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Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
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Benjamin Hasan
Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Bankrecht Benjamin Hasan LL.M.
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Heidrun Jakobs, LL.M.
Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, LL.M.
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Online-Banking
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Corona-Krise: wichtige Informationen
Die Auswirkungen des Coronavirus werden auch hierzulande für alle immer stärker spürbar. Wir sehen uns auch in der Justiz mit einer beispiellosen Situation konfrontiert. Für unsere Mandanten sind wir in unserer Kanzlei jedoch weiterhin unverändert da - vom Homeoffice aus.
Sie erreichen uns wie gewohnt telefonisch Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 19 Uhr unter 0214 9098400. Bitte lassen Sie es lange klingeln. Dokumente senden Sie am besten per E-Mail an info@anwalt-leverkusen.de oder unmittelbar an Ihren üblichen Ansprechpartner. Termine buchen Sie wie gewohnt am besten schnell und unkompliziert über unseren Kalenderservice . Weitere Informationen zu unseren unveränderten Services finden Sie hier .
Maßnahmen zur Liquiditätssicherung für Unternehmer ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Widerruf von Darlehensverträgen der Sparkassen (u.a. KSK Göppingen/Waiblingen) aussichtsreich!
Darlehensnehmer der Sparkassen bundesweit aufgepasst!
Der Widerrufsjoker ist zurück!
Vorab: Ziel des Widerrufs ist die Vertragsrückabwicklung, i.E. der Vertragsausstieg ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus den hoch verzinsten Altverträgen (von teilweise über 4 % p.a.), dies verbunden mit der Möglichkeit der Refinanzierung zu (historisch) extrem günstigen Konditionen (bei einer Drittbank) und die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung auf erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen i.H.v. 2,5 % über Basiszinssatz auf jede einzelne Zins- und Tilgungsleistung.
Zu den Darlehensverträgen/der Widerrufsinformation der Sparkassen (häufig Ziff. 14 des Vertrages):
Nach diesseitiger rechtlicher Einschätzung sind eine sehr hohe ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Widerruf Ihres Autodarlehens!
Besitzer kreditfinanierter Fahrzeuge aufgepasst!
Das Landgericht München I hat dem Kläger eines kredtifinanzierten Fahrzeugs Recht gegeben (Urt. v. 09.02.2018, 29 O 14138/17). Dieser kann sein Fahrzeug vorzeitig an die finanzierende Bank zurück geben.
Die Widerrufsbelehrung eines Verbraucherdarlehensvertrages, hier in Gestalt enies KFZ-Finanzierungsdarlehens, muss klare und verständliche Angaben über das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung des Vertrags erhalten.
HIerzu gehört auch der Hinweis auf das ordentliche Kündigungsrecht des Verbrauchers nach § 314 BGB, den viele Autobanken unterlassen haben. Der Verbraucher is nach § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB vollumfänglich darüber zu informieren, ob ihm ein ... weiter lesen
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