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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Instandhaltungsrücklage
Baurecht und Architektenrecht
Ratgeber Finanzierung: Zinsgünstige Immobilienfinanzierung
Eine zinsgünstige Immobilienfinanzierung kann durch eine sorgfältige Vorbereitung und Planung erreicht werden. Wichtig ist hierbei die Verbesserung und Aufrechterhaltung der eigenen Bonität, die einen großen Einfluss auf die Zinssätze hat. Dazu zählen das rechtzeitige Begleichen von Schulden, die Vermeidung von Überziehungskrediten und eine stabile Beschäftigungs- und Wohnsituation.
Voraussetzungen für eine zinsgünstige Immobilienfinanzierung
Eine Immobilienfinanzierung kann auf verschiedene Arten erfolgen, sei es durch Eigenkapital, durch einen Bankkredit oder durch eine Kombination von beiden. Der erste Schritt zu einer zinsgünstigen Finanzierung ist eine sorgfältige Planung und Vorbereitung.
Einer der wichtigsten Faktoren, die die Zinssätze beeinflussen, ist Ihre Kreditwürdigkeit . Die ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
NACHSCHIEBEN VON KÜNDIGUNGSGRÜNDEN NACH KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND
Der Fall:
Der Bauherr beauftragte einen Unternehmer per VOB/B-Vertrag mit Fensterbauarbeiten zwecks Errichtung einer Glasfassade für eine Halle. Während der Ausführung hat der Bauherr am 29. März 2007 schriftlich das Fehlen statischer Nachweise sowie die Unzulässigkeit der verwendeten Holzdübel gerügt; zugleich hat er eine Abhilfefrist gesetzt und für den Fall des Fristablaufes die Auftragsentziehung angekündigt. Mit weiterem Schreiben vom 12. April 2007 forderte der Bauherr unter Fristsetzung mit Kündigungsandrohung die Vorlage des Bauzeitenplans sowie einiger Nachweise. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist kündigte der Bauherr am 18. April 2007 den Vertrag, wobei er sich auf die im vorangegangenen Schreiben aufgeführten Forderungen gestützt hat. Er hat ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
KEINE VERDACHTSKÜNDIGUNG WEGEN „SCHLECHTER PRESSE“!
Negative Erfahrungsberichte anderer Bauherren über einen Unternehmer oder Handwerker rechtfertigen keine fristlose Kündigung, auch wenn diese das Vertrauen des Bauherren erschüttern. Sie bieten insofern kein Recht zur Kündigung, als für den Bauherrn nicht deutlich wird, dass die Werkleistung einen strukturellen, nicht behebbaren Mangel hat.
Der Fall:
Ein Grundeigentümer hatte im Juli 2007 die Lieferung und Errichtung eines Fertighauses beauftragt. Die Baugenehmigung lag vor. Im Februar 2008 hatte der Unternehmer noch nicht mit der Errichtung des Hauses begonnen. Der Grundeigentümer kündigte den Vertrag außerordentlich unter anderem wegen negativer Erfahrungsberichte anderer Bauherren über den Auftragnehmer.
Die Entscheidung: ... weiter lesen
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