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Dr. Thomas Beger
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Verbraucherkreditrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Kündigungsrecht der Bausparkassen in AGB unwirksam!
Bausparer aufgepasst! Das OLG Karlsruhe hat entschieden:
Das formularmäßig vereinbarte Kündigungsrecht der Bausparkassen in Bausparverträgen mit dem Inhalt:"Wurden nicht spätestens 15 Jahre nach Vertragsschluss die Zusteilungsvoraussetzungen erfüllt und die Annahme der Zuteilung erklärt, ist die Bausparkasse berechtigt, den Bausparvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen...Wurde der Vertrag erhöht, ist insoweit das Datum der letzten Erhöung maßgebend. Die Bausparkasse hat dem Bausparer mindestens sechs Monate vor Ausspruch der Kündigung ihre Kündigungsabsicht mitzuteilen. Die Bausparkasse wird dem Bausparer hierbei ein Angebot unterbreiten, den Bausparvertrag in einen anderen Tarif umzuwandeln.", verstößt gegen § 307 Abs. 1, ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Anlagebetrug mit nachhaltigen Geldanlagen (Greenwashing)
Für viele Anleger ist mittlerweile ein wesentliches Kriterium der Anlageentscheidung die Nachhaltigkeit der Kapitalanlage geworden. Anlagen sollen nicht nur ausreichend Rendite bringen, sondern zudem auch ökologisch verträglich und sozial verantwortlich sein. Unter ökologischer Verträglichkeit und sozialer Verantwortung werden die drei sogenannten ESG-Kriterien subsumiert, also Environment, Social und Governance, die für viele Anleger wichtige Faktoren im Rahmen ihrer Anlageentscheidung geworden sind.
Was ist Greenwashing?
Unter Greenwashing oder Greenwash ( englisch : „grünwaschen“) versteht man eine kritische Bezeichnung für PR -Methoden, die darauf abzielen, einem Unternehmen in der Öffentlichkeit ein ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Achtung einseitiges Kündigungsrecht in Bausparverträgen unwirksam!
Das sagt die Rechtsprechung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bausparkassen
Vertragliche Regelungen in Bausparverträgen, die ein generelles Kündigungsrecht 15 Jahre nach Beginn des Bausparvertrages vorsehen, sind unzulässig !
Erläuterung:
Bausparverträge älterer Jahrgänge beinhalten zumeist eine gute bis sehr gute Verzinsung. Umso mehr versuchen Bausparkassen, sich von diesen unliebsamen Verträgen zu trennen. Unabhängig von der Möglichkeit einer Kündigung 10 Jahre nach Zuteilungsreife finden sich in einigen Bausparbedingungen Regelungen, die der Bausparkasse ein einseitiges Kündigungsrecht zu einem festen Zeitpunkt gestatten.
Diese einseitigen Regelungen- als Allgemeine Geschäftsbedingungen einer individuellen Gestaltung durch ... weiter lesen
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