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Rechtsanwalt für Schiffsfonds

Was versteht man unter Schiffsfonds?

Schiffsfonds gehören zu den Investmentfonds. Eine Anlagegesellschaft erhält Geld von Anlegern und erwirbt dafür Frachtschiffe. Schiffsfonds sind meist geschlossene Fonds. Der Anleger ist dabei nicht nur Eigentümer von Anteilen, sondern Gesellschafter eines Unternehmens. Schiffsfonds werden oft dem grauen Kapitalmarkt zugeordnet.

 

Geschlossener Fonds

Bei einem geschlossenen Fonds werden die Anleger zu Gesellschaftern des Unternehmens – hier also der Gesellschaft, welcher das Schiff gehört. Schiffsfonds werden in der Regel als GmbH & Co KG aufgelegt, der Anleger wird dabei Kommanditist der KG. Dies bedeutet nicht, dass er Einfluss auf die Geschäfte des Unternehmens nehmen kann. Bei geschlossenen Fonds kann der Kauf der Anteile nur innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens stattfinden. Ist ausreichend Kapital zum Erwerb des Investitionsgutes vorhanden, wird der Fonds „geschlossen“ und für weitere Einsteiger unzugänglich. Wann ein Verkauf der Beteiligung möglich ist, regelt der Gesellschaftsvertrag.

 

Was sind weitere Kennzeichen eines Schiffsfonds?

 

-Die Investition ist langfristig. Der Anleger legt sein Geld also oft für zehn bis 25 Jahre fest.

-Der Anleger wird praktisch zum Unternehmer – mit gewissen Risiken.

-Eine konkrete Verzinsung kann nicht garantiert werden. Ein kompletter Verlust des Anlagekapitals ist möglich.

-Der Anleger muss einen vorfomulierten Gesellschaftsvertrag unterzeichnen, ohne auf dessen Inhalt Einfluss zu haben.

 

Entwicklungen

In den letzten ca. sieben Jahren sind Schiffsfonds deutlich unattraktiver für Anleger geworden. Die Rentabilität der Anlagen verringerte sich u.a. durch Überkapazitäten an Frachtschiffen und durch sinkende Fracht- und Charterraten. Die weltweite Finanzkrise trug zu dieser Entwicklung bei, da sie eine Verringerung des internationalen Handels mit sich brachte. Es kam zu einer größeren Zahl von Insolvenzen. Allein im Januar 2014 wurden 20 Insolvenzfälle bekannt.

 

Risiko

Ein Risiko für die Anleger besteht darin, dass Insolvenzverwalter bereits erfolgte Ausschüttungen von Überschüssen wieder zurückfordern können. Inwieweit Ausschüttungen bereits vor der Insolvenz zurückgefordert werden können, wenn der Fonds in Schwierigkeiten gerät, ist umstritten. Das Amtsgericht Hamburg (Az. 8b C 155-13) erklärte eine Vertragsklausel für ungültig, nach der Ausschüttungen lediglich als Darlehen anzusehen seien und von der Gesellschaft zurückverlangt werden könnten. Nicht alle Gerichte müssen sich dieser Meinung ansschließen.

 

Verstoß gegen Beratungspflichten

Im Zuge der Insolvenz diverser Schiffsfonds kam es zu Klagen der Anleger, welche sich beim Kauf der Anlagen unzureichend beraten fühlten. Ein solcher Schadenersatzanspruch kann z.B. begründet sein, wenn der Anleger nicht ausreichend über die Risiken der Anlageform aufgeklärt wurde. 

 

Gesetz und Aufsicht

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) hat im Juli 2013 deutlich strengere Regeln zum Anlegerschutz und zur Beaufsichtigung von Anlagegesellschaften eingeführt. Bei Schiffsfonds hängt die Anwendbarkeit dieser Regelungen von ihrer Ausgestaltung ab. Schiffsfonds, deren operatives Geschäft durch eine Vertragsreederei ausgeführt wird, fallen nach letzten Stand unter das KAGB.    

 

Steuerliches

Schiffsfonds profitierten bis 2005 von erheblichen steuerlichen Vorteilen. Diese wurden durch Gesetzesänderungen inzwischen sehr stark reduziert. 

 

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