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Lutz Petrowitz von Seyfried
Anwaltskanzlei Petrowitz von Seyfried
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Anleihe
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Audi-Fahrer aufgepasst - jetzt KFZ-Finanzierung widerrufen und Verträge rückabwickeln/Fahrzeug zurück geben!
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Hierfür öffnet eine darlehensnehmerfreundliche Rechtsprechung Tür und Tor.
Darlehensnehmer kreditfinanzierter Fahrzeuge wurden hiernach nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt, so ein aktuelles Urteil der LG Ravensburg, wonach ein Verstoß gegen Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 1 EGBGB a.F. vor, da unzutreffende bzw. irreführende Angaben über den darlehensnehmerseitig geschuldeten Tageszins nach erfolgtem Widerruf gemacht wurden.
Konkret:
Die Widerrufsinformation der Beklagten ist hiernach vorliegend nicht ordnungsgemäß, weil der Darlehensnehmer nicht ausreichend (hier irreführend) über sein Widerrufsrecht gem. ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehen - Nichtabnahmeentschädigung ja oder nein?
Die Nichtabnahmeentschädigung bei Darlehensverträgen
Schließt man mit einem Kreditinstitut einen Darlehensvertrag ab und nimmt das Darlehen anschließend nicht in Anspruch, so kann gegebenenfalls ein Anspruch des Kreditinstituts auf Zahlung einer sogenannten Nichtabnahmeentschädigung gegeben sein.
Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung?
Bei der sogenannten Nichtabnahmeentschädigung handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch des Kreditinstituts gegenüber dem Kreditnehmer wegen Nichterfüllung. Dieser Anspruch steht der Bank dann zu, wenn bereits eine vertragliche Beziehung zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer aufgrund des wirksamen Abschlusses eines Kreditvertrags zu Stande gekommen ist und sich der Kreditnehmer dennoch dazu entschließt, den ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Wenn die Bank plötzlich kündigt! Wehren Sie sich!
Das Kündigungsrecht eines Darlehensgebers ist in § 498 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt:
Demnach darf die Kündigung eines gewährten Kredites dann ausgesprochen werden, wenn der Darlehensnehmer mit zwei Raten und 10 % der Darlehenssumme in Verzug ist.
Beträgt die Laufzeit mehr als drei Jahre reichen bereits 5 % aus. Weitere Voraussetzung, damit die Kündigung rechtens ist. ist der Zugang einer schriftliche Mahnung mit einer Frist zur Begleichung der offenen Raten von 14 Tagen und ein Gesprächsangebot zur gemeinsamen Lösungsfindung.
Laut Oberlandesgericht Karlsruhe (Urt. v. 19.11.2013, 9 U 43/12) ist eine außerirdische Kündigung des Verbraucherdarlehens durch den Darlehensgeber dann unwirksam, wenn in der zuvor versandten Mahnung eine zu hohe Forderung genannt ... weiter lesen
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