Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) räumt weiter auf. Mit Bescheid jeweils vom 10. Mai 2021 hat die BaFin die Einstellung des ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäftes und die unverzügliche und vollständige Rückzahlung der Anlegergelder für die Fonds UDI Energie FESTZINS III GmbH & Co. KG und UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG angeordnet. Fallen jetzt die Dominosteine? Nachdem die Anleger des UDI Energie FESTZINS VI GmbH & Co. KG kalt von der Insolvenz überrascht wurden und andere Anleger der UDI-Unternehmensgruppe Post bekommen haben, wonach sie durch einen Schuldenschnitt auf einen großen Teil ihres Kapitals verzichten sollen, kommt nun die nächste...
weiter lesenDie standhafte Rechtsprechung in Bezug auf die Illegalität des Online-Glücksspiels zeigt nun scheinbar Wirkung: PayPal ist fast vollständig aus dem Online-Casinogeschäft ausgestiegen. Der Bezahldienst hat offenbar nun seine interne Politik geändert und zieht sich aus dem Online-Glücksspielgeschäft zurück. Wie es scheint, nimmt PayPal die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags nun endlich ernst. Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Gültigkeit des Online-Glücksspielverbots Der Erlaubnisvorbehalt für das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unverändert gültig. Online-Glücksspielanbieter benötigen demzufolge nach wie vor eine...
weiter lesenDarlehensnehmer aufgepasst! Chance zum vorzeitigen Vertragsausstieg nutzen: Ihr Verbraucherdarlehen , welches den gesetzlich gebotenen Benennung von Pflichtangaben ermangelt, ist mit guten Erfolgsaussichten unter Umständen auch heute noch widerrufbar. So ist Ihre Bank nämlich verpflichtet, eine erhobene Bearbeitungsgebühr als "sonstige Kosten" im Sinne der § 503 Abs. 1, 491 a Abs. 1, 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 §§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB im Darlehensvertrag anzugeben. Das gleiche gilt für eine dem Kunden gegenüber erhobene Wertermittlungsgebühr . Bei den Bereitstellungszinsen handelt es sich - nach umstrittener Auffassung - gleichfalls um sonstige Kosten des Darlehens, welche separat auszuweisen sind. Die zuvor benannten...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.