiter. Sie sah in einer Klausel vor, dass der Kunde außerdem noch eine Gebühr für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 300 Euro zahlen sollte. Hiergegen wendeten sich Verbraucherschützer und ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Berater bzw. beratende Bank muss bei Anlageberatung zum offenen Immobilienfonds auf mögliche spätere Aussetzung der Anteilsrücknahme hinweisen
Nach der Einschätzung des BGH (siehe Urt. v. 24.04.2014, ZR 477/12 und XI ZR 130/13) stellt eine mögliche Aussetzung der Rücknahme von Anteilen bei einem offenen Immobilienfonds (hier Morgan Stanley P 2 Value) ein beträchtliches Liquiditätsrisiko für den Kapitalanleger dar.
Diese Aussetzung der Rücknahme musste damals nach § 81 InvG a. F. in den Vertragsbedingungen der Gesellschaft vorgesehen sein, was im Ausgangsfall so gegeben war.
Daraus ergibt sich eine Aufklärungspflicht des Beraters (hier einer beratenden Bank).
Die Veräußerbarkeit auf dem Sekundärmarkt stelle nach der Ansicht des BGH kein ausreichendes Äquivalent für die Rückgabemöglichkeit der Fondsanteile an die Gesellschaft dar, weil die entsprechenden Marktkurse ... weiter lesen
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