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Kreditvertragsrecht
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Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
Rechtsanwältin für Kreditvertragsrecht
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Rechtsanwalt und Notar Andre Döttelbeck
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
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Leonid Ginter
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kreditvertragsrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Finanzierter Fahrzeugkauf - Widerruf - kein Wertersatz der Bank?
Gute Kunde für Darlehensnehmer!
Fahrzeugbesitzer, welche Ihr Fahrzeug finanziert haben, schulden der Bank für den Fall eines erfolgreilchen Widerrufs des Darlehensvertrages (sog. "Widerrufsjoker") unter Umständen keinen Wertersatz.
Dies selbst dann, wenn der Darlehensnehmer in der Widerrufsinformation auf seine Wertersatzpflicht hingewiesen wurde. Dies jedenfalls dann, wenn die Belehrung zur Wertersatzpflicht in den Darlehensbedingungen von den denen in der Widerrufsinformation abwich. Ein solcher Widerspruch ist für den durchscnittlichen Darlehensnehmer irreführend , so das Landgericht Ravensburg (Urt. v. 29.01.2019, 2 O 240/18).
Ähnlich urteilte das Landgericht Ellwangen (Urt. v. 25.01.2018, 4 O 232/17): Angesichts des Warnzwecks des § 357 Abs. 7 Nr. 2 BGB kann es ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehenswiderrufsjoker sticht - Widerrufsinformation zu klein (LG Stuttgart. Urt. v. 22.03.2018, 14 O 340/17):
Gute Kunde für Darlehensnehmer:
Das Landgericht Stuttgart (LG Stuttgart. Urt. v. 22.03.2018, 14 O 340/17) ermöglicht Vertragsausstieg aus Darlehen.
Darlehensnehmer ,denen lediglich eine Widerrufsinformation ausgehändigt wurde, welche drucktechnisch kaum lesbar ist, haben gute Chancen, ihr Darlehen auch Jahre nach Vertragsabschluss noch wirksam widerrufen zu können.
Grund: Dem Darlehensnehmer sind alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB zu erteilen. Hierzu gehört auch die Unterrichtung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts.
Die Angaben - so auch das Widerrufsrecht - müssen klar und verständlich erteilt worden sein.
Dies ist nur dann der Fall, wenn deren Gestaltung es einem normal informierten, angemessen aufmerksamen ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
EC-Kartenmissbrauch - BBBank gibt vor Gericht klein bei und erstattet Kunden Großteil des Schadens.
Die Badische Beamtenbank gibt vor dem Landgericht Karlsruhe klein bei und ersetzt Kunden Großteil des Schadens in Höhe von rund € 9.000,00.- aus der missbräuchlichen Verwendung.
Die EC-Karte des Klägers wurde – respektive dessen Abrechnungskonto/Kontokorrent bei der Beklagten – im Zuge der unberechtigten Verwendung der Karte durch einen Dritten im April diesen Jahres mit einem Betrag von insgesamt rund € 9.000,00.- belastet. Vor dem Landgericht Karlsruhe schlossen die Parteien nunmehr einen Vergleich, wo sich die BBBank zur Erstattung eines Großteils des Betrags verpflichtete.
Zur Haftungslage bei missbräuchlicher Verwendung einer EC-Karte:
§ 675 u BGB regelt, dass bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang seitens des Kartenausstellers kein Anspruch ... weiter lesen
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