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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Anlagebetrug
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Geldabheben ist keine Zustimmung zu Vertragsänderungen
Hannover/Berlin (jur). Banken dürfen die weitere Nutzung des Kontos nicht einfach in eine Zustimmung zu Vertragsänderungen ummünzen. Das ist unzulässig, wie das Landgericht Hannover in einem am Dienstag, 6. Dezember 2022, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 13 O 173/22). Auf Antrag der Verbraucherschützer verbot es das entsprechende Vorgehen der Sparda-Bank Hannover.
Im Streitfall hatte die Sparda-Bank Ihre Kunden um Zustimmung zu Vertragsänderungen gebeten. Kunden, die darauf nicht reagierten, schrieb sie einen weiteren Brief und bot zwei Möglichkeiten für eine Zustimmung an: Online oder durch „konkludentes Handeln“. Letzteres meint rechtlich ein Handeln, das als Zustimmung angesehen werden kann.
Hier meinte die Sparda-Bank Hannover, ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehenswiderruf ja oder nein? Verbraucher- oder Unternehmerdarlehen.
Häufig entstehen Stretigketen zwischen widerrufswilligen Darlehensnehmern und deren Bank, ob das Darlehen wirksam widerrufen werden kann, was grundsätzlich eine Verbrauchereigenschaft der Darlehensnehmer voraussetzt: Der BGH hat hierzu nur Klartext gesprochen (BGH, Urteil vom 20. Februar 2018 – XI ZR 445/17 –, juris):
Nach § 13 BGB in der hier maßgeblichen, bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Verwaltung eigenen Vermögens grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit (Senatsurteile vom 23. Oktober 2001 - XI ZR ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Finanzierter Fahrzeugkauf - Widerruf - kein Wertersatz der Bank?
Gute Kunde für Darlehensnehmer!
Fahrzeugbesitzer, welche Ihr Fahrzeug finanziert haben, schulden der Bank für den Fall eines erfolgreilchen Widerrufs des Darlehensvertrages (sog. "Widerrufsjoker") unter Umständen keinen Wertersatz.
Dies selbst dann, wenn der Darlehensnehmer in der Widerrufsinformation auf seine Wertersatzpflicht hingewiesen wurde. Dies jedenfalls dann, wenn die Belehrung zur Wertersatzpflicht in den Darlehensbedingungen von den denen in der Widerrufsinformation abwich. Ein solcher Widerspruch ist für den durchscnittlichen Darlehensnehmer irreführend , so das Landgericht Ravensburg (Urt. v. 29.01.2019, 2 O 240/18).
Ähnlich urteilte das Landgericht Ellwangen (Urt. v. 25.01.2018, 4 O 232/17): Angesichts des Warnzwecks des § 357 Abs. 7 Nr. 2 BGB kann es ... weiter lesen
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