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Emissionsgeschäfte
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Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
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Lutz Petrowitz von Seyfried
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Rechtsanwalt für Emissionsgeschäfte
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Emissionsgeschäfte
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehensnehmer aufgepasst: Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung!
Verbraucher , denen das Darlehen seitens ihrer Bank infolge Zahlungsverzugs gekündigt wurde, schulden ihrer Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung.
Dies hat der Bundesgerichtsshof in seiner Entscheidung vom 19.01.2016 ausgeurteilt (Az.: XI ZR 103/15).
Hintergrund dieser darlehensnehmerfreundlichen Rechtsprechung ist die Vorschrift des § 497 Abs. 1 BGB a. F.
Diese enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten im Fall wegen Zahlungsverzugs gekündigter Verbraucherdarlehen-/kredite.
In dieser Situation entfällt der vertragliche Zinsanspruch der Bank. Stattdessen steht ihr ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens zu, wobei Sie ihren Verzugsschaden konkret oder abstrakt berechnen kann (BGHZ 104,337, 338 f.). ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Bürgschaft sittenwidrig und nichtig?
Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers kann sittenwidrig sein, wenn sie den Arbeitnehmer finanziell krass überfordert (BGH, BGHZ 156, 302, 307 ff.).
Eine Bürgschaft ist sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB und damit nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ist. Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts.
Nach der Rechtsprechung des BGH kann die von einem Arbeitnehmer mit mäßigem Einkommen aus Sorge um den Erhalt seines Arbeitsplatzes für ein Darlehen des Arbeitgebers übernommenen Bürgschaft sittenwidrig sein, wenn sie ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Corona-Krise: wichtige Informationen
Die Auswirkungen des Coronavirus werden auch hierzulande für alle immer stärker spürbar. Wir sehen uns auch in der Justiz mit einer beispiellosen Situation konfrontiert. Für unsere Mandanten sind wir in unserer Kanzlei jedoch weiterhin unverändert da - vom Homeoffice aus.
Sie erreichen uns wie gewohnt telefonisch Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 19 Uhr unter 0214 9098400. Bitte lassen Sie es lange klingeln. Dokumente senden Sie am besten per E-Mail an info@anwalt-leverkusen.de oder unmittelbar an Ihren üblichen Ansprechpartner. Termine buchen Sie wie gewohnt am besten schnell und unkompliziert über unseren Kalenderservice . Weitere Informationen zu unseren unveränderten Services finden Sie hier .
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