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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Pfandbriefgeschäft
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Banken haben keine Auskunftspflicht über ihre Gewinnmargen
Karlsruhe (jur). Beim Verkauf von Zertifikaten der US-Pleitebank Lehman Brothers mussten deutsche Banken Anleger nicht über von Lehman gezahlte Provisionen informieren. Das entschied am Dienstag, 26. Juni 2012, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu vier Klagen gegen die Commerzbank (Az.: XI ZR 259/11, XI ZR 355/10 und weitere). Danach müssen Banken generell keine Angaben zu ihren eigenen Gewinnen und Gewinnmargen machen.
Die Anleger hatten bei der Commerzbank im Februar 2007 „Global Champion Zertifikate“ der niederländischen Lehman-Tochter für bis zu 300.000 Euro gekauft. Der Wert der Zertifikate war an drei Aktienindizes gekoppelt. Lehman in den USA stellte „Bonuszahlungen“ in Höhe von 8,75 Prozent in Aussicht und garantierte die Rückzahlung der Einlagen. Mit der ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Vorfälligkeitsentschädigung zurück? OLG Frankfurt a.M./17. Senat verurteilt Commerzbank.
Zur Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung- was Sie wissen sollten:
Kündigt man einen Kredit vorzeitig, fordert die Bank meist eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.
Grund hierfür ist, dass der Bank bei einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens die Zinserträge für die eigentliche Restlaufzeit des Darlehens verloren gehen. Sie erleidet demnach durch die vorzeitige Kündigung des Darlehens grundsätzlich einen Schaden.
Um die hierdurch entstehenden finanziellen Verluste auszugleichen, verlangt die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, durch die sie so gestellt werden soll, als sei das Darlehen in der vereinbarten Laufzeit getilgt worden .
Zu beachten ist bei der Beurteilung der ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
EC-Kartenmissbrauch - BBBank gibt vor Gericht klein bei und erstattet Kunden Großteil des Schadens.
Die Badische Beamtenbank gibt vor dem Landgericht Karlsruhe klein bei und ersetzt Kunden Großteil des Schadens in Höhe von rund € 9.000,00.- aus der missbräuchlichen Verwendung.
Die EC-Karte des Klägers wurde – respektive dessen Abrechnungskonto/Kontokorrent bei der Beklagten – im Zuge der unberechtigten Verwendung der Karte durch einen Dritten im April diesen Jahres mit einem Betrag von insgesamt rund € 9.000,00.- belastet. Vor dem Landgericht Karlsruhe schlossen die Parteien nunmehr einen Vergleich, wo sich die BBBank zur Erstattung eines Großteils des Betrags verpflichtete.
Zur Haftungslage bei missbräuchlicher Verwendung einer EC-Karte:
§ 675 u BGB regelt, dass bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang seitens des Kartenausstellers kein Anspruch ... weiter lesen
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