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Anwalt Bankrecht und Kapitalmarktrecht WuppertalDarlehensnehmer aufgepasst! Sie haben Ihre Fahrzeugkauf kreditfinanziert und den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten, so kann Ihnen eine Leistungsverweigerungsrecht gegenüber der finanzierenden Bank zustehen. Hierzu müssen Kaufvertrag und Finanzierung eine "wirtschaftliche Einheit" darstellen. Als Folge hieraus können Sie Ihrer Bank gegenüber den Darlehensdienst verweigern (§§ 359, 813 S. 1 BGB). Bereits an diese erbrachte Zahlungen können Sie, da von Ihrer Bank rechtsgrundlos vereinnahmt, von dieser zurück verlangen (§ 812 Abs. 1, S. 1, Alt. 1 BGB i.V.m. 813 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Einrede aus der Anfechtung steht Ihnen damit auch gegenüber der finanzierenden Bank zu. Täuschung über...
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Widerruf KFZ-Finanzierung! - Sieg für Darlehensnehmer vor dem LG Aurich! Das LG Aurich hat entschieden - LG Aurich, Urteil vom 08. August 2021 – 1 O 535/18: KFZ-Finanzierung kann widerrufbar sein, was zur Rückabwicklung erbrachter Leistungen und dem Wegfall der Vertragsbindung führt. Vom Kläger finanziert wurde ein Renault Laguna Grandtour. Der Darlehensvertrag wurde sodann vom Kläger widerrufen. Dem kam die finanzierende Bank/Darlehensgeberin nicht nach. Das Landgericht Aurich sah sich für örtlich zuständig an, da sich das Fahrzeug vertragsgemäß in seinem Zuständigkeitsbereich befand und gab dem Begehren des Klägers nach Rückabwicklung der Finanzierung statt. Zudem ist dieser nach Ansicht des Gerichts nicht mehr zur Erbringung der Darlehensraten...
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Das sagt die Rechtsprechung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bausparkassen Vertragliche Regelungen in Bausparverträgen, die ein generelles Kündigungsrecht 15 Jahre nach Beginn des Bausparvertrages vorsehen, sind unzulässig ! Erläuterung: Bausparverträge älterer Jahrgänge beinhalten zumeist eine gute bis sehr gute Verzinsung. Umso mehr versuchen Bausparkassen, sich von diesen unliebsamen Verträgen zu trennen. Unabhängig von der Möglichkeit einer Kündigung 10 Jahre nach Zuteilungsreife finden sich in einigen Bausparbedingungen Regelungen, die der Bausparkasse ein einseitiges Kündigungsrecht zu einem festen Zeitpunkt gestatten. Diese einseitigen Regelungen- als Allgemeine Geschäftsbedingungen einer individuellen Gestaltung durch die...
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