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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kreditvertragsrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
EuGH-Urteil: Millionen Kreditverträge widerrufbar!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällt eine Sensations-Urteil zum Widerrufsrecht: Aufgrund einer unklaren Formulierung, die sich in fast allen Kreditverträgen oder Darlehensverträgen findet, sind Millionen von Verträgen widerrufbar. Es können nicht nur Kreditverträge oder Darlehensverträge, sondern auch Leasingverträge widerrufen werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass diese nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind.
Auch neue Darlehensverträge oder Leasingverträge sind widerrufbar, da diese ebenso die vom EuGH beanstandete unklare Formulierung enthalten. Es sind fast alle Verbraucherverträge betroffen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich im Einzelfall um eine Belehrung über das Widerrufsrecht oder eine sog. Widerrufsinformation handelt, da ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Banken zur Aufklärung über Liquiditätsrisiken bei offenen Immobilienfonds verpflichtet
Karlsruhe (jur). Beim Verkauf von Anteilen an offenen Immobilienfonds müssen Banken Anleger „ungefragt“ über Besonderheiten informieren, die zu Liquiditätsproblemen führen können. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag, 29. April 2014, gegen die Commerzbank entschieden (Az.: IX ZR 130/13 und XI ZR 477/12).
Anleger können Anteile an offenen Immobilienfonds üblich jederzeit zurückgeben. Die Bedingungen hierfür sind gesetzlich reguliert. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass der Fonds die Rücknahme von Anteilen aussetzen kann oder sogar muss, wenn dem Fonds sonst nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung stehen. Dies soll Wertverluste oder auch einen Rückgabe-Wettlauf der Anleger verhindern, wenn ein Fonds Rückgabe-Wünsche ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Sparkassendarlehen widerruflich - Effektivzins im Darlehensvertrag falsch - Widerrufsjoker sticht!
Darlehensnehmer aufgepasst: Falsche Angaben im Darlehensvertrag können Darlehenswiderruf auch heute noch rechtfertigen (so OLG Köln, Az.: 1-4 U 102/18).
Vorab: Ziel des Widerrufs ist der sofortige Vertragsausstieg ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung und die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 2,5 % über Basiszinssatz der EZB auf jede einzelne, vom Darlehensnehmer erbrachte Zins-/Tilgung- und Sondertilgungsleistung.
Widerruflichkeit des Verrages auch noch Ablauf der vierzehntägigen Frist: In der Regel glit für das Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen eine Frist von 14 Tagen. Diese Frist beginnt meist mit der Zurverfügstellung des Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages des Darlehensnehmers an diesen.
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