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Schrottimmobilien
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Dr. iur. Diplom-Volkswirt Karsten Drawe
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Schrottimmobilien
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Gericht untersagt Bank Abzocke bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen
Inwieweit dürfen Banken bei der vorzeitigen Rückzahlung von Immobilienkrediten über die Vorfälligkeitsentschädigung hinaus weitere Gebühren kassieren? Das OLG Frankfurt setzt dem klare Grenzen.
Wenn Kunden vorzeitig ein Darlehen kündigen, hat das für die Bank einen Nachteil. Sie kann dafür weniger Zinsen verlangen. Von daher sehen die AGB der Banken hier - zumindest bei Krediten im Immobilienbereich - häufig einen Ausgleich in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung vor.
Vorliegend ging allerdings eine Bank noch weiter. Sie sah in einer Klausel vor, dass der Kunde außerdem noch eine Gebühr für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 300 Euro zahlen sollte. Hiergegen wendeten sich Verbraucherschützer und ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Vergleichsbereit: wie Spieler ihre Einsätze von Online-Casinos zurückbekommen
Online-Casinobetreiber möchten es aus gutem Grund nicht auf gerichtliche Auseinandersetzungen mit Spielern ankommen lassen. Immer wieder bieten sie daher Vergleiche an, wenn Spieler versuchen, ihr verlorenes Geld auf dem Klageweg zurückzuholen.
Sowohl das Veranstalten als auch die Vermittlung von Glücksspielen im Internet ist in Deutschland laut Glücksspielstaatsvertrag verboten. Verbraucher, die Geld in einem Online-Casino verspielt haben, haben daher gute Chancen, ihre Einsätze mit anwaltlicher Hilfe zurückzuholen. Die Online-Casinobetreiber bieten derzeit vermehrt Vergleiche an, um diese Angelegenheiten wo möglich außergerichtlich zu regeln.
Spieler erhält Großteil seiner Einsätze zurück
In einem solchen außergerichtlichen Verfahren hat unsere ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
UDI Energie III und VII-BaFin ordnet Rückabwicklung an und empfiehlt anwaltliche Beratung!
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) räumt weiter auf. Mit Bescheid jeweils vom 10. Mai 2021 hat die BaFin die Einstellung des ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäftes und die unverzügliche und vollständige Rückzahlung der Anlegergelder für die Fonds
UDI Energie FESTZINS III GmbH & Co. KG und
UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG
angeordnet.
Fallen jetzt die Dominosteine?
Nachdem die Anleger des UDI Energie FESTZINS VI GmbH & Co. KG kalt von der Insolvenz überrascht wurden und andere Anleger der UDI-Unternehmensgruppe Post bekommen haben, wonach sie durch einen Schuldenschnitt auf einen großen Teil ihres Kapitals verzichten sollen, kommt nun die nächste ... weiter lesen
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