Was ist Leasing?
Leasing ist ein Begriff aus dem Bankrecht bzw. Kreditrecht. Es wird häufig anstelle eines herkömmlichen Kredits als Finanzierungsalternative genutzt. In der Regel kauft und finanziert ein Leasinggeber einen bestimmten Gegenstand; der Leasingnehmer darf diesen gegen regelmäßige Zahlungen nutzen. Es gibt unterschiedliche Varianten des Leasing.
Eigentumserwerb
Das Leasing ist nicht zu verwechseln mit dem Mietkauf – beim Leasing findet grundsätzlich kein Eigentumserwerb durch den Leasingnehmer statt. Eigentümer bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit der Leasinggeber. Dies führt dazu, dass bei Nichteinhaltung bestimmter Vertragsbedingungen (etwa maximale Kilometerleistung eines Fahrzeugs) zusätzliche Zahlungen auf den Leasingnehmer zukommen können. Es gibt Leasingvarianten, bei denen dem Leasungnehmer am Vertragsende ein Kauf des Leasingobjekts angeboten wird.
Für Leasing eignen sich Gegenstände, die langfristig genutzt werden und deren Nutzung nicht von der Nutzung anderer Objekte abhängig ist. Geleast werden häufig
Nicht geeignet sind Gegenstände, die nur nutzbar sind, wenn man sie fest mit einer anderen Sache verbindet – z.B. durch festen Einbau in einem Gebäude oder eine dauerhafte Verbindung mit einem Grundstück. Ebenfalls ungeeignet sind Verbrauchsgüter wie Vorräte oder Produktionsmaterial.
Vor- und Nachteile des Leasing
Positiv:
Negativ:
Vertragsvarianten beim PKW-Leasing
Beim PKW-Leasing gibt es zwei häufige Vertragsvarianten:
Woraus muss man beim Autoleasing achten?
Gesetzliche Vorschriften
Eine direkte gesetzliche Regelung des Leasing gibt es nicht – allerdings beschäftigen sich diverse Vorschriften in verschiedensten Gesetzen mit Einzelaspekten. Da das Leasing Ähnlichkeit mit der Miete hat, werden oft die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts entsprechend angewandt; teilweise mit Anleihen aus dem Recht des Kaufvertrages. Der Leasingvertrag gilt als gemischttypischer Vertrag.
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Das Leasing ist eine besondere Vertragsform, die nicht im Gesetz regelt ist. Wesentliche Rechte und Pflichten beim Leasing sind, dass der Leasingnehmer dem Leasinggeber eine Leasingrate zahlt und im Gegenzug ein Nutzungsrecht am vereinbarten Leasinggegenstand erhält.
Es gibt zwei grundsätzliche Leasingformen in Deutschland. Zum einen das sogenannte Operateleasing und zum anderen das Finanzierungsleasing. Beim Operateleasing steht ausschließlich die Nutzung des Leasinggegenstandes im Vordergrund. Dies ist beim Finanzierungsleasing nicht der Fall. Mithilfe der Leasingrate möchte beim Finanzierungsleasing der Leasingnehmer den Gegenstand nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer finanziert haben. Die kontinuierliche Bezahlung der Rate soll somit das Leasingobjekt „abbezahlen“.
Ja nach dem welches Leasing-Modell die Parteien vereinbart haben, richtet sich natürlich auch die Höhe der monatlichen Leasingrate. Steht die Nutzung im Vertrage im Vordergrund, dann ist die die Rate im Vergleich zur Finanzierung erheblich niedriger.
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