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Die Badische Beamtenbank gibt vor dem Landgericht Karlsruhe klein bei und ersetzt Kunden Großteil des Schadens in Höhe von rund € 9.000,00.- aus der missbräuchlichen Verwendung. Die EC-Karte des Klägers wurde – respektive dessen Abrechnungskonto/Kontokorrent bei der Beklagten – im Zuge der unberechtigten Verwendung der Karte durch einen Dritten im April diesen Jahres mit einem Betrag von insgesamt rund € 9.000,00.- belastet. Vor dem Landgericht Karlsruhe schlossen die Parteien nunmehr einen Vergleich, wo sich die BBBank zur Erstattung eines Großteils des Betrags verpflichtete. Zur Haftungslage bei missbräuchlicher Verwendung einer EC-Karte: § 675 u BGB regelt, dass bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang seitens des Kartenausstellers kein Anspruch...
weiter lesenIn den letzten Monaten erreichen uns immer häufiger Mandatsanfragen von verzweifelten Bankkunden, die plötzlich feststellen mussten, dass von ihrem Konto im Rahmen des Online-Bankings hohe Beträge abgebucht wurden, Dispo-Kredite auf ihren Namen abgeschlossen wurden, Überweisungslimits heraufgesetzt wurden etc. Der wirtschaftliche Schaden ist für die Mandanten meist immens, da die Konten meist vollständig „leergeräumt“ werden. Mit dem wirtschaftlichen Verlust einher, geht zudem auch oft noch ein Vertrauensverlust des Betroffenen in seine Bank. Das Gefühl, dass man sein Geld sicher auf dem eigenen Konto liegen hat, ist plötzlich weg. Zudem besteht eine große Unsicherheit, ob das eigene Konto künftig überhaupt noch von Zugriffen Dritter sicher...
weiter lesenErneuter Erfolg für unsere Kanzlei auf dem Gebiet des Bankrechts/des Missbrauchs von Zahlungsauthentifzierungsinstrumenten - hier einer Kreditkarte (Lufthansa). Die DKB Bank - Deutsche Kreditbank AG lässt Versäumnisurteil (21 O 176/23, nicht rechtskräftig) gegen sich ergehen. DKB Bank erstattet fast € 8.000,00.- an unseren Mandanten! Täterseitig wurde die Lufthansa Senator Credit Card Business unseres Mandanten missbraucht und zwölf von diesem nicht autorisierte Buchungen ausgelöst. Die Haftungsverteilung bei einer missbräuchlichen - d.h. ohne Zustimmung des Zahlers - Verwendung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments - so auch einer Kreditkarte - richtet sich nach den Vorschriften der § 675 u ff. BGB. Die Haftung des Kontoinhabers...
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