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Dr. Thomas Beger
REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema EC-Kartenrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Widerruf von Darlehensverträgen der Sparkassen (u.a. KSK Göppingen/Waiblingen) aussichtsreich!
Darlehensnehmer der Sparkassen bundesweit aufgepasst!
Der Widerrufsjoker ist zurück!
Vorab: Ziel des Widerrufs ist die Vertragsrückabwicklung, i.E. der Vertragsausstieg ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus den hoch verzinsten Altverträgen (von teilweise über 4 % p.a.), dies verbunden mit der Möglichkeit der Refinanzierung zu (historisch) extrem günstigen Konditionen (bei einer Drittbank) und die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung auf erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen i.H.v. 2,5 % über Basiszinssatz auf jede einzelne Zins- und Tilgungsleistung.
Zu den Darlehensverträgen/der Widerrufsinformation der Sparkassen (häufig Ziff. 14 des Vertrages):
Nach diesseitiger rechtlicher Einschätzung sind eine sehr hohe ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Umstrittene Zinsberechnungen in Prämiensparverträgen: BaFin vs. Sparkassen
Viele Kreditinstitute fürchten hohe Rückzahlungen aus Sparverträgen. Primär geht es um ältere, eigentlich gut verzinste Prämiensparverträge und die Streitfrage, ob die Sparkassen ihren Kunden zu wenig Zinsen gezahlt haben. In der Auseinandersetzung zwischen den Banken und Verbrauchern bzw. Verbraucherschützern positioniert sich auch die BaFin gegen die Sparkassen.
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) mischt sich inzwischen aktiv in den Streit um die Zinsberechnungen in den Prämiensparverträgen vieler Banken – vornehmlich Sparkassen – ein. Laut der Finanzdienstleistungsaufsicht wären in vielen der Prämiensparverträge unzulässige Zinsklauseln enthalten und die Kreditinstitute hätten den Sparern folglich zu wenig ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Verjährungsverzicht und Vergleich im Video kurz erklärt
Anleger der deutschen P&R-Gesellschaften erhalten Post von den Insolvenzverwaltern. Der bloße Umfang schreckt bereits ab. Aber nicht nur der Umfang ist für normale Anleger abschreckend, auch der Inhalt ist inhaltlich schwere Kost.
Im Kern geht es um zwei Punkte: Zum einen sollen mittels eines Vergleiches neue Forderungsanmeldungen vorgenommen werden. Des Weiteren sollen die Anleger einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklären, der sich auf die in der Vergangenheit erhaltenen Zahlungen und eine darauf gerichtete Anfechtung – also die Geltendmachung der Rückzahlung durch die Insolvenzverwalter - bezieht.
Im Rahmen des Vergleiches sollen die Anleger erklären, dass sie keine Ansprüche gegen die übrigen deutschen P&R-Gesellschaften und die in der Schweiz ... weiter lesen
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