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EC-Kartenrecht
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Rechtsanwalt und Notar Andre Döttelbeck
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
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Leonid Ginter
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Dr. Thomas Beger
REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema EC-Kartenrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Darlehensnehmer aufgepasst: Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung!
Verbraucher , denen das Darlehen seitens ihrer Bank infolge Zahlungsverzugs gekündigt wurde, schulden ihrer Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung.
Dies hat der Bundesgerichtsshof in seiner Entscheidung vom 19.01.2016 ausgeurteilt (Az.: XI ZR 103/15).
Hintergrund dieser darlehensnehmerfreundlichen Rechtsprechung ist die Vorschrift des § 497 Abs. 1 BGB a. F.
Diese enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten im Fall wegen Zahlungsverzugs gekündigter Verbraucherdarlehen-/kredite.
In dieser Situation entfällt der vertragliche Zinsanspruch der Bank. Stattdessen steht ihr ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens zu, wobei Sie ihren Verzugsschaden konkret oder abstrakt berechnen kann (BGHZ 104,337, 338 f.). ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Kreditkartenbetrug - BWBank erstattet Schaden!
Erneuter Erfolg für unsere Kanzlei in einem Kreditkartenmissbrauchsfall!
Die BW-Bank (Teil der LBBW) erstattet unserer Mandantin den gesamten Schaden in Höhe von rund € 5.200,00.-, welcher Ihr zunächst durch die nicht autoirisierten Verfügungen enstanden war.
Betroffen war deren EC-Karte/SPECIAL Goldcard Set, Tatort Italien.
Wir freuen uns für unsere Mandantin!
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht-
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Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Der Autojoker - welche Banken betroffen sind
Nach den Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 09.09.2021 (EuGH C-33/20, C-155/20 und C-187/20) dürften die meisten der seit 10.06.2010 geschlossenen verbundenen Darlehens- und Kaufverträge zur Fahrzeugfinanzierung noch heute widerruflich sein.
Der EuGH stellte klar, dass die Angaben zum Verzugszins und zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für den Kreditnehmer klar und verständlich sein müssen, damit der Verbraucher weiß, welche Kosten auf ihn zukommen, wenn er mit der Zahlung der Raten hinterherhinkt oder wenn er das Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte.
Liegt -wie bei fast allen Autofinanzierungen- ein sog. verbundener Kreditvertrag vor, muss darauf klar und prägnant hingewiesen werden.
Ferner müssen ... weiter lesen
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