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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bankrechtliche AGB
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Auto-Leasingvertrag widerrufen und Geld zurückbekommen
01.07.2019
Widerrufsrecht bei Leasingverträgen nutzen Es muss nicht immer ein Diesel sein. Unabhängig davon, ob ein Diesel-Fahrzeug oder ein Benziner geleast wird, kann der Leasingvertrag oftmals widerrufen werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Leasingnehmer bei Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht fehlerhaft belehrt worden ist. Entspricht die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen, ist unvollständig oder enthält widersprüchliche Angaben, kann der Leasingvertrag auch noch heute widerrufen werden. Dies gilt auch, wenn die nach dem EGBGB vorgesehenen Pflichtangaben im Darlehensvertrag fehlen. In diesem Fall wird der Leasingvertrag rückgängig gemacht: die Bank muss alle vom Leasingnehmer bisher erbrachten Ratenzahlungen inkl. der Anzahlung zurückzahlen und der ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Verbraucherzentralen: falsche Zinsberechnungen in Prämiensparverträgen
18.05.2020
Zahlreiche Banken und Sparkassen haben offenbar zum Festlegen des Sparzinses in ihren Verträgen, vor allem Prämiensparverträge mit variablem Zins, ungültige Klauseln genutzt. Deutsche Verbraucherzentralen haben eine Vielzahl an Verträgen geprüft: mit erschreckendem Ergebnis, denn zahlreiche Sparverträge enthielten tatsächlich falsche Zinsrechnungen. Gegen einige Institute haben die Verbraucherschützer Unterlassungserklärungen erwirkt. Zehntausende dieser Sparverträge wurden zwischenzeitlich bankseitig gekündigt. 5.000 Sparverträge haben Verbraucherschützer bis Ende 2019 bundesweit geprüft. Das Ergebnis: Bei 125 Sparkassen und 11 anderen Banken kamen offenbar rechtswidrige Zinsberechnungen zum Einsatz. Dabei soll es vor allem um ältere ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht P&R – Gesellschaften: Insolvenzanfechtung wird ernst – Anleger sollen Erklärung abgeben, Vorsicht ist angebracht
09.04.2019
Wie bereits im letzten Jahr angedeutet, ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, Zahlungen an Anleger, die mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit anfechtbar sind, zurückzufordern. Nun wird es ernst – Anleger sollen bezüglich solcher Ansprüche auf die Einrede der Verjährung verzichten. Dieses großzügige Angebot hat aber einen gravierenden Haken. Anleger sollten vorsichtig sein. Insolvenzverwalter meldet sich zu Wort Die Insolvenzverwalter der P&R-Unternehmensgruppe werden nach eigenen Angaben die Anleger bzw. Käufer von Containern in der nächsten Zeit anschreiben. Dabei geht es im Grunde um zwei völlig voneinander losgelöst zu betrachtende Umstände. Auf der einen Seite wird den Anlegern ein Angebot unterbreitet, in welcher Höhe sie ... weiter lesen
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