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Karlsruhe (jur). Bei Sparverträgen mit variablem Zinssatz müssen sich Zinsänderungen an einem vertraglich benannten Referenzzins richten. Darauf hat am Dienstag, 24. Januar 2023, erneut der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestanden (Az.: XI ZR 257/21). Er gab damit der Verbraucherzentrale Sachsen im Streit mit der Sparkasse Vogtland recht. Diese konnte nach ihren Vertragsbedingungen für frühere Prämiensparverträge die Zinsen täglich per Aushang ändern. Mit einer Musterfeststellungsklage rügte die Verbraucherzentrale Sachsen insbesondere, die Zinsänderungen müssten sich nach einem vorab bestimmten Referenzzinssatz orientieren, etwa einem der Leitzinsen der Bundesbank. Der BGH hatte dies bereits am 6. Oktober 2021 zur Sparkasse Leipzig so entschieden (Az.: XI ZR 234/20; JurAgentur-Meldung vom...
weiter lesenWer unberechtigt Geldscheine an sich nimmt, die im Ausgabefach eines Geldautomaten zur Entnahme bereit liegen, vom Berechtigten aber noch nicht entnommen wurden, macht sich des Diebstahls strafbar, so jedenfalls der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, Anfragebeschluss v. 21.03.2019, - 3 StR 333/18). Dem Fall zu Grunde lag die Situation, dass der Bankkunde von den Tätern abgelenkt wurde , nachdem der seine Karte und PIN bereits eingegeben hatte. Dies ermöglichte den Tätern, auch den Ausgabebetrag noch zu ihren Gunsten zu erhöhen, indem sie die Eingabetastatur verdeckten. So bejaht der BGH eine Wegnachem im Rahmen von § 242 StGB. Das Einverständnis des Geldinsituts hinsichtlich Gewahrsamsübergangs ist in personeller Hinsicht auf denjenigen beschränkt, der...
weiter lesenHäufig entstehen Stretigketen zwischen widerrufswilligen Darlehensnehmern und deren Bank, ob das Darlehen wirksam widerrufen werden kann, was grundsätzlich eine Verbrauchereigenschaft der Darlehensnehmer voraussetzt: Der BGH hat hierzu nur Klartext gesprochen (BGH, Urteil vom 20. Februar 2018 – XI ZR 445/17 –, juris): Nach § 13 BGB in der hier maßgeblichen, bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Verwaltung eigenen Vermögens grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit (Senatsurteile vom 23. Oktober 2001 - XI ZR...
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