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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bürgschaft
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Neue BGH- Entscheidung zu Kick- Back-Zahlungen: Ab dem Jahr 1984 kein vermeidbarer Rechtsirrtum einer Bank möglich, die den Kunden nicht auf Rückvergütungen (Kick Back-Zahlungen) hingewiesen hat.
Mit Urteil des BGH vom 15.07.2014 (Aktenzeichen XI ZR 418/13) erging ein weiteres Urteil zu entgegengenommenen und verschwiegenen Rückvergütungen (Kick-Back Zahlungen) einer Bank.
Die Bank hatte im Bereich der Vermittlung von Fondsanlagen im Jahr 1988 einen Kunden beraten und eine Fondsanlage vermittelt. Der Kunde nahm die Bank später auf Rückabwicklung der Anlage in Anspruch unter Hinweis darauf, dass die Bank im Jahre 1988 bei Vornahme der Beratung nicht auf die Rückvergütungen bzw. Kick-Back-Zahlungen hingewiesen hatte. Bereits zuvor hatte der BGH zahlreiche Urteile erlassen, die in einem Fall verschwiegener Rückvergütungen an die Bank eine Rückabwicklung der Kapitalanlage ermöglichen (siehe u. A. Beschluss v. 29. 06.2010, XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 2 ff. u. ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Bearbeitungsentgelte auch bei Unternehmerdarlehen rechtswidrig!
Das sagt die Rechtsprechung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken zur Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten bei Avalkrediten
Entgelte für Leistungen, die im eigenen Interesse der Bank liegen, können Darlehensnehmern nicht aufgebürdet werden. Das gilt auch bei Unternehmerdarlehen in Form von Avalkrediten.
Erläuterung:
Bearbeitungsentgelte bei Kredite waren bereits Gegenstand verschiedener Gerichtsverfahren. Im Rahmen von Verbrauchergeschäften sind sie größtenteils unwirksam, wenn sie innerhalb allgemeiner Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurden und ausschließlich im sachlichen Interesse der Bank liegen. Diese Tendenz in der Rechtsprechung wurde auf Fälle ausgeweitet, bei denen der Vertragspartner Unternehmer ist, so zuletzt die ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
EC-Kartenmissbrauch - BBBank gibt vor Gericht klein bei und erstattet Kunden Großteil des Schadens.
Die Badische Beamtenbank gibt vor dem Landgericht Karlsruhe klein bei und ersetzt Kunden Großteil des Schadens in Höhe von rund € 9.000,00.- aus der missbräuchlichen Verwendung.
Die EC-Karte des Klägers wurde – respektive dessen Abrechnungskonto/Kontokorrent bei der Beklagten – im Zuge der unberechtigten Verwendung der Karte durch einen Dritten im April diesen Jahres mit einem Betrag von insgesamt rund € 9.000,00.- belastet. Vor dem Landgericht Karlsruhe schlossen die Parteien nunmehr einen Vergleich, wo sich die BBBank zur Erstattung eines Großteils des Betrags verpflichtete.
Zur Haftungslage bei missbräuchlicher Verwendung einer EC-Karte:
§ 675 u BGB regelt, dass bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang seitens des Kartenausstellers kein Anspruch ... weiter lesen
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