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Bei der DSL-Bank "hakt es" bekanntermaßen seit geraumer Zeit ganz gewaltig im Rahmen der Ablösung von Baudarlehen und der Sicherheitenfreigabe/Erteilung der Freigabeerklärungen bei Grundschulden , mithin im administrativen Bereich der Immobilienabteilung. Und dies nicht nur hinsichtlich der Erteilung der Löschungsbewilligung nach Vollzahlung der Restschuld. So berichtete bereits der hessische Rundfunk im Rahmen der Hessenschau über die Problematik im Rahmen der Darlehensablösung/Sicherheitenfreigabe eines von uns begleiteten Falls, worauf die Deutsche Bank AG umgehend mit einer Presseerklärung reagierte. Was viele Darlehensnehmer der DSL Bank nicht wissen. Diese gehört zwischenzeitlich zur Deutsche Bank AG. In einer Vielzahl von...
weiter lesenIn diesem Beitrag geht es um die rechtliche Frage, inwieweit der Darlehensnehmer berechtigt ist, der Bank ein anderes Grundstück als Sicherheit für sein Darlehen anzubieten. Falschberatung des Finanzmaklers Der konkrete Fall beginnt mit einer Falschberatung des Finanzmaklers gegenüber seinem Kunden. Um dem Kunden den günstigen Zins zu sichern, empfiehlt er diesem den Abschluss des Darlehensvertrags, obwohl noch nicht einmal der Kaufvertrag beim Notar über die Immobilie abgeschlossen war. So kam es wie es kommen musste: Der Verkäufer sprang vom Kaufvertrag ab und der Kunde hatte einen Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von über 20 Jahren zu einem festen Zins bereits abgeschlossen, den er auch nicht mehr vorzeitig kündigen konnte. DSL Bank fordert Nichtabnahmeentschädigung...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Anlageberater sollten eine Kapitalanlage nur dann als „bombensicher“ bezeichnen, wenn sie sich da zumindest ganz sicher sind. Ist nicht mit Gewissheit davon auszugehen, dass zum Ende der Laufzeit wenigstens das eingezahlte Geld noch vorhanden ist, darf eine Anlage nicht als „sicher“ und schon gar nicht als „bombensicher“ bezeichnet werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 8. Juni 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: III ZR 327/20). Damit bekommt eine Anlegerin aus Baden-Württemberg die Chance auf Schadenersatz für ihren Verlust von 32.000 Euro. Auf Empfehlung eines Anlageberaters hatte sie 2015 für dieses Geld fünf Datenspeichersysteme gekauft und der Anbieterfirma zur Nutzung überlassen. Zwei Jahre später ging die Speicherfirma jedoch in die...
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