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Anwalt Bankrecht und Kapitalmarktrecht WuppertalGute Kunde für Darlehensnehmer: Das Landgericht Stuttgart (LG Stuttgart. Urt. v. 22.03.2018, 14 O 340/17) ermöglicht Vertragsausstieg aus Darlehen. Darlehensnehmer ,denen lediglich eine Widerrufsinformation ausgehändigt wurde, welche drucktechnisch kaum lesbar ist, haben gute Chancen, ihr Darlehen auch Jahre nach Vertragsabschluss noch wirksam widerrufen zu können. Grund: Dem Darlehensnehmer sind alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB zu erteilen. Hierzu gehört auch die Unterrichtung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts. Die Angaben - so auch das Widerrufsrecht - müssen klar und verständlich erteilt worden sein. Dies ist nur dann der Fall, wenn deren Gestaltung es einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und...
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Darlehensnehmer von Immobliardarlehen aufgepasst! 1. Verjährte Darlehensrückzahlungsforderung: Der Darlehensrückzahlungsanspruch Ihres Darlehensgebers - in der Regel Ihrer Bank - kann verjährt sein: 2. Verjährungsfrist (3 Jahre). Dieser Anspruch verjährt grundsätzlich innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. 3. Beginn der Verjährung: Die Dreijahresfrist beginnt nach Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195 , 199 Abs. 1 BGB). Enstanden ist der Anspruch, wenn er fällig ist. In der Regel muss der Darlehensgeber eine Kündigungsfrist einhalten. Häufig kann sich der Darlehensnehmer auch auf eine Rückzahlungsfrist berufen. Bis zu deren Ablauf darf der...
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Kapitalanlage in Schieflage? Betroffene Anleger fehlgeschlagener Kapitalanlagen aufgepasst! Häufig besteht eine Anspruch auf Rückabwicklung der Kapitalanlage. Dies namentlich dann, wenn der Anlagevermittler oder Anlageberater den Erwerber einer von ihm vermittelten Anlage unaufgefordert über Vertriebsprovisionen nicht aufgeklärt und diese 15 % des von dem Anleger einzubringenden Kapitals überschreiten (vgl. BGH, Beschl. v. 29.01.2015 - III ZR 547/13). Dem liegt die Erwägung zu Grunde, dass Vertriebsprovisionen solchen Umfangs Rückschlüsse auf eine geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage eröffnen und dies wiederum einen für die Anlageentscheidung derart bedeutsamen Umstand darstellt, dass der Anlageinteressent hierüber...
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