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Was ist Geldwäsche?

Unter Geldwäsche versteht man einen Vorgang, bei dem illegal erwirtschaftetes Geld wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht wird, um es legal anlegen oder ausgeben zu können. In Deutschland ist Geldwäsche strafbar. Sie steht oft im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung, aber auch mit der organisierten Kriminalität und wird in Verbindung gebracht mit der Finanzierung terroristischer Anschläge.

 

Methoden der Geldwäsche

Geldwäsche findet oft in drei Schritten statt:

  • Das Geld wird zum Schein in Bereichen ausgegeben, in denen viel Bargeld umgesetzt wird.
  • Im zweiten Schritt wird das Geld mehrfach hin- und herverschoben und für weitere Scheingeschäfte verwendet, um seine Herkunft zu verschleiern und Nachforschungen zu erschweren.
  • Im dritten Schritt wird das Geld legalisiert: Es wird auf reguläre Konten eingezahlt oder es werden Investitionen damit getätigt, etwa in Geldanlagen oder Immobilien.

 

In einigen Fällen wird das zu waschende Geld schlicht auf ein Konto in einem Land eingezahlt, das keine entsprechenden Meldepflichten hat. Von hier aus kann es ausgegeben oder investiert werden. Diese Methode erfordert allerdings den riskanten, grenzüberschreitenden Bargeldtransport.

 

Strafbarkeit

§ 261 Strafgesetzbuch (StGB) stellt Geldwäsche unter Strafe. Die Strafandrohung liegt bei Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bei sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Das Gesetz erläutert, welche Straftaten Geld zu illegalem Geld machen. Auch z.B. durch gewerbsmäßige oder bandenmäßige Steuerhinterziehung erworbenes Geld ist illegal und darf nicht „gewaschen“ werden. In Deutschland kann Geld, das gewaschen werden sollte, vom Staat eingezogen werden.

 

Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz verpflichtet Geldinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungen u.a.,

  • ihre Geschäftspartner bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung zu identifizieren,
  • bestimmte Angaben über Vertragspartner, wirtschaftlich Berechtigte, Geschäftsbeziehungen und Transaktionen aufzuzeichnen,
  • in Fällen mit „erhöhtem Risiko“ besondere Maßnahmen für die Überwachung der Geschäftsbeziehung zu treffen,
  • ungewöhnliche oder zweifelhafte Vorgänge generell zu überwachen.

 

Besondere Regelungen enthält das Geldwäschegesetz für das Glücksspiel im Internet. §§ 9a- d GwG schreiben unter anderem die Identifizierung von Spielern vor.

 

Identifizierungspflicht nach der Abgabenordnung

Auch die Abgabenordnung schreibt vor, dass niemand ein Konto oder auch nur ein Bankschließfach eröffnen darf, ohne sich vorher beim jeweiligen Anbieter zu identifizieren. Nach § 154 AO dürfen auch keine falschen oder ausgedachten Namen verwendet werden. Wird dies nicht beachtet, dürfen die entsprechenden Guthaben nur mit Zustimmung des Finanzamtes herausgegeben werden.

 

Beim Bundeskriminalamt wird eine Zentralstelle für Verdachtsmeldungen betrieben, die die Meldungen verschiedener Behörden über Geldwäsche sammelt und auswertet. Diese nennt sich Financial Intelligence Unit (FIU).

 

Wirtschaftlicher Schaden

Geldwäsche wird nicht nur als Problem angesehen, weil sie die Gewinne krimineller Aktivitäten erst nutzbar macht. Sie erschwert zudem legale Investitionen in den Bereichen, in denen die Geldwäscher arbeiten – denn ihre legale Konkurrenz ist oft weniger finanzstark.

 

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