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Sie sind Darlehensnehmer und wollen Ihren Darlehensvertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsinformation oder fehlerhaften Pflichtangaben der Bank widerrufen? Dies setzt voraus, dass Sie Verbraucher - und nicht Unternehmen - sind. Hierfür ist grundsätzlich Voraussetzung, dass der mit den Darlehensmitteln verfolgte Zweck ein lediglich dem privaten Rechtskreis zuzuordnendes Rechtsgeschäft gewesen ist (BGH, NJW 2007, 2519). Die Beweislast trägt dabei derjenige, der sich auf die Verbrauchereigenschaft beruft. Der Darlehensnehmer muss also darlegen und beweisen, dass mit dem Rechtsgeschäft tatsächlich objektiv ein privater Zweck verfolgt worden ist (OLG Celle, Beschl. v. 19.06.2017, 3 U 77/17). Probelmatisch sind regelmäßig Fälle, wo das Darlehen zur Finanzierung mehrerer...
weiter lesenDie Auswirkungen des Coronavirus werden auch hierzulande für alle immer stärker spürbar. Wir sehen uns auch in der Justiz mit einer beispiellosen Situation konfrontiert. Für unsere Mandanten sind wir in unserer Kanzlei jedoch weiterhin unverändert da - vom Homeoffice aus. Sie erreichen uns wie gewohnt telefonisch Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 19 Uhr unter 0214 9098400. Bitte lassen Sie es lange klingeln. Dokumente senden Sie am besten per E-Mail an info@anwalt-leverkusen.de oder unmittelbar an Ihren üblichen Ansprechpartner. Termine buchen Sie wie gewohnt am besten schnell und unkompliziert über unseren Kalenderservice . Weitere Informationen zu unseren unveränderten Services finden Sie hier . Maßnahmen zur Liquiditätssicherung für Unternehmer...
weiter lesenStuttgart-Bad Cannstatt, 02.04.2020 – Widerrufsbelehrungen der Sparkassen und PSD Bank , die nach dem 10.06.2010 (bis in ca. 2014) abgeschlossen wurden, entsprechen häufig nicht den Vorgaben des Gesetzgebers und der Rechtsprechung an eine klare, deutliche und unmissverständliche Widerrufsbelehrung. So hat jüngst u. a. das LG Stuttgart – Urteil vom 14. Oktober 2016 – 29 O 286/15 – die PSD Bank RheinNeckarSaar eG zur Rückabwicklung eines hoch verzinsten Immobiliendarlehensvertrages aus dem Jahre 2011 wegen Zitierung falscher Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB verurteilt. Viele Banken haben auch in jüngeren Verträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Ein ganz besonders deutlicher Fall ist die überflüssige und verwirrende Nennung eines angeblich...
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