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Wird einem Verbraucher die Bankkarte für kontaktloses Bezahlen gestohlen oder geht verloren, können Unbefugte damit ohne Eingabe der PIN wiederholt Zahlungen bis zu 25 Euro tätigen. Selbst dann, wenn der Karteninhaber die Bank bereits über den Verlust informiert hat. Wer haftet in dem Fall für die Schäden? Immer mehr Verbraucher nutzen das kontaktlose Bezahlen. Wieviel Sicherheit bietet aber die NFC-Technik (Near Field Communication), wenn die Karte gestohlen wird oder abhandenkommt? Und wer haftet für unbefugte Abbuchungen? Am 11.11.2020 stärkte der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil (Az.: C-287/19) die Verbraucherrechte. Bankkunden tragen nach Auffassung der Richter nicht das Risiko für Zahlungen, die getätigt werden, nachdem die Bank über den Kartenverlust in...
weiter lesenNach einer scheinbar längern Stillhaltephase sind von der Nordlease AG unter dem 18.05.2015 wieder zahlreiche Anspruchs-Schreiben an stille Gesellschafter versendet worden, mit denen die Nordlease AG, vormals Albis Finance AG , zuvor Nordlease AG, „Ausschüttungen“ zurückfordert . Betroffen sind sowohl Verträge der Anlagen „Klassik“ wie auch Verträge der Anlagen „Klassik Plus“. Einige Tage nach Zugang der Schreiben vom 18.05.2015 meldeten sich bereits einige betroffene Geldanleger in unserer Kanzlei oder auch bei anderen Kanzleien, die in diesem Bereich (Albis Guppe, also Nordlease AG, ALAG etc.) bereits Rechtsfälle bearbeitet haben. Bemerkenswerter Weise hat die Nordlease AG scheinbar nicht nur die Adresse in den letzten Jahren geändert und verwendet auf...
weiter lesenDarlehensnehmer aufgepasst! Chance zum vorzeitigen Vertragsausstieg nutzen: Ihr Verbraucherdarlehen , welches der gesetzlich gebotenen Benennung von Pflichtangaben ermangelt, ist mit guten Erfolgsaussichten unter Umständen auch heute noch widerrufbar. So ist Ihre Bank nämlich verpflichtet, eine erhobene Bearbeitungsgebühr als "sonstige Kosten" im Sinne der § 503 Abs. 1, 491a Abs. 1, 492 Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 247 §§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB im Darlehensvertrag anzugeben. Das gleiche gilt für eine dem Kunden gegenüber erhobene Wertermittlungsgebühr . Bei den Bereitstellungszinsen handelt es sich – nach umstrittener Auffassung – gleichfalls um sonstige Kosten des Darlehens, welche separat auszuweisen sind. Die zuvor...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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