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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Aktien
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Anlageberater darf 79-jähriger Rentnerin keine Genussrechte empfehlen
Banken müssen Verbraucher bei dem Kauf von Genussrechten und geschlossenen Fonds über die Risiken aufklären und auf die Situation des Anlegers achten. Davon konnte hier wohl keine Rede sein.
Eine Kundin wurde bereits seit mehreren Jahren von einem bestimmten Berater einer Bank betreut. Als sie 79 Jahre alt war bot ihr der Berater den Erwerb von Genussrechten mit einer Laufzeit von 15 Jahren an. Sie hatten eine Laufzeit von 15 Jahren. Das Geld hierfür sollte sie aus ihrem Investmentfonds nehmen (quasi „umsteigen“). Angeblich sollte er eine Rendite von 7% bringen. Die damals schon unter Demenz leidende Seniorin nahm daraufhin den Kauf zum Preis von etwa 32.000 € vor.
Etwa 2 Jahre später forderte die zwischenzeitlich eingesetzte Betreuerin die Bank zur Rückabwicklung auf. Da ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Greensill Bank im Fokus der BaFin: Zahlungsein- und -ausgänge gestoppt
Am 03.03.2021 hat die BaFin offiziell ein Moratorium über die deutsche Greensill Bank AG verhängt. Eine solche Maßnahme ergreift die deutsche Bankenaufsicht nur dann, wenn eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Bank droht.
Das Moratorium untersagt es der Bank unter anderem, Zahlungen zu leisten. Es dürfen aktuell also weder zugesagte Kredite bzw. Einlagen ausgezahlt noch Vermögensgegenstände veräußert werden. Ebenso wenig dürfen Zahlungen entgegengenommen werden – lediglich Zahlungen, die zur Tilgung von Schulden gegenüber der Bank bestimmt sind (§ 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 bis 6 KWG), sind noch erlaubt. Anders ausgedrückt: Aus dem Finanzinstitut dürfen keine Gelder abfließen und auch keine neuen Gelder ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Widerruf von Darlehensverträgen der Sparkassen (u.a. KSK Göppingen/Waiblingen) aussichtsreich!
Darlehensnehmer der Sparkassen bundesweit aufgepasst!
Der Widerrufsjoker ist zurück!
Vorab: Ziel des Widerrufs ist die Vertragsrückabwicklung, i.E. der Vertragsausstieg ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus den hoch verzinsten Altverträgen (von teilweise über 4 % p.a.), dies verbunden mit der Möglichkeit der Refinanzierung zu (historisch) extrem günstigen Konditionen (bei einer Drittbank) und die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung auf erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen i.H.v. 2,5 % über Basiszinssatz auf jede einzelne Zins- und Tilgungsleistung.
Zu den Darlehensverträgen/der Widerrufsinformation der Sparkassen (häufig Ziff. 14 des Vertrages):
Nach diesseitiger rechtlicher Einschätzung sind eine sehr hohe ... weiter lesen
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