Was sind Investmentfonds?
Investmentfonds sind von Kapitalanlagegesellschaften verwaltete Sondervermögen. Unter einem Sondervermögen versteht man alles Kapital, dass die Gesellschaft durch Einzahlungen von Investoren erhalten hat, und die damit angeschafften Vermögensgegenstände. Anleger können Anteile an dem Investmentfonds erwerben. Die rechtlichen Fragestellungen über Investmentfonds gehören zum Gebiet des Kapitalmarktrechts.
Warum Sondervermögen?
Das eingezahlte Kapital bezeichnet man deshalb als Sondervermögen, weil es nicht einfach auf dem Konto der Gesellschaft landen und mit anderen Geldmitteln vermischt werden darf. Es muss vielmehr vom Vermögen der Fondsgesellschaft selbst streng getrennt bleiben, damit es – als Kundengeld – im Insolvenzfall vor dem Zugriff von Gläubigern der Fondsgesellschaft geschützt ist. Die Anteile an einem Investmentfonds stellen also Anteile an diesem Sondervermögen dar, welche durch Anteilsscheine repräsentiert werden.
Was für Investmentfonds gibt es?
Oft wird nach der Art der Vermögensgegenstände differenziert, in die das eingezahlte Geld angelegt wird. So gibt es z.B.:
Was ist der Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Investmentfonds?
Ein offener Investmentfonds ist für alle Investoren frei zugänglich. Seine Anteile werden meist börsentäglich gehandelt und können kurzfristig ge- und verkauft werden. Geschlossene Fonds stellen einen Sonderfall dar; die oben getroffenen Charakterisierungen sind auf sie nur eingeschränkt anwendbar. Bei geschlossenen Fonds werden nämlich keine Fondsanteile, sondern Gesellschaftsanteile erworben. Meist gibt es ein festes Zeitfenster für den Anteilskauf. Der Investor wird dabei zum Unternehmer. Oft wird er zum Kommanditisten einer GmbH & Co KG. Wann die Anteile zurückgegeben werden können, ist vertraglich festgelegt.
Wer beaufsichtigt das Fondsgeschäft?
Offene Investmentfonds unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Mit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches im Juli 2013 wurden schärfere Regeln für geschlossene Fonds eingeführt; auch deren öffentlicher Vertrieb muss durch die BaFin genehmigt werden.
Gesetzliche Vorschriften
Zentrale Regelung ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), welches zum 22.07.2013 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz trifft Regelungen über Investmentvermögen und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Es verstärkt die Möglichkeiten der BaFin, gegen unseriöse Investmentgeschäfte vorzugehen. Auch schreibt es vor, dass Kapitalverwaltungsgesellschaften für ihren Geschäftsbetrieb eine Erlaubnis benötigen. Die BaFin als Aufsichtsbehörde muss in regelmäßigen Abständen z.B. darüber informiert werden, auf welchen Märkten sich die Anlagegesellschaft gerade betätigt und welche Geldanlagen sie erwirbt.
Was ist ein Dachfonds?
Ein Dachfonds legt das Geld der Anleger wiederum in untergeordnete Fonds an. Diese werden als Zielfonds bezeichnet. In Deutschland zugelassene Dachfonds können in alle ebenfalls in Deutschland zugelassenen Investmentfonds investieren, die nicht ebenfalls Dachfonds, Spezialfonds oder geschlossene Fonds darstellen.
Der Ausgabeaufschlag
Einen Ausgabeaufschlag müssen Anleger zahlen, die bei einem Kreditinstitut oder einer Anlagegesellschaft Anteile an einem Investmentfonds erwerben. Der Ausgabeaufschlag soll die Kosten von Vertrieb und Verwaltung decken. In Fondsprospekten wird der Ausgabeaufschlag in Prozent angegeben.
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Anwalt Bankrecht und Kapitalmarktrecht WuppertalDerzeit meldeten sich vermehrt ADAC-Kreditkarteninhaber bei Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Busko, welche Opfer eines Betrugs geworden sind. All diesen Fällen ist gemein, dass die Mandanten sich hier absolut sicher sind, nicht auf Betrüger hereingefallen zu sein und auch auf keinen in einer Phishing-Mail angegebenen Link geklickt zu haben. Dennoch sind die Betrüger an die Bankdaten der Mandanten gelangt und es kam zu Abbuchungen, welche die Mandanten zu keinem Zeitpunkt autorisiert hatten. Der ADAC und auch die Partnerbank Solaris weigern sich hier hartnäckig Erstattungen vorzunehmen und ziehen die Bearbeitung der Beschwerden der Kunden teilweise über Monate hinaus. Es wird angegeben, dass die entsprechenden Abbuchungen korrekt über die Secure-App genehmigt worden...
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Karlsruhe (jur). Führt eine Bank eine Girokonto-Buchung fehlerhaft aus, darf sie dafür keine Gebühr verlangen. Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für jeden Buchungsposten einen pauschalen Preis vor, ist die Klausel daher insgesamt unwirksam, urteilte am Dienstag, 27. Januar 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 174/13). Bei einer gänzlich unwirksamen Preisklausel können Bankkunden dann sämtliche gezahlten Buchungsposten-Gebühren der letzten drei Kalenderjahre zurückfordern. Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden. Die Verbraucherschützer hatten bei einer bayerischen Bank moniert, dass diese nach ihren AGB für jeden Buchungsposten 0,35 Euro von ihren Privatkunden verlangt. Eine Bank müsse aber fünf Freiposten...
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