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Thomas Dehlfing
Dr. Bausch, Zipse, Schlageter & Partner
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Leonid Ginter
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Dipl.sc.pol. Dipl.-Jur. Univ Arthur R. Kreutzer M.A.
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Emissionsgeschäfte
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Neue BGH- Entscheidung zu Kick- Back-Zahlungen: Ab dem Jahr 1984 kein vermeidbarer Rechtsirrtum einer Bank möglich, die den Kunden nicht auf Rückvergütungen (Kick Back-Zahlungen) hingewiesen hat.
Mit Urteil des BGH vom 15.07.2014 (Aktenzeichen XI ZR 418/13) erging ein weiteres Urteil zu entgegengenommenen und verschwiegenen Rückvergütungen (Kick-Back Zahlungen) einer Bank.
Die Bank hatte im Bereich der Vermittlung von Fondsanlagen im Jahr 1988 einen Kunden beraten und eine Fondsanlage vermittelt. Der Kunde nahm die Bank später auf Rückabwicklung der Anlage in Anspruch unter Hinweis darauf, dass die Bank im Jahre 1988 bei Vornahme der Beratung nicht auf die Rückvergütungen bzw. Kick-Back-Zahlungen hingewiesen hatte. Bereits zuvor hatte der BGH zahlreiche Urteile erlassen, die in einem Fall verschwiegener Rückvergütungen an die Bank eine Rückabwicklung der Kapitalanlage ermöglichen (siehe u. A. Beschluss v. 29. 06.2010, XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 2 ff. u. ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
BGH stärkt Bankkunden mit Immobilienkrediten
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Bankkunden mit Immobilienkrediten gestärkt. Zahlen sie einen Hauskredit zurück, kann die Bank jedenfalls dann nicht mehr auf einer Löschung der Grundschuld bestehen, wenn sie gar nicht mehr Eigentümer des Grundstücks sind, urteilte der BGH am Freitag in Karlsruhe (Az.: V ZR 178/13). Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für Unternehmen ebenso wie für sich trennende Ehepaare.
Kredite für Immobilien werden üblich mit dem Wert des Grundstücks gesichert. Banken und Bausparkassen bekommen einen entsprechenden Eintrag in das Grundbuch. Ist ein Kredit getilgt, können die Bankkunden laut Gesetz selbst entscheiden, ob diese Grundschuld gelöscht oder aber an Dritte oder an sich selbst übertragen werden soll. ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Anleger der Daimler AG können auf Schadenersatz hoffen
Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen angeblich verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden ihres damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Schrempp die Sache zu weiteren Sachverhaltsfeststellungen an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Am 17. Mai 2005 erörterte der damalige Vorstandsvorsitzende von Daimler Prof. Schrempp mit dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Kopper seine Absicht, zum Ende des Jahres 2005 von seinem Amt zurückzutreten. In der Folgezeit informierte Schrempp weitere Mitarbeiter über seine Pläne und besprach sie mit dem Vorsitzenden des Konzern- und Gesamtbetriebsrats.
Am 27. Juli 2005 beschloss der ... weiter lesen
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