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Bankrechtliche AGB
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Heidrun Jakobs, LL.M.
Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, LL.M.
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Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Bankrecht Benjamin Hasan LL.M.
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Karsten Eckhardt
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bankrechtliche AGB
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Berater bzw. beratende Bank muss bei Anlageberatung zum offenen Immobilienfonds auf mögliche spätere Aussetzung der Anteilsrücknahme hinweisen
Nach der Einschätzung des BGH (siehe Urt. v. 24.04.2014, ZR 477/12 und XI ZR 130/13) stellt eine mögliche Aussetzung der Rücknahme von Anteilen bei einem offenen Immobilienfonds (hier Morgan Stanley P 2 Value) ein beträchtliches Liquiditätsrisiko für den Kapitalanleger dar.
Diese Aussetzung der Rücknahme musste damals nach § 81 InvG a. F. in den Vertragsbedingungen der Gesellschaft vorgesehen sein, was im Ausgangsfall so gegeben war.
Daraus ergibt sich eine Aufklärungspflicht des Beraters (hier einer beratenden Bank).
Die Veräußerbarkeit auf dem Sekundärmarkt stelle nach der Ansicht des BGH kein ausreichendes Äquivalent für die Rückgabemöglichkeit der Fondsanteile an die Gesellschaft dar, weil die entsprechenden Marktkurse ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Neue Widerrufsfrist bei Immobilienkreditvertrag für Altverträge bis zum 21.06.2016:
Neu geschaffene Frist für „Altverträge“: Mit einer Gesetzesnovelle hat der Gesetzgeber das sog. „ewige Widerrufsrecht“ bei Altverträgen, also bei Verträgen, welche in der Zeit vom 01.09.2012 bis zum 10.06.2010 abgeschlossen worden sind, zeitlich begrenzt. Das Widerrufsrecht bei diesen Altverträgen soll am 21.06.2016 verwirken. Anspruchsteller, die von dem Widerrufsrecht innerhalb der vorgenannten Frist noch schnell Gebrauch machen wollen, können ihre dann Ansprüche bis Ende 2019 noch durchsetzen.
Rückzahlpflicht von 30 Tagen: Zu bedenken ist, dass das Gesetz nach erfolgtem Widerruf eine Rückzahlpflicht innerhalb von 30 Tagen vorsieht und der Darlehnsnehmer einen Widerruf normalerweise nur ausüben sollte, wenn er die Darlehnssumme (Restvaluta) ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
BGH: Online-Glücksspielverbot verstößt nicht gegen EU-Recht
Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt die Erfolgsaussichten von Spielern, die Geld in illegalen Online-Casinos verloren haben: Dieser hat jetzt bestätigt, dass das deutsche Online-Glücksspielverbot mit geltendem EU-Recht vereinbar ist. Online-Casinobetreiber können sich daher vor Gericht nicht mehr auf das Argument des Rechtsverstoßes berufen.
Der BGH-Beschluss vom 22.07.2021 bestätigt, dass das deutsche Online-Glücksspielverbot laut § 4 Abs. 4 GlüstV mit europäischem Recht vereinbar ist. Eine Vorlage vor den EuGH hält das oberste deutsche Gericht nicht für notwendig, denn der hatte schon im Jahr 2010 entschieden, dass die Prüfung beschränkender Maßnahmen im Glücksspielsektor den nationalen Gerichten zu überlassen sei. ... weiter lesen
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