Wozu werden die Bonitätsauskünfte benötigt?
Die Daten über die Kreditwürdigkeit von Personen und Kleinunternehmen werden benötigt, um Unternehmen Sicherheit zu bieten, die dem Kunden Kredit geben oder die bei ihrer Arbeit in Vorkasse gehen müssen. Bereits ein Kauf von Lebensmitteln mit Hilfe einer Bankkarte ist eine Kreditaufnahme. Viele Verträge werden abgeschlossen, ohne dass die Vertragspartner sich kennen – z.B. Mobilfunk- oder Leasing-Verträge. Viele Unternehmen – etwa Bauunternehmen – müssen hohe Investitionen erbringen, lange bevor die erste Zahlung des Kunden fällig wird.
Die SCHUFA-Bonitätsauskunft ist eine von der SCHUFA angebotene Leistung. Die Auskunft für Privatkunden umfasst zwei Dokumente:
Diese Auskunft wird durch den Privatkunden über sich selbst beantragt und von ihm selbst bezahlt. Das zweite Dokument kann dann an den Geschäftspartner – z.B. den künftigen Vermieter – weiter gegeben werden.
Für Unternehmen hält die SCHUFA eine Reihe von Dienstleistungen bereit – darunter auch die SCHUFA-Auskunft mit Daten zur Kreditwürdigkeit und zum vertragsgemäßen Verhalten des möglichen Kunden. Außerdem können z.B. Adressen auf Aktualität geprüft und Anschriftenermittlungen durchgeführt werden.
Was ist das Scoring-Verfahren?
Beim Scoring-Verfahren wird aus einer Vielzahl von Daten ein Score-Wert ermittelt, der als eine Art Kennzahl Rückschlüsse auf die Kreditwürdigkeit eines Kunden bzw. auf dessen künftige Vertragstreue geben soll. Je nach dem Zweck des benötigten Score-Wertes (z.B. Hausfinanzierung oder Mobilfunkvertrag) werden unterschiedliche Berechnungsverfahren verwendet.
Welche Gesetze sind im Zusammenhang mit der SCHUFA wichtig?
Wichtige Rechtsgebiete im Zusammenhang mit dem Zweck der verwendeten Daten sind das Kreditrecht und das Bankrecht. Das wichtigste Gesetz für die Arbeit der SCHUFA ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nach § 34 Abs. 1 muss die SCHUFA als verantwortliche Stelle
- dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft erteilen über
Auch über seinen Scorewert darf sich der Betroffe informieren (§ 34 Abs. 2 BDSG). § 28b BDSG trifft Regelungen über die Ermittlung des Score-Wertes. Unzulässig ist nach dieser Vorschrift die Ermittlung von Scorewerten allein auf Basis von Anschriftendaten („gute / schlechte“ Wohngegend).
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Anwalt Bankrecht und Kapitalmarktrecht WuppertalDarlehensnehmer und Immobilienbesitzer aufgepasst! Soweit Sie Ihre Immobilie kreditfinanziert haben und die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Beendigung des Darlehens erhebt, ist - soweit die Vorfälligkeitsentschädigung zu Recht erhoben wurde - Vorsicht angebracht. Die Bank kann die Freigabe der Grundschuld auf Ihrem Grundstück grundsätzlich so lange aufschieben, bis die Vorfälligkeitsentschädigung vollständig bezahlt ist. Hintergrund: Die Vorfälligkeitsentschädgiung ist letzten Endes nicht anderes als die Kompensation entgangener Zinsansprüche für die Zukunft. Der Sicherungszweck der Grundschuld erfasst in der Regel alle Ansprüche Ihrer Bank aus der Geschäftsverbindung. Hierzu gehören eben auch...
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Sie wollten investieren – und wurden betrogen? Die Plattform lwex.com wirbt mit schnellen Gewinnen und digitaler Expertise. Doch hinter der Fassade steckt ein klassisches Betrugsschema. 1. Warnung vor lwex.com: Unerlaubte Kryptodienste und rechtliche Optionen für Geschädigte Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor der Website lwex.com. Die Betreiber sollen nach Angaben der Behörde ohne Erlaubnis nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMaSag) Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten – ein klarer Verstoß gegen regulatorische Vorgaben. Betroffene Anleger können jedoch rechtlich gegen den entstandenen Schaden vorgehen. 2. Moderne Betrugsmaschen im Krypto-Sektor Betrügerische Plattformen arbeiten...
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Schufa Holding AG ("Schufa") unter Druck! Das Verwaltungsgericht Wiesbaden ruft den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dies zu Recht! Betroffene von Schufa-Einträgen aufgepasst: Soweit Daten zu ihrem Insolvenzverfahren seitens der Schufa gespeichert wurden, was regelmäßig desaströse Folgen für den Schufa-Score und Ihre Kreditwürdigkeit zur Folge hat, so besteht zunehmend Hoffnung! Die sechste Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden legt dem EuGH diverse Fragen zur Entscheidung vor. Hierzu gehört die Frage, ob die Speicherung vorbenannter Daten über Betroffene eines Insolvenzvefahrens erlaubt ist und wie lange. Im Fadenkreuz der Vorlage steht dabei die Frage, ob Publikationen der Insolvenzgerichte von der Schufa kongruent übernommen werden...
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