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Rechtsanwalt Fusionskontolle - Anwalt für Fusionskontolle finden!

Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Fusionskontolle

! Fachanwälte für

Bankrecht und Kapitalmarktrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Fusionskontolle

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Bankrecht und Kapitalmarktrecht

durch uns zugeordnet.
Anwälte für Fusionskontolle
Rechtsanwalt für Fusionskontolle
Dr. Thomas Beger REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB
Adresse Icon Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen
Telefon0241/949190 Fax0241/94919992

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Rechtsanwältin für Fusionskontolle
Christina Oberdorfer von Buttlar Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Adresse Icon Löffelstr. 4, 70597 Stuttgart
Telefon0711 320918-20 Fax0711 320918-60

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Rechtsanwalt für Fusionskontolle
Harald Beuster Rechtsanwalt: Harald Beuste
Adresse Icon Karl-Marx-Platz 3, 16225 Eberswalde
Telefon03334-38551 55 Fax03334-3855156

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Rechtsanwältin für Fusionskontolle
Katharina Schnellbacher Kanzlei Schnellbacher
Adresse Icon Am Eckelgarten 21, 63654 Büdingen

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Rechtsanwalt für Fusionskontolle
Jan Rudolf Wixforth Rechtsanwälte Wixforth & Kollegen
Adresse Icon Niederwall 37, 33602 Bielefeld
Telefon0521 976949-0 Fax0521 976949-99

Rechtsanwältin für Fusionskontolle
Dr. Susanne Schmidt-Morsbach Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse Icon Leipziger Platz 9, 10117 Berlin
Telefon+49 (0)30 – 327 617 0 Fax+49 (0)30 – 327 617 17

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Rechtsanwalt für Fusionskontolle
Henning Brühl dmp legal - Schulz, Brühl & von Alvensleben Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse Icon Königsbrücker Str. 61, 01099
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Rechtsanwalt für Fusionskontolle
Ingo Dethloff Dethloff Rechtsanwalt
Adresse Icon Kiezstraße 11, 14467 Potsdam
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Rechtsanwalt für Fusionskontolle
Notar André Döttelbeck Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
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Telefon02381-973030 Fax02381-9730399

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Rechtsanwalt für Fusionskontolle
Jürgen Wöhrle Rechtsanwälte Wöhrle & Schick GbR
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Fusionskontolle


Anfechtung des Kaufvertrages schlägt evt. auf Autofinanzierung durch! BGH, Urt. v. 15.06.2021, XI ZR 568/19:
25.09.2021Dr. Martin HeinzelmannBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr Dr. Martin Heinzelmann

Darlehensnehmer aufgepasst! Sie haben Ihre Fahrzeugkauf kreditfinanziert und den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten, so kann Ihnen eine Leistungsverweigerungsrecht gegenüber der finanzierenden Bank zustehen. Hierzu müssen Kaufvertrag und Finanzierung eine "wirtschaftliche Einheit" darstellen. Als Folge hieraus können Sie Ihrer Bank gegenüber den Darlehensdienst verweigern (§§ 359, 813 S. 1 BGB). Bereits an diese erbrachte Zahlungen können Sie, da von Ihrer Bank rechtsgrundlos vereinnahmt, von dieser zurück verlangen (§ 812 Abs. 1, S. 1, Alt. 1 BGB i.V.m. 813 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Einrede aus der Anfechtung steht Ihnen damit auch gegenüber der finanzierenden Bank zu. Täuschung über...

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Widerruf Autodarlehen - Das LG Aurich hat entschieden - LG Aurich, Urteil vom 08. August 2021 – 1 O 535/18:
22.08.2021Dr. Martin HeinzelmannBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr Dr. Martin Heinzelmann

Widerruf KFZ-Finanzierung! - Sieg für Darlehensnehmer vor dem LG Aurich! Das LG Aurich hat entschieden - LG Aurich, Urteil vom 08. August 2021 – 1 O 535/18: KFZ-Finanzierung kann widerrufbar sein, was zur Rückabwicklung erbrachter Leistungen und dem Wegfall der Vertragsbindung führt. Vom Kläger finanziert wurde ein Renault Laguna Grandtour. Der Darlehensvertrag wurde sodann vom Kläger widerrufen. Dem kam die finanzierende Bank/Darlehensgeberin nicht nach. Das Landgericht Aurich sah sich für örtlich zuständig an, da sich das Fahrzeug vertragsgemäß in seinem Zuständigkeitsbereich befand und gab dem Begehren des Klägers nach Rückabwicklung der Finanzierung statt. Zudem ist dieser nach Ansicht des Gerichts nicht mehr zur Erbringung der Darlehensraten...

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Achtung einseitiges Kündigungsrecht in Bausparverträgen unwirksam!
14.09.2018Dr. Sabine HaselbauerBankrecht und Kapitalmarktrecht
Frau Dr. Sabine Haselbauer

Das sagt die Rechtsprechung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bausparkassen Vertragliche Regelungen in Bausparverträgen, die ein generelles Kündigungsrecht 15 Jahre nach Beginn des Bausparvertrages vorsehen, sind unzulässig ! Erläuterung: Bausparverträge älterer Jahrgänge beinhalten zumeist eine gute bis sehr gute Verzinsung. Umso mehr versuchen Bausparkassen, sich von diesen unliebsamen Verträgen zu trennen. Unabhängig von der Möglichkeit einer Kündigung 10 Jahre nach Zuteilungsreife finden sich in einigen Bausparbedingungen Regelungen, die der Bausparkasse ein einseitiges Kündigungsrecht zu einem festen Zeitpunkt gestatten. Diese einseitigen Regelungen- als Allgemeine Geschäftsbedingungen einer individuellen Gestaltung durch die...

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