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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Fusionskontolle
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehenswiderruf jetzt? Sind Sie Verbraucher?
Sie sind Darlehensnehmer und wollen Ihren Darlehensvertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsinformation oder fehlerhaften Pflichtangaben der Bank widerrufen?
Dies setzt voraus, dass Sie Verbraucher - und nicht Unternehmen - sind. Hierfür ist grundsätzlich Voraussetzung, dass der mit den Darlehensmitteln verfolgte Zweck ein lediglich dem privaten Rechtskreis zuzuordnendes Rechtsgeschäft gewesen ist (BGH, NJW 2007, 2519).
Die Beweislast trägt dabei derjenige, der sich auf die Verbrauchereigenschaft beruft. Der Darlehensnehmer muss also darlegen und beweisen, dass mit dem Rechtsgeschäft tatsächlich objektiv ein privater Zweck verfolgt worden ist (OLG Celle, Beschl. v. 19.06.2017, 3 U 77/17).
Probelmatisch sind regelmäßig Fälle, wo das Darlehen zur Finanzierung mehrerer ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Banken dürfen nicht auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen
Wenn Erben über Konten von verstorbenen Angehörigen verfügen wollen, dürfen Banken nach einem aktuellen BGH-Urteil nicht mehr von vornherein auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.
Bisher verlangten Banken von den Erben häufig einen Erbschein und verwiesen auf entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allerdings ist für die Betroffenen die Ausstellung eines Erbscheins nicht nur mit Zeitaufwand, sondern auch mit Kosten verbunden: Je nach Höhe des Vermögens können Gebühren von mehreren hundert Euro, in Einzelfällen sogar mehr als 1.000 Euro anfallen.
Aufgrund dieser Kostenbelastung führte ein ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
P&R – Gesellschaften: Insolvenzanfechtung wird ernst – Anleger sollen Erklärung abgeben, Vorsicht ist angebracht
Wie bereits im letzten Jahr angedeutet, ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, Zahlungen an Anleger, die mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit anfechtbar sind, zurückzufordern. Nun wird es ernst – Anleger sollen bezüglich solcher Ansprüche auf die Einrede der Verjährung verzichten. Dieses großzügige Angebot hat aber einen gravierenden Haken. Anleger sollten vorsichtig sein.
Insolvenzverwalter meldet sich zu Wort
Die Insolvenzverwalter der P&R-Unternehmensgruppe werden nach eigenen Angaben die Anleger bzw. Käufer von Containern in der nächsten Zeit anschreiben. Dabei geht es im Grunde um zwei völlig voneinander losgelöst zu betrachtende Umstände.
Auf der einen Seite wird den Anlegern ein Angebot unterbreitet, in welcher Höhe sie ... weiter lesen
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