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Tausende von Kreditverträgen sind fehlerhaft und wohl widerrufbar! Aufgrund ungenauer Angaben in Kreditbedingungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gleich mehrere Kreditverträge deutscher Autobanken gekippt. Folgt man dieser Rechtsprechung, so können Sie als Besitzer eines kreditfinanzierten Fahrzeugs, den Kredit vorzeitig per Widerruf beenden und sich ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Kapitaldienst verabschieden. Dies gegen Rückgabe des Fahrzeugs an die Autobank. Diese Rechtsprechung ist wohl auch auf andere Verbraucherkredite anwendbar. Die Aktenzeichen des EuGH zu den drei entschiedenen Fällen lauten: C-187/20 - C-155/20 - C 33/20. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, begleitet...
weiter lesenFrankfurt/Main (jur). Banken und Sparkassen durften während der Niedrigzinsphase sogenannte Verwahrentgelte für Guthaben auf Girokonten verlangen. Das hat am Donnerstag, 5. Oktober 2023, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden (Az.: 3 U 286/22). Es wies damit eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Commerzbank ab. Die Commerzbank hatte von Mitte 2020 bis Mitte 2022 Negativzinsen von 0,5 Prozent auf Spareinlagen verlangt. Dabei galt für Neukunden ein Freibetrag von 50.000 Euro. Für Bestandskunden waren je nach Dauer der Geschäftsbeziehungen höhere Freibeträge von bis zu 250.000 Euro vorgesehen. Seit Juli 2022 erhebt die Bank keine Verwahrentgelte mehr. Auf die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hatte das Landgericht (LG) Frankfurt am Main die Negativzinsen noch als...
weiter lesenMit Urteil des BGH vom 15.07.2014 (Aktenzeichen XI ZR 418/13) erging ein weiteres Urteil zu entgegengenommenen und verschwiegenen Rückvergütungen (Kick-Back Zahlungen) einer Bank. Die Bank hatte im Bereich der Vermittlung von Fondsanlagen im Jahr 1988 einen Kunden beraten und eine Fondsanlage vermittelt. Der Kunde nahm die Bank später auf Rückabwicklung der Anlage in Anspruch unter Hinweis darauf, dass die Bank im Jahre 1988 bei Vornahme der Beratung nicht auf die Rückvergütungen bzw. Kick-Back-Zahlungen hingewiesen hatte. Bereits zuvor hatte der BGH zahlreiche Urteile erlassen, die in einem Fall verschwiegener Rückvergütungen an die Bank eine Rückabwicklung der Kapitalanlage ermöglichen (siehe u. A. Beschluss v. 29. 06.2010, XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 2 ff. u....
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