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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Festnahme
Strafrecht Kein generelles Ausschöpfen der Ingewahrsamnahme bei Klimaprotesten
Hamburg (jur). Klimaschützer dürfen nach einer Fahrbahnblockade auf den Hamburger neuen Elbbrücken nicht wegen einer irgendwann drohenden Gefahr durch erneute Klimaproteste vorsorglich für zehn Tage in Gewahrsam genommen werden. Das Ausschöpfen der zehntägigen Maximaldauer der polizeilichen Ingewahrsamnahme ist nicht zulässig, wenn keine unmittelbar bevorstehende vergleichbare Tat droht, entschied das Landgericht Hamburg am Mittwoch, 29. März 2023 (Az.: 301 T 103/23 und weitere).  Hier hatten sich die zwei Beschwerdeführenden auf der Fahrbahn der neuen Elbbrücken in Hamburg festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik zu protestieren. Die Polizei nahm diese in Gewahrsam. Das Amtsgericht Hamburg ordnete die nach Landesrecht zulässige zehntägige Maximaldauer der Ingewahrsamnahme bis zum 4. April 0.00 Uhr an. So ... weiter lesen
Strafrecht BGH: Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide festgelegt
Das Landgericht Landshut hat den Angeklagten u.a. wegen mehrerer Betäubungsmitteldelikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.  Nach den Feststellungen des Landgerichts vertrieb der Angeklagte über einen Internethandel im In- und Ausland angekaufte Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide, namentlich die Wirkstoffe JWH-018, JWH-073, CP 47,497 und CP 47,497-C8-Homologes, enthielten. Dem Angeklagten war bekannt, dass die Kräutermischungen zum Konsum durch Rauchen bestimmt waren und eine bewusstseinsverändernde Wirkung haben, sofern sie synthetische Cannabinoide enthielten. In mehreren Fällen der Einfuhr lag die Gesamtwirkstoffmenge an JWH-018 jeweils erheblich über dem vom sachverständig beratenen ... weiter lesen
Strafrecht Attest zur Maskenbefreiung erst nach ärztlicher Untersuchung
Celle. Ein ausgestelltes Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht ohne ärztliche Untersuchung stellt ein „unrichtiges Gesundheitszeugnis“ dar. Daher ist, wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem am Mittwoch, den 06.07.2022 bekannt gegebenen Beschluss feststellt, die Nutzung eines aus dem Internet heruntergeladenen Attests strafbar (Az.: 2 Ss 58/22 ). Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Attest mit einer -ggf. eingescannten- Unterschrift versehen ist. Im streitigen Fall wies die Polizei einen Mann darauf hin, dass er einen Mund-Nasen-Schutz tragen müsse. Daraufhin überreichte er den Beamten ein Dokument mit der Überschrift „Ärztliches Attest“. Der Mann hatte dieses Papier jedoch von der Website eines Arztes im Internet herunter und seine persönlichen Daten darin selbst eingetragen. Das OLG Celle ... weiter lesen
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