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Rechtsanwalt Lohnpfändung - Anwalt für Lohnpfändung finden!

Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Lohnpfändung

! Fachanwälte für

Bankrecht und Kapitalmarktrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Lohnpfändung

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Bankrecht und Kapitalmarktrecht

durch uns zugeordnet.

Rechtsanwalt für Lohnpfändung

Was ist eine Lohnpfändung?

Die Lohnpfändung ist eine Variante der Zwangsvollstreckung. Dabei pfändet ein Gläubiger des Arbeitnehmers dessen Arbeitseinkommen. Der Arbeitgeber muss den geschuldeten Betrag direkt an den Gläubiger überweisen. Der Begriff wird für die Pfändung von Lohn und Gehalt gleichermaßen verwendet.

Warum greift der Gläubiger zu diesem Mittel?

Die Lohnpfändung ist für den Gläubiger des Arbeitnehmers ein gutes Mittel, um direkt „an der Quelle“ an dessen Geld zu kommen. Der Arbeitgeber darf sich der Mitwirkung nicht verweigern.

Für den Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass ihm

  • nur im Ausnahmefall wegen einer Lohnpfändung gekündigt werden darf,
  • dass er einen bestimmten Teil seines Arbeitseinkommens in jedem Fall behalten darf (Pfändungsfreigrenzen).

Ablauf

Eine Lohnpfändung läuft folgendermaßen ab:

  

  • Gläubiger erwirkt vollstreckbaren Titel,
  • Gläubiger beantragt bei Gericht Lohnpfändung bei bestimmtem Arbeitgeber,
  • Gericht stellt Arbeitgeber Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu,
  • Gerichtsvollzieher stellt Beschluss auch Schuldner zu,
  • Gläubiger hat mit Zustellung an Arbeitgeber Pfändungspfandrecht an Lohnforderung des Arbeitnehmers,
  • Arbeitgeber muss pfändbaren Teil des Arbeitslohns ermitteln, diesen vom Arbeitseinkommen des Schuldners abziehen und an Gläubiger überweisen,
  • Arbeitgeber hat nach Zustellung zwei Wochen Zeit, Gläubiger darüber zu informieren, ob er zahlungsbereit ist, es andere Anspruchsteller gegen diesen Arbeitnehmer gibt, ob andere Lohnpfändungen bestehen.

 

Gesetzliche Regelung

Die Zwangsvollstreckung in Forderungen ist in den §§ 828 bis 863 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Besonders wichtige Vorschriften sind:

  • § 829 Pfändung einer Geldforderung,
  • § 832 Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen,
  • § 833 Pfändungsumfang bei Arbeits- und Diensteinkommen,
  • § 840 Erklärungspflicht des Drittschuldners,
  • § 850 Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen,
  • § 850c Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen,
  • § 850d Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen,
  • § 850e Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens.

Risiko für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber wird durch die Lohnpfändung zu einem sogenannten Drittschuldner des Gläubigers. Kommt er seinen Erklärungspflichten gegenüber dem Gläubiger nach § 840 ZPO nicht nach oder gibt er falsche Auskünfte, kann er sich schadenersatzpflichtig machen. Auch bei Berechnungsfehlern hinsichtlich des pfändbaren Betrages kann sich der Arbeitgeber gegenüber der Seite, zu deren Ungunsten der Fehler ausfiel, schadenersatzpflichtig machen. 

Unpfändbare Bezüge

§ 850a ZPO listet verschiedene Arten von Bezügen auf, die nicht gepfändet werden können, z.B. 50% der Überstundenvergütung, Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, Teile des Weihnachtsgeldes.

Pfändungsfreigrenzen

Nach § 850c ZPO ist Arbeitseinkommen unpfändbar, wenn es abhängig vom Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als

930 Euro monatlich,

217,50 Euro wöchentlich oder

43,50 Euro täglich beträgt.

Höhere Grenzen gibt es, wenn der Arbeitnehmer jemand anderem aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt zahlen muss. Die unpfändbaren Beträge ändern sich im Zweijahresrhythmus.

Sie brauchen einen Anwalt an Ihrem Wohnort für Ihr arbeitsrechtliches oder zwangsvollstreckungsrechtliches Problem? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf diese Rechtsgebiete spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in seinem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.

Anwälte für Lohnpfändung
Rechtsanwältin für Lohnpfändung
Christina Oberdorfer von Buttlar Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Adresse Icon Löffelstr. 4, 70597 Stuttgart
Telefon0711 320918-20 Fax0711 320918-60

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Rechtsanwalt für Lohnpfändung
Rolf Heinemann Anwaltskanzlei Heinemann
Adresse Icon Annastraße 33, 39108 Magdeburg
Telefon03 91 – 7 44 61 40 Fax03 91 – 7 44 61 50

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Rechtsanwältin für Lohnpfändung
Olivia Holik Rechtsanwaltskanzlei Olivia Holik
Adresse Icon Schlüterstr. 29, 10629 Berlin
Telefon(030) 88 71 609 - 0 Fax(030) 88 71 609 - 19

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Rechtsanwalt für Lohnpfändung
Georg Hemmerich KANZLEI HEMMERICH HEIDELBERG
Adresse Icon Poststraße 44, 69115 Heidelberg
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Rechtsanwalt für Lohnpfändung
Guido Busko Kanzlei Guido Busko
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Rechtsanwalt und Notar Andre Döttelbeck Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
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Rechtsanwalt für Lohnpfändung
Notar André Döttelbeck Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
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Rechtsanwältin für Lohnpfändung
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Rechtsanwältin für Lohnpfändung
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Rechtsanwalt für Lohnpfändung
Harald Beuster Rechtsanwalt: Harald Beuste
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Welche Chancen bestehen, seine Einlagen bei der „Thomas Lloyd Cleantech Infastructure Fund GmbH“ zurückzubekommen ?
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