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Kreditkartenrecht
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Karsten Eckhardt
WiBaR – Kanzlei für Wirtschafts- und Bankrecht
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Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
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Benjamin Hasan
Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Bankrecht Benjamin Hasan LL.M.
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kreditkartenrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Entgangener Gewinn der sich nach einem gleich bleibenden Prozentsatz (Hundertsatz, Zinsen) einer bestimmten Kapitalsumme bemisst, erhöht den Streitwert einer Rechtssache nicht.
EInführung in das Thema: Nach einem Urteil des BGH (III ZR 143/12) soll ein entgangener Gewinn (vorliegend bei einer Kapitalanlage), der mit einem Zinssatz zu berechnen ist, den Streitwert einer Rechtssache (nicht mehr) erhöhen, weil er eine Nebenforderung der Hauptsache sei. Diese Nebenforderung ist damit im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens auch nicht als Beschwer zu berücksichtigen. Vorliegend war alleine durch diesen Umstand die Mindestbeschwer von 20.000,00 € nicht erreicht worden. Der Beschwerdeführer wollte sich mit der Beschwerde (gemäß § 26 Nr. 8 EGZPO) gegen einen Beschluss nach des OLG Dresden nach § 522 ZPO zur Wehr setzen. Der Senat hatte sich hier der neueren Rechtsprechung des XI. Zivilsenats an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2012 - XI ZR 261/10, NJW 2012, 2446 ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
UDI Energie FESTZINS IV und VII – Insolvenzgericht jetzt aktiv geworden
Das weitere Schicksal von zwei weiteren UDI-Gesellschaften steht offensichtlich auf wackligen Beinen. Das Insolvenzgericht in Leipzig musste aktiv werden.
Vielleicht geht jetzt alles ganz schnell – UDI Insolvenzen schon am Horizont?
Jeweils mit Beschluss vom 21.05.2021 hat das zuständige Insolvenzgericht Leipzig die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen nachfolgender UDI-Fonds verfügt:
UDI Energie FESTZINS IV GmbH & Co. KG (Az. 401 IE 971/21)
UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG (Az. 401 IE 991/21)
UDI Energie Mix FESTZINS GmbH & Co. KG (Az. 401 IE 1001/21)
Mit einer solchen Maßnahme wird die Einstellung der Zwangsvollstreckung bereits in den Zeitraum vor der ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Online-Zahlungen nur noch mit Zwei-Faktoren-Authentifizierung
Für das Bezahlen mit Kreditkarte gelten seit dem 15.01. strengere Sicherheitsvorgaben. Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung soll den Bezahlvorgang bei Online-Einkäufen sicherer machen. Allerdings wird er auch komplizierter. Cyber-Kriminelle könnten zudem vermehrt versuchen, sich per Phishing Zugriff auf die Daten und das Geld der Verbraucher zu verschaffen.
Aktuelle Änderungen
Bei Online-Einkäufen zahlen Verbraucher häufig per Kreditkarte. Dafür war bisher nur die Eingabe der Kreditkartennummer und Prüfziffer nötig. Seit dem 15. Januar muss der Nachweis zweier voneinander unabhängiger Merkmale erfolgen. Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung bietet Verbrauchern deutlich mehr Sicherheit beim Zahlen per Kreditkarte, ist aber auch aufwendiger.
Beim Bezahlvorgang muss jetzt ... weiter lesen
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