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Rechtsanwalt Geldwäsche - Anwalt für Geldwäsche finden!

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Geldwäsche

! Fachanwälte für

Bankrecht und Kapitalmarktrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Geldwäsche

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Bankrecht und Kapitalmarktrecht

durch uns zugeordnet.

Rechtsanwalt für Geldwäsche

Was ist Geldwäsche?

Unter Geldwäsche versteht man einen Vorgang, bei dem illegal erwirtschaftetes Geld wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht wird, um es legal anlegen oder ausgeben zu können. In Deutschland ist Geldwäsche strafbar. Sie steht oft im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung, aber auch mit der organisierten Kriminalität und wird in Verbindung gebracht mit der Finanzierung terroristischer Anschläge.

Methoden der Geldwäsche

Geldwäsche findet oft in drei Schritten statt:

  • Das Geld wird zum Schein in Bereichen ausgegeben, in denen viel Bargeld umgesetzt wird.
  • Im zweiten Schritt wird das Geld mehrfach hin- und herverschoben und für weitere Scheingeschäfte verwendet, um seine Herkunft zu verschleiern und Nachforschungen zu erschweren.
  • Im dritten Schritt wird das Geld legalisiert: Es wird auf reguläre Konten eingezahlt oder es werden Investitionen damit getätigt, etwa in Geldanlagen oder Immobilien.

In einigen Fällen wird das zu waschende Geld schlicht auf ein Konto in einem Land eingezahlt, das keine entsprechenden Meldepflichten hat. Von hier aus kann es ausgegeben oder investiert werden. Diese Methode erfordert allerdings den riskanten, grenzüberschreitenden Bargeldtransport.

Strafbarkeit

§ 261 Strafgesetzbuch (StGB) stellt Geldwäsche unter Strafe. Die Strafandrohung liegt bei Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bei sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Das Gesetz erläutert, welche Straftaten Geld zu illegalem Geld machen. Auch z.B. durch gewerbsmäßige oder bandenmäßige Steuerhinterziehung erworbenes Geld ist illegal und darf nicht „gewaschen“ werden. In Deutschland kann Geld, das gewaschen werden sollte, vom Staat eingezogen werden.

Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz verpflichtet Geldinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungen u.a.,

  • ihre Geschäftspartner bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung zu identifizieren,
  • bestimmte Angaben über Vertragspartner, wirtschaftlich Berechtigte, Geschäftsbeziehungen und Transaktionen aufzuzeichnen,
  • in Fällen mit „erhöhtem Risiko“ besondere Maßnahmen für die Überwachung der Geschäftsbeziehung zu treffen,
  • ungewöhnliche oder zweifelhafte Vorgänge generell zu überwachen.

Besondere Regelungen enthält das Geldwäschegesetz für das Glücksspiel im Internet. §§ 9a- d GwG schreiben unter anderem die Identifizierung von Spielern vor.

Identifizierungspflicht nach der Abgabenordnung

Auch die Abgabenordnung schreibt vor, dass niemand ein Konto oder auch nur ein Bankschließfach eröffnen darf, ohne sich vorher beim jeweiligen Anbieter zu identifizieren. Nach § 154 AO dürfen auch keine falschen oder ausgedachten Namen verwendet werden. Wird dies nicht beachtet, dürfen die entsprechenden Guthaben nur mit Zustimmung des Finanzamtes herausgegeben werden.

Beim Bundeskriminalamt wird eine Zentralstelle für Verdachtsmeldungen betrieben, die die Meldungen verschiedener Behörden über Geldwäsche sammelt und auswertet. Diese nennt sich Financial Intelligence Unit (FIU).

Wirtschaftlicher Schaden

Geldwäsche wird nicht nur als Problem angesehen, weil sie die Gewinne krimineller Aktivitäten erst nutzbar macht. Sie erschwert zudem legale Investitionen in den Bereichen, in denen die Geldwäscher arbeiten – denn ihre legale Konkurrenz ist oft weniger finanzstark.

Sie brauchen einen Anwalt an Ihrem Wohnort für Ihr steuerrechtliches Problem oder für eine Frage im Zusammenhang mit Geldwäsche? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte praktische und theoretische Kenntnisse in diesem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.

Anwälte für Geldwäsche
Rechtsanwalt für Geldwäsche
Dr. Thomas Beger REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB
Adresse Icon Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen
Telefon0241/949190 Fax0241/94919992

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Rechtsanwältin für Geldwäsche
Barbara Riegel Anwaltskanzlei Riegel
Adresse Icon Poststraße 9, 64293 Darmstadt
Telefon06151 271662 Fax06151 271664

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Rechtsanwalt für Geldwäsche
Notar André Döttelbeck Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
Adresse Icon Otto-Krafft-Platz 21, 59065 Hamm
Telefon02381-973030 Fax02381-9730399

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Rechtsanwältin für Geldwäsche
Olivia Holik Rechtsanwaltskanzlei Olivia Holik
Adresse Icon Schlüterstr. 29, 10629 Berlin
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Rechtsanwalt für Geldwäsche
Tobias Humpf Prof. Dr. Baumann + Partner mbB Rechtsanwälte & Steuerberater
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Rechtsanwalt und Notar Andre Döttelbeck Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
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Matthias Steinfartz Rechtsanwaltskanzlei Steinfartz
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Geldwäsche


Keine Bankgebühren für fehlerhafte Buchungen
27.01.2015Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Keine Bankgebühren für fehlerhafte Buchungen

Karlsruhe (jur). Führt eine Bank eine Girokonto-Buchung fehlerhaft aus, darf sie dafür keine Gebühr verlangen. Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für jeden Buchungsposten einen pauschalen Preis vor, ist die Klausel daher insgesamt unwirksam, urteilte am Dienstag, 27. Januar 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 174/13). Bei einer gänzlich unwirksamen Preisklausel können Bankkunden dann sämtliche gezahlten Buchungsposten-Gebühren der letzten drei Kalenderjahre zurückfordern. Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden. Die Verbraucherschützer hatten bei einer bayerischen Bank moniert, dass diese nach ihren AGB für jeden Buchungsposten 0,35 Euro von ihren Privatkunden verlangt. Eine Bank müsse aber fünf Freiposten...

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Kanzleierfolg/EC-Kartenmissbrauch: Postbank erstattet über 26.000,00.- Euro:
02.03.2020Dr. Martin HeinzelmannBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr Dr. Martin Heinzelmann

Erfolg für unsere Kanzlei: Ein durch Missbrauch einer EC-Karte erlittener Schaden, welcher aus dem Nichtzugang der Kartei bei unserer Mandantin entstanden ist, wird dieser durch die Postbank vollständig erstattet. Der Schaden belief sich auf über € 26.000,00.-. Grund hierfür war die missbräuchliche Verwendung der Karte durch eine unbefugte Person. Die Karte war unserer Mandantin erst gar nicht zugegangen. Wir wollen die Gelegenheit nutzen und die Grundsätze der Haftungsverteilung in Missbrauchsfällen von EC-Karten erläutern: EC-Karten und die dazu gehörigen PIN versenden Banken in der Regel auf dem Postweg in getrennten Briefen. Für den Postzustelldienst ist der Inhalt der Briefe häufig leicht auszumachen. So kommt es häufig vor, dass Karten und PIN auf...

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Darlehenswiderruf ja oder nein? Verbraucher- oder Unternehmerdarlehen.
28.10.2018Dr. Martin HeinzelmannBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr Dr. Martin Heinzelmann

Häufig entstehen Stretigketen zwischen widerrufswilligen Darlehensnehmern und deren Bank, ob das Darlehen wirksam widerrufen werden kann, was grundsätzlich eine Verbrauchereigenschaft der Darlehensnehmer voraussetzt: Der BGH hat hierzu nur Klartext gesprochen (BGH, Urteil vom 20. Februar 2018 – XI ZR 445/17 –, juris):   Nach § 13 BGB in der hier maßgeblichen, bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Verwaltung eigenen Vermögens grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit (Senatsurteile vom 23. Oktober 2001 - XI ZR...

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