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Was ist das Kapitalanlagerecht?

Das Kapitalanlagerecht ist ein Rechtsbereich, der die Regeln für Geldanlagen verschiedener Art festlegt. Wichtige Aspekte sind dabei die Beratungs- und Informationspflichten der Geldinstitute und Finanzdienstleister und die Rechte der Kapitalanleger. Verwandte Bereiche sind das Anlegerrecht, das Kapitalmarktrecht sowie das Bank- und Börsenrecht.

 

Anlegerschutz

Einn zentraler Bereich des Kapitalanlagerechts ist der Anlegerschutz. Dieser wird als notwendig erachtet, weil der Kapitalanleger in der Regel gegenüber dem Anbieter einer Geld- oder Vermögensanlage ein Informationsdefizit hat. Geldanlagen sind häufig intransparent. Dies betrifft insbesondere:

 

  • Verwaltungskosten und Provisionen,
  • Risiken,
  • unrealistische Gewinnprognosen,
  • Laufzeiten und Kündigungsfristen.

 

Ein besserer Anlegerschutz wird angestrebt durch:

 

  • Gesetzliche Vorschriften (etwa das Kapitalanlagegesetzbuch),
  • Zulassungspflicht für Anbieter von Finanzdienstleistungen,
  • Schaffung von mehr Transparenz,
  • ausführliche Beratung der Anleger.

 

In letzter Zeit sind einige Formen der Geldanlage besonders häufig Gegenstand negativer Pressemeldungen. Es handelt sich insbesondere um

 

  • Schiffsfonds,
  • Windenergie (Genussrechte),
  • Immobilienfonds.

 

In diesen Bereichen kommt es verstärkt zu Insolvenzen von Anlagegesellschaften mit dem Risiko eines Totalverlustes für die Anleger. In vielen Fällen kann eine anwaltliche Beratung hier helfen, den Verlust zu verringern; so sind z.B. Schadenersatzansprüche wegen unzureichender Beratung, Missachtung von Informationspflichten oder irreführenden Prospektangaben möglich.

 

Prosepekthaftung

Ein wichtiges Mittel der Information über eine Geldanlage ist der Verkaufsprospekt. Über diesen gibt es gesetzliche Regelungen. So müssen auch für nicht an der Börse gehandelte Investmetfonds Prosepekte erstellt werden, die Mindestangaben enthalten. Jeder Prosepekt, der sich an ein größertes Anlegerpublikum wendet, muss von der Aufsichtsbehörde BaFin genehmigt werden. Enthält ein solcher Prospekt falsche Angaben, entstehen für den Anleger Schadenersatzansprüche aus der Prospekthaftung. Gesetzliche Regelungen dazu finden sich im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und im Wertpapierprospektgesetz (WpPG).    

 

Wer beaufsichtigt das Anlagegeschäft?

Die deutsche Aufsichtsbehörde für den Anlagebereich ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin. Sie ist zuständig für die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel. 

 

Weißer, grauer und schwarzer Kapitalmarkt

Als weißen Kapitalmarkt bezeichnet man den Teil des Anlagemarktes, der durch eindeutige gesetzliche Bestimmungen geregelt und von staatlicher Seite kontrolliert wird. Dies betrifft Sparguthaben ebenso wie Aktien oder Investmentfonds. Der graue Kapitalmarkt besteht aus Anlagen, die keiner staatlichen Kontrolle unterliegen. Diese müssen nicht unseriös oder illegal sein. Der Anteil unseriöser Anbieter ist auf dem grauen Markt jedoch höher. Beispiele sind

 

  • bestimmte Unternehmensbeteiligungen,
  • Schuldverschreibungen,
  • nicht börsennotierte Aktien.

 

Als schwarzen Kapitalmarkt bezeichnet man den Markt für Geldanlagen und Finanzdienstleistungen, die unerlaubt vertrieben werden. Oft werden dabei erlaubnispflichtige Geschäfte ohne Erlaubnis betrieben und Informations- und Beratungspflichten vollständig ignoriert.

 

Kapitalanlagegesetzbuch

Das KAGB ist zum 22.07.2013 in Kraft getreten. Dieses Gesetz trifft unter anderem Regelungen über Investmentvermögen und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Es verbessert  die Eingriffsmöglichkeiten der BaFin, um gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorzugehen. Zusätzlich schreibt es neue Erlaubnispflichten für die Geschäfte von Kapitalverwaltungsgesellschaften vor.

 

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