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Informationen zum Thema Factoring

Factoring ist ein Begriff aus dem Kreditsicherungsrecht. Beim sogenannten Factoring ist immer ein Drei-Personen-Verhältnis erforderlich. Ein Gläubiger, ein Schuldner und ein Factor. Es werden Geldforderungen, die aus einer Warenlieferung oder Dienstleistung resultieren, vom Factor gekauft. Der Sinn der dahinter steht ist der, dass der Verkäufer eine kurzfristige Umsatzfinanzierung erhält und vor einem Forderungsausfall geschützt wird.

Allerdings bringt ein Factoringgeschäft auch finanzielle Nachteile für den Gläubiger mit sich. So verringert sich im Ergebnis die bestehende Forderungshöhe erheblich, denn er muss ein Factoringentgelt entrichten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der neue Gläubiger (Factor) ein erhebliches Risiko eingeht. Jeglicher Zahlungsausfall geht ausschließlich zu Lasten des Factors. Somit trägt beim Factoring das Insolvenzrisiko des Schuldners ausschließlich der Factor, der sich natürlich im Entgelt niederschlagen muss.

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