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Anwalt Bankrecht und Kapitalmarktrecht WuppertalWer Geld an eine betrügerische Trading-Plattform, einen falschen Broker oder eine angebliche Investmentgesellschaft überwiesen hat, sollte die Rolle der Bank prüfen lassen. Eine Bank haftet nicht automatisch. Entscheidend sind Autorisierung, Warnsignale, Transaktionsmuster, Rückruf, Empfängerbank und die Frage, ob spätere Schäden durch eine Bankreaktion vermeidbar gewesen wären. Online-Anlagebetrug ist längst kein Randphänomen mehr. Die Täter treten professionell auf: seriöse Website, angeblicher Broker, gefälschte Handelsoberfläche, persönliche Betreuung per WhatsApp oder Telegram, überzeugende Gewinne im Dashboard, später angebliche Steuern, Gebühren oder Liquiditätsnachweise. Der Geschädigte überweist freiwillig –...
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Karlsruhe (jur). Anlageberater sollten eine Kapitalanlage nur dann als „bombensicher“ bezeichnen, wenn sie sich da zumindest ganz sicher sind. Ist nicht mit Gewissheit davon auszugehen, dass zum Ende der Laufzeit wenigstens das eingezahlte Geld noch vorhanden ist, darf eine Anlage nicht als „sicher“ und schon gar nicht als „bombensicher“ bezeichnet werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 8. Juni 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: III ZR 327/20). Damit bekommt eine Anlegerin aus Baden-Württemberg die Chance auf Schadenersatz für ihren Verlust von 32.000 Euro. Auf Empfehlung eines Anlageberaters hatte sie 2015 für dieses Geld fünf Datenspeichersysteme gekauft und der Anbieterfirma zur Nutzung überlassen. Zwei Jahre später ging die Speicherfirma jedoch in die...
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Inwieweit dürfen Banken bei der vorzeitigen Rückzahlung von Immobilienkrediten über die Vorfälligkeitsentschädigung hinaus weitere Gebühren kassieren? Das OLG Frankfurt setzt dem klare Grenzen. Wenn Kunden vorzeitig ein Darlehen kündigen, hat das für die Bank einen Nachteil. Sie kann dafür weniger Zinsen verlangen. Von daher sehen die AGB der Banken hier - zumindest bei Krediten im Immobilienbereich - häufig einen Ausgleich in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung vor. Vorliegend ging allerdings eine Bank noch weiter. Sie sah in einer Klausel vor, dass der Kunde außerdem noch eine Gebühr für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 300 Euro zahlen sollte. Hiergegen wendeten sich Verbraucherschützer und mahnten...
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